München/Wien – Der spektakuläre und millionenteure Pavillon 21 der Bayerischen Staatsoper in München steht vor der Verschrottung. Die von dem Wiener Stararchitekten Wolf D. Prix vom Büro Coop Himmelb(l)au entworfene mobile Spielstätte sei laut Staatsoper eine Fehlkonstruktion. Derzeit lagert das mit auffälligen Stacheln besetzte silberglänzende Gebäude, das bisher nur zweimal aufgestellt und bespielt wurde, in einer Augsburger Lagerhalle. Ein Verfahren gegen den Hersteller ist anhängig. Coop Himmelb(l)au weist die Vorwürfe zurück.

Der Mietvertrag der Lagerhalle läuft Ende November aus, wie aus einer am Donnerstag bekannt gewordenen Antwort des deutschen Kunstministeriums auf eine Anfrage der Landtags-Grünen hervorgeht. Die Gesamtkosten für das Projekt Pavillon 21 beziffert das Ministerium darin auf 3,25 Millionen Euro. Rund zwei Drittel davon stammten von Sponsoren, der Rest aus Steuergeldern.

Prozess anhängig

Die Staatsoper hatte in den vergangenen Monaten versucht, den Pavillon loszuwerden. Das Haus sei mit zahlreichen Interessenten in Kontakt gewesen, schreibt das Ministerium. "Nach Mitteilung des Bauzustandes und der voraussichtlichen Auf- und Abbaukosten" hätten jedoch alle einen Rückzieher gemacht. Ursprünglich war geplant, den Pavillon als Aushängeschild der Staatsoper auf Reisen durch ganz Europa zu schicken. Statt der anvisierten jeweils zwei Wochen für Auf- und Abbau dauerte dies dann jedoch Monate und kostete stets rund eine halbe Million Euro.

Weil der Pavillon die Anforderungen an einen "fliegenden Bau" nach Auffassung der Staatsoper nicht erfüllt, sei beim Oberlandesgericht München ein Prozess gegen die Herstellerfirma und das Architekturbüro von Prix anhängig. Die Verantwortlichen bei der Oper trifft laut Ministerium keine Schuld. Für Staatsopernchef Nikolaus Bachler hat sich das Spektakel um die im Volksmund "Stacheltier" genannte Spielstätte auf Zeit gelohnt. Es habe weltweit zahllose Kontakte und Berichte in allen möglichen Medien gegeben, verteidigte sich der Opernmanager in den Medien.

In einer Stellungnahme von Coop Himmelb(l)au hält das Architekturbüro unterdessen fest, an keinem Gerichtsprozess beteiligt zu sein, sondern lediglich zu einem Rechtsstreit zwischen dem Freistaat Bayern und dem Hersteller beigezogen worden zu sein. Von "Fehlkonstruktion" könne zudem keine Rede sein, da die Einzelheiten im Verfahren mit den Beteiligten derzeit erst geprüft würden, so das Büro von Prix. Man halte diese Behauptung für rufschädigend, daher werde bei Beibehaltung eine einstweilige Verfügung beantragt. (APA, 22.11.2012)