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Etwa neun Milliarden Euro oder drei Prozent der Wirtschaftsleistung gibt Österreich derzeit für die Familien aus - deutlich mehr als der Durchschnitt der OECD. Dabei dominieren Geldleistungen: Auf Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag, Kinderbetreuungsgeld, Wochengeld, Familienleistungen der Länder und Gemeinden entfallen drei Viertel der Gesamtausgaben. Ein Sechstel machen die Ausgaben für vorschulische Betreuung aus. Steuerliche Leistungen - vor allem Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag, Kinderfreibetrag und Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten - haben dagegen mit etwa fünf Prozent aller Ausgaben nur geringes Gewicht.
Die österreichische Familienpolitik hat gegenüber der deutschen zwei große Vorzüge. Leistungen knüpfen erstens konsequent am Vorhandensein von Kindern an. Dagegen entlastet das deutsche Ehegattensplitting zwar auch kinderlose Ehepartner mit unterschiedlich hohen Einkommen, nicht aber unverheiratete Eltern. Zweitens steigt nicht nur beim Ehegattensplitting, sondern auch bei den wichtigsten Geldleistungen die Entlastung mit zunehmendem Einkommen.
Nach dem Grundprinzip der österreichischen Familienpolitik der letzten Jahrzehnte, wonach jedes Kind gleich viel wert sein solle, werden dagegen die zentralen Geldleistungen Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für alle Kinder unabhängig vom Elterneinkommen in einheitlicher Höhe gewährt. Erst das Familienpaket 2009 weicht davon ab: Der neue Kinderfreibetrag entlastet wie die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten höhere Einkommen mit höheren Steuersätzen vergleichsweise mehr, Steuerpflichtige mit geringen Einkommen dagegen überhaupt nicht.
Gemessen an wichtigen Zielen hat die österreichische Familienpolitik weitere Defizite. Sie unterstützt die Vereinbarkeit zu wenig, ebenso die gleichmäßigere Aufteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit zwischen Frauen und Männern. Zwar macht die hiesige Individualbesteuerung anders als das Ehegattensplitting die Nicht- oder nur geringfügige Erwerbstätigkeit von Frauen steuerlich nicht besonders attraktiv. Doch motiviert die lange Variante des Kinderbetreuungsgeldes mit ihrer geringen Pauschalzahlung Mütter zu einem langen Berufsausstieg. Gleichzeitig fehlen Betreuungsplätze vor allem für Kinder unter drei - für über zwei Drittel von ihnen wird es auch mit den derzeitigen Ausbauplänen 2014 keinen Betreuungsplatz geben. Auch könnte die Familienpolitik mehr zur frühkindlichen Förderung und zur Verringerung der starken sozialen Selektion im Bildungssystem beitragen.
Orientierung für dessen Neugestaltung kann ein Reformmodell von Arbeiterkammer und Industriellenvereinigung bieten: erstens eine einzige einheitliche Geldleistung, die Familienbeihilfe, Kinderabsetz- und -freibetrag ersetzt. Zweitens der forcierte Ausbau der Betreuungsplätze für unter Dreijährige, vereinbarkeitsfreundlichere Öffnungszeiten und bessere pädagogische Qualität. Und drittens statt der Absetzbarkeit der Betreuungskosten ein zweckgebundener Bonus, der den Zugang zu Bildungs- und Betreuungsangeboten außerhalb der klassischen Einrichtungen erleichtert. (Margit Schratzenstaller, DER STANDARD, 24/25.11.2012)
Margit Schratzenstaller ist Referentin für öffentliche Finanzen beim Wirtschaftsforschungsinstitut (Wifo).
Die radikale Durchforstung und Einschränkung von Begünstigungen in der Einkommensteuer sollte steuerpolitische Priorität haben
Widerstand gegen internationale Info-Tausch-Systeme erscheint wenig zielführend
Ein substanzielle Verschiebung der Ausgaben hin zu Zukunftsbereichen fehlt
Mehr Frauen in Führungspositionen sind gut für Unternehmenserfolg und Gesamtwirtschaft
Die Frage nach den Verteilungseffekten der aktuellen Konsolidierungsprogramme gewinnt an Bedeutung
Als wahlkampfmotiviert zu erkennenden Maßnahmen wecken bei vielen Erinnerungen an Wahlgeschenke der Vergangenheit
Kurzfristig am zielführendsten ist eine deutliche Senkung des Eingangssteuersatzes und der Sozialbeiträge für die unteren Einkommen
Darüber wird zwar im Familienrecht endlich zu Gunsten beider Eltern entschieden, im Steuerrecht herrscht aber weitgehen Ödland, dazu waren auch von der Arbeiterkammer noch keine gerechten Vorschläge zu vernehmen. Deren Vorschlag alles auf eine Finanzleistung zu reduzieren übervorteilt den Familienhilfeempfänger noch mehr, und nimmt dem anderen Elternteil auch noch die letzte Möglichkeit des Kinderabsetzbetrages. Spätestens bei der Steuererklärung müssen auch die Steuerberater feststellen, dass der Elternteil ohne Familienbeihilfe wie ein Kinderloser behandelt wird.
...ein edler Grundsatz den man so zustimmen kann ABER leider nicht konsequent fertig gedacht. Mir konnte noch keiner erklären wie man verhindern will den Anteil der arbeits und bildungsfernen Bevölkerung das Modell "Kinder" als Einkommensmodell zu vermiesen. Das Argument "Ganztagesschule" ist saublöd weil es das Problem nicht löst, GB oder sogar Finnland haben ganz beachtliche soziale Problemfelder.
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