In Österreich ist Sodomie seit 2005 generell verboten. Damals wurde ein entsprechender Paragraph in das Tierschutzgesetz eingefügt. Zudem ist der Handel mit pornographischen Darstellungen, die Tiere einbeziehen, ebenfalls laut Gesetz untersagt. 

Der Paragraph zum Nachlesen

Laut Paragraph 5, Verbot der Tierquälerei, ist es "verboten, einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es in schwere Angst zu versetzen". In Punkt 17 wird das Verbot in Hinblick auf sexuelle Handlungen mit Tieren präzisiert: "Gegen Abs. 1 verstößt insbesondere, wer an oder mit einem Tier eine geschlechtliche Handlung vollzieht."

Österreich ist in diesem Bereich des Tierschutzes schon weiter als Deutschland: Dort wurde im Jahr 1969 durch die Strafrechtsreform die Strafbarkeit sexueller Kontakte zwischen Mensch und Tier wieder aufgehoben. Nur wenn das Tier "erhebliche" Verletzungen davon trägt, muss der Täter mit einer Strafe rechnen. Nun wird auch in Deutschland ein generelles Verbot überlegt - siehe: Deutsche Regierung will Sex mit Tieren verbieten.

Ableitung von der Stadt Sodom

Als Sodomie werden im heutigen deutschen Sprachgebrauch sexuelle Handlungen mit Tieren bezeichnet. Der Begriff ist von der biblischen Stadt Sodom abgeleitet, die wegen ihrer lasterhaften Ausschweifungen von Gott zerstört wurde. (red, derStandard.at, 26.11.2012)