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Kim Dotcom könnte Klage gegen MPAA und die US-Regierung erheben.

Foto: Reuters

Kim Dotcom, Gründer des einst mächtigen Filehosters Megaupload, prüft eine Klage gegen die Regierung der Vereinigten Staaten. Das gab er jüngst via Twitter bekannt.

2,6 Milliarden Dollar

So soll ihm ein Anwalt erklärt haben, dass eine solche Klage durchaus möglich sei und Aussicht auf Erfolg hätte. Konkret geht es um eine Schadenssumme von 2,6 Milliarden Dollar, die er von der US-Administration und der Filmindustrievereinigung MPAA zurückfordern würde.

Im Januar 2012 wurde sein neuseeländisches Anwesen von der Polizei und Kommandoeinheiten durchforstet. Vier seine Mitarbeiter und Dotcom selbst wurden in Haft genommen. Megaupload ging offline, dem Unternehmen wurden Verletzungen des Urheberrechts vorgeworfen. In der Branche löste dies ein Erdbeben auf: Zahlreiche andere Filehoster stellten ihren Dienst entweder ein oder beschränkten den Funktionsumfang dramatisch, sodass oft kein Teilen von hochgeladenen Inhalten mehr möglich war.

Ermittlungspanne

Wie golem unter Verweis auf den New Zealand Herald berichtet, könnte es aber beim Vorgehen der US-Behörden zu gravierenden Unstimmigkeiten gekommen sein. So führten diese bereits 2010 einen Schlag gegen die Plattform Ninjavideo durch und entdeckten dabei, dass 39 der dort illegalerweise angebotenen Filme bei Megaupload gespeichert waren.

Das Innenministerium forderte Megaupload schließlich auf, besagte Filme - wohl für weitere Ermittlungen - aufzubewahren und nicht zu löschen. Zwei Jahre später wurden diese Filme vom FBI herangezogen, um die Vorwürfe bezüglich Copyrightverletzungen zu belegen. Megaupload wurde die Bildung einer kriminellen Organisation zum Ziele von Urheberrechtsverstößen und Geldwäsche.

Deutsche Behörden lehnen Rechtshilfebegehren ab

Da Dotcom, der mit bürgerlichem Nachnamen Kim Schmitz heißt, deutscher Staatsbürger ist (er besitzt auch einen finnischen Pass), stellte das FBI ein Rechtshilfeersuchen an die deutschen Behörden, um auf das in Deutschland befindliche Vermögen der Firma und ihres Gründers zugreifen zu können.

Dieses wurde am 14. Mai abgelehnt. Die Begründung war, wie sich auf damm-legal.de nachlesen lässt, dass nach deutschem Recht eine solche Behauptung nicht belegbar ist, da keine Verpflichtung des Dienstleisters besteht, von Nutzern hochgeladene Daten auf rechtswidriges Material zu prüfen. Ein möglicher Verstoß wäre lediglich das fehlende Vorgehen des Betreibers gegen Urheberrechtsverletzungen, wenn ihm diese bekannt waren. Allein die Möglichkeit, dass eventuell copyrightgeschütztes Material auf den Megaupload-Servern gepseichert werden könnte, reicht für ein solches Begehren nicht aus. (red, derStandard.at, 25.11.2012)