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In Graz kam einem Mann angesichts einer Fahrradfahrerin die Hand aus. Im Wiener Fasanviertel ist Ähnliches, wenngleich nicht dasselbe zu erwarten.
Nun ist es also amtlich. Ein Mann, der sich (und seine Pratzen) nicht im Griff hat, darf einer wildfremden Frau auf den Popo greifen, ohne sich dafür verantworten zu müssen.
Weil, so meint die Staatsanwaltschaft, eine sexuelle Belästigung erst dann gegeben sei, wenn ein Busen befummelt wird oder es, um zur Sache zu kommen, einer Person ans Gemächt geht. Da offenbar nichts davon bei der Causa der Fall war, wurde das Verfahren eingestellt, die Anzeige wegen sexueller Belästigung ad acta gelegt.
Mag sein, dass die junge Frau, die von einem Grapscher vom Fahrrad gezwungen wurde, die Anzeige nicht umfassend genug formuliert (und eine Anzeige wegen Körperverletzung unterlassen) hat: So wie sich der Fall laut Presse zugetragen hat, kann der Anklagebehörde schwer verborgen geblieben sein, dass es sich um einen schweren Übergriff handelte. Denn hätte die Dame keinen Helm getragen, wäre des Angreifers ausgefahrene Hand auch noch in ihrem Gesicht gelandet.
Was in Juristenhirnen so vorgeht, wollen wir daher gar nicht so genau wissen. Für den täglichen Fight um einen Parkplatz im überfüllten Fasanviertel jedenfalls lässt der Vorfall nichts Gutes erahnen. Noch legten die Herren, die ihren Golf parkplatztechnisch für ein dreispuriges Kettenfahrzeug halten und wertvollen Parkraum verstellen, selten Hand an. Geht der Gesetzgeber aber nicht bald gegen die Machos vor, sind Revierkämpfe programmiert. Weil geldeintreibende Kiberer sind auch zu gebührenzahlenden Falschparkern erbarmungslos. (Luise Ungerboeck, DER STANDARD, 23.11.2012)
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Es ist halt wie so vieles nicht per se verwerflich, sondern weil es von unserer Gesellschaft so bewertet wird. Wenn eine Frau das mit einem Mann macht, ist es ein Scherz, und er "muss" beweisen, dass er ein richtiger Mann ist. Bei uns heißt das, er muss möglichst mitspielen und sexuelle Bereitschaft demonstrieren. (In manchen patriarchialischeren Ländern hieße es wohl, dass er gegen die Frau tätlich werden muss.) Wenn es aber ein Mann mit einer Frau macht, dann "muss" sie beweisen, dass sie keine leichte Beute ist, indem sie es als Beleidigung auffasst und sich überzeugend dagegen wehrt.
Oder so: Viele Frauen sind an unaufgeforderte Komplimente gewöhnt, die meisten Männer aber nicht. Die freuen sich dann auch über ganz primitive.
Die Kurve vom sexuellen Übergriff in Graz zur Parkplatzsuche im Fasanviertel konnte auch nur Frau Ungerböck schaffen.
Man darf gespannt sein auf den nächsten Beitrag einer Autofanatikerin, die offenbar mittlerweile jeden Sinn für Perspektive verloren hat. Denkbar wäre zum Beispiel eine Erklärung, warum ihre Parkplatzsuche das Leid der Opfer des Gazakonfliktes widerspiegelt und in den Schatten stellt.
...
Und ich habe - im Gegensatz zu anderer - auch den Originalartikel der "Kleinen" gefunden und gelesen:
http://www.kleinezeitung.at/steiermar... cher.story
Halten wir fest: Der Sprecher der Staatsanwaltschaft hat keineswegs einen Freibrief füs Begrapschen ausgestellt, sondern dieses als "Anstandsverletzung" definiert - die übr. strafbar ist (bis zu 500 € oder eine Woche).
Warum da kein Verfahren wegen Körperverletzung eröffnet wurde, entzieht sich meiner Kenntnis (viell., weil sie ihm (auch) eine Watsche gab?), aber da kann sicher noch eines in die Wege geleitet werden.
I.ü. ist das Ganze jur. problematisch: Wenn keine Zeugen vorhanden sind, ist es das übliche Elend: Aussage gegen Aussage.
...
"Was in Juristenhirnen so vorgeht, wollen wir daher gar nicht so genau wissen. Für den täglichen Fight um einen Parkplatz im überfüllten Fasanviertel jedenfalls lässt der Vorfall nichts Gutes erahnen. Noch legten die Herren, die ihren Golf parkplatztechnisch für ein dreispuriges Kettenfahrzeug halten und wertvollen Parkraum verstellen, selten Hand an. Geht der Gesetzgeber aber nicht bald gegen die Machos vor, sind Revierkämpfe programmiert. Weil geldeintreibende Kiberer sind auch zu gebührenzahlenden Falschparkern erbarmungslos." .... also befinde ich mich DOCH in der krone und nicht im standard.
Keine Frage - das war eine massive sexistische Grenzüberschreitung. Aber Strafrecht ist nun einmal dazu da, die schwersten Rechtsverletzungen, die gesellschaftlich unter keinen Umständen zu dulden sind, zu ahnden. Ohne die bisherige Rechtsprechung und Literatur zu § 218 StGB zu kennen scheint mir eine gerichtliche Strafe nicht angemessen. Eine Verwaltungsstrafe erscheint mir da angemessener - derzeit existiert sie aber nicht. Anstatt "Skandal" zu schreien sollte wohl eher ein solcher Verwaltungsstraftatbestand geschaffen werden.
"Mag sein, dass die junge Frau"
vs
"Laut dem mutmaßliche Opfer, einer 43-jährigen Frau" (verlinkter artikel).
bin selber 44 und "junger mann" sagen nur mehr damen im alter meiner mutter zu mir ;o)
(3. versuch)
wenn eine frau einen mann nach einem griff an den popo schlägt ist es gerechtfertigt, im umgekehrten fall wäre es was, frau ungarböck? ein griff an den hintern ist eine sexuelle belästigung, ok, aber eine schallende für eine frau, die einem mann ans gesäß faßt würde wohl kaum ihre zustimmung finden, geschweige denn, dass sie so eine frau vorm strafrichter sehen wollen würden, oder?
typischer fall von messen mit zweierlei maß ... o_O
und wenn dann entweder "kiwara" oder "kieberer", aber "kiberer" geht gar nicht ...
Ich hab mich auch über den Fall aufgeregt, aber der Beitrag von Frau Ungerboeck ist leider schlecht recherchiert.
Der Ablauf lt. Presse: Mann grapscht, Frau ohrfeigt Mann, Mann schlägt Frau am Kopf (missglückte Ohrfeige?). Moralisch gesehen war die Frau natürlich völlig im Recht. Es sollte aber klar sein, warum eine Anzeige wegen Körperverletzung nicht sinnvoll gewesen wäre, nachdem die Frau zuerst eine Handlung begangen hat, die noch als Körperverletzung durchgeht.
In Dtld. wird Pograpschen routinemäßig als sexuelle Beleidigung nach dem allgem. Beleidigungsparagraphen §185 StGB bestraft. Der österr. §115 StGB wäre dafür auch geeignet. Allerdings scheitert das regelmäßig an den erforderlichen mind. 3 Zeugen. => Gesetzesänderung nötig.
Nein. Das Problem ist, dass nach österreichischem Recht keine Beleidigung vorliegt, wenn nicht außer Täter und Opfer mindestens noch 3 weitere Personen *anwesend* sind. § 115 StGB:
(1) Wer *öffentlich* oder *vor mehreren Leuten* einen anderen beschimpft, verspottet, am Körper mißhandelt oder mit einer körperlichen Mißhandlung bedroht [...]
(2) Eine Handlung wird vor mehreren Leuten begangen, wenn sie in Gegenwart von *mehr als zwei* vom Täter und vom Angegriffenen verschiedenen Personen begangen wird und diese sie wahrnehmen können.
(3) [...]
Vom Sinn des Paragraphen her verständlich. (Der deutsche Paragraph scheint mir sehr missbrauchsanfällig formuliert zu sein.) Aber Grapschen wirkt nun mal auch ganz ohne Zuegen schwer beleidigend.
"Was in Juristenhirnen so vorgeht": Sehr oft ist es denen sicher total peinlich, dass die Gesetze derart verkorkst sind, dass sie jemand freisprechen *müssen*, obwohl er eindeutig Strafe verdient hat. Ein Richter, der das dann nicht tut, kriegt das Urteil in der nächsten oder übernächsten Instanz kassiert und macht sich eigentlich der Rechtsbeugung schuldig - die aber in so einem Fall natürlich de facto nicht verfolgt wird. (Eigentlich ein weiteres Problem.)
anthropologen pflegen ja zu betonen daß die entwicklung der brust beim menschen insoferne eine konsequenz des aufrechten ganges ist als die optische wirkung eines geschwollenen hinterteils als anzeichen der paarungsbereitschaft nicht mehr aufrecht zu erhalten war. sprich dass die wirkung der brust die ursprüngliche sonst bei den primaten verbreitete signalwirkung des derrieres ersetzt. es ist ein griff an den hintern somit als griff an die brust zu betrachten
hm - ob es umgekehrt einen solchen aufschrei geben würde hätte eine frau einem mann auf den po geklatscht??
klar ist es nicht in ordnung und eine watschn hat er sich allemal verdient, hier wird mmn doch etwas übertrieben!
die verfasserin beweist mit dem artikel ja eine total neutrale einstellung!
das würde allerdings unter Selbstjustiz fallen und könnte als Körperverletzung oder Notwehrüberschreitung angezeigt werden. Damit man sowas nicht eben nicht selbst in die Hand nimmt gibt es Gesetze und eine Justiz die davor schützen soll(te). Hat er ihrer Ansicht nach eine Watschen verdient, dann hat er eben auch eine gerichtliche Strafe verdient.
Und um bei ihrerm Beispiel zu bleiben: die Frau die dem Mann auf den Hintern greift - hat die auch eine Watschn verdient? Oder gibts da doch einen Unterschied? Und was, wenn ein Mann einem fremden Mann den Hintern tätschelt? Watsche? Oder doch schon Faustschlag erlaubt?
für den po-grapscher hat er sich eine ordentliche watschn verdient, und aus! wenn er kein vollkommen verblödetes und frauenverachtendes a******** ist, dann akzeptiert er die und die sache ist erledigt! und wenn er glaubt, dann auf strengen rächer machen zu müssen und die frau verfolgt, um ihr eine reinzuhauen, dann hat er offensichtlich ein ganz massives aggressionsproblem, gehört ordentlich bestraft und in eine therapie geschickt, so einfach ist dass...
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