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In Österreich ist Sodomie seit 2005 generell verboten. Damals wurde ein entsprechender Paragraph in das Tierschutzgesetz eingefügt. Zudem ist der Handel mit pornographischen Darstellungen, die Tiere einbeziehen, ebenfalls laut Gesetz untersagt.
Laut Paragraph 5, Verbot der Tierquälerei, ist es "verboten, einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es in schwere Angst zu versetzen". In Punkt 17 wird das Verbot in Hinblick auf sexuelle Handlungen mit Tieren präzisiert: "Gegen Abs. 1 verstößt insbesondere, wer an oder mit einem Tier eine geschlechtliche Handlung vollzieht."
Österreich ist in diesem Bereich des Tierschutzes schon weiter als Deutschland: Dort wurde im Jahr 1969 durch die Strafrechtsreform die Strafbarkeit sexueller Kontakte zwischen Mensch und Tier wieder aufgehoben. Nur wenn das Tier "erhebliche" Verletzungen davon trägt, muss der Täter mit einer Strafe rechnen. Nun wird auch in Deutschland ein generelles Verbot überlegt - siehe: Deutsche Regierung will Sex mit Tieren verbieten.
Als Sodomie werden im heutigen deutschen Sprachgebrauch sexuelle Handlungen mit Tieren bezeichnet. Der Begriff ist von der biblischen Stadt Sodom abgeleitet, die wegen ihrer lasterhaften Ausschweifungen von Gott zerstört wurde. (red, derStandard.at, 26.11.2012)
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...keinerlei Studien oder tatsächliche Beweise.
Und das heißt es geht eben doch nur um moralische, nicht fassbare Anschauungen und gesellschaftlichen Ekel. Und weil wir irgendeine Begründung brauchen... aber objektiv gesehen keine haben gehen wir einfach davon aus dass JEDE solche Handlung eine Qual ist. Wir wissen es nicht... es gibt keine Studien oder Tatsachen zu dem Thema... aber wir behauptens halt mal steif und fest.
Tatsache ist aber dass solche Handlungen die NACHWEISLICH eine Qual darstellen schon heute hinreichend verboten und abgedeckt sind vom Tierschutzgesetzt.
JEdes weitere Gesetzt ist nur dazu da sexuelle Handlungen pauschal und unbegründet als qualvoll zu klassifizieren. Ohne irgendein wissenschaftliches Fundamen
Erfahrungen damit im persöhnlichen Umfeld?
Viel Zeit in den online Communitys zu dem Thema verbracht?
Oder GIBT es tatsächlich überprüfbare Statistiken zu dem Thema? Das wäre dann nämlich mal wirklich ein gutes Argument.
Bisher höre ich aber nur dieses "Bäh, ekelhaft, Vergewaltigung, Perverse,..." gebetsmühlenartig immer wieder runtergebetet. Anscheinend gehen die meisten davon aus dass soetwas mal grundsätzlich Vergewaltigung sein muss... weil wenn nicht... darüber mag man gar nicht nachdenken weil dann bricht das ganze schöne, moralisch eingefärbte, unbegründete Gesetzt wie ein Kartenhäuschen über den Köpfen der Menschen zusammen.
Und dann wäre man gezwungen zuzugeben dass solche Gesetzte nur aus Angst entstehen.
allen, die hier dermaßen abartige kommentare von sich geben und sich dabei womöglich noch besonders freigeistig vorkommen, sei diese seite empfohlen:
http://verschwiegenes-tierleid-online.de:8080/
wer das dann noch lächerlich, lustig oder geil findet, dem ist eh nimmer zu helfen.
In Deutschland gabs ja auch den Fall bei einer Radio-Talk-Show zum Thema "Fetisch" mit einem Typen der angerufen hat und von seiner Vorliebe berichtet hat. kurz zusammengefasst:
Einmal im Monat fährt er zum Fleischer und besorgt sich so 50-70 kg Rinderfaschiertes... dann formt er sich daheim einen humanoiden Umriss einer Frau... setzt dem Ding eine Perücke auf und naja... Sie wissen schon.
Danach macht er sich (speziell aus dem Bereich mit dem er... naja Sie wissen schon) Hamburger.
Da wurde nachher auch diskutiert... und ja das ist absolut straffrei.
http://de.wikisource.org/wiki/Stra... 2.A7._129.
Und noch früher endete der Sodomit auf dem Scheiterhaufen mitsamt dem sündigen Schaf.
Das alte Strafgesetz von 1852 war bis 1975 in Kraft. Der Sodomieparagraf bis 1971, danach wurden solche Aktivitäten als "Tiequälerei" formuliert und unter Strafe gestellt und wären es noch.
Und bis 1997 gab es den § 220
Wer in einem Druckwerk, in einem Laufbild oder sonst öffentlich zur gleichgeschlechtlichen Unzucht oder zur Unzucht mit Tieren auffordert oder sie in einer Art gutheißt, die geeignet ist, solche Unzuchtshandlungen nahezulegen, ist, sofern er nicht als an der Unzuchtshandlung Beteiligter (§ 12) mit strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu ..
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