Graz - Vorläufiger Schlussstrich im Ringen um die Rektorbesetzung an der Kunstuni Graz (KUG): Der Universitätsrat hat am Mittwoch unter Vorsitz von Reingard Rauch den Arbeitsvertrag mit Rektor Georg Schulz "mit großem Bedauern" aufgelöst, teilte der Universitätsrat am Mittwoch mit. Die Auflösung sei einvernehmlich "mit heutigem Tage" erfolgt. Der Vertrag läuft am 31. Jänner 2013 aus.

Mit dem aktuellen Schritt wird dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs Rechnung getragen, hieß es vonseiten des Wissenschaftsministeriums: Vor knapp drei Wochen hat der VwGH entschieden, dass das Wahlverfahren bei der Bestellung von Georg Schulz zum Rektor der KUG im Frühjahr 2012 rechtswidrig gewesen ist. Damit wurde einer Beschwerde des Uni-Senates stattgegeben.

Man blicke "mit großer Hochachtung" auf die Jahre der Amtszeit von Georg Schulz seit 2007 zurück und danke ihm für die erbrachten Leistungen, so der Unirat, der Schulz Ende September 2010 ein einstimmiges Pro-Votum für die Wiederwahl ohne Ausschreibung gegeben hat. Im Senat hat der heute 49-Jährige anschließend allerdings nicht die erforderliche Zweidrittel-Mehrheit erreicht: Die Position wurde neu ausgeschrieben. Seither hält die Uneinigkeit zwischen Senat und Unirat über die Bestellung des neuen Rektors an.

Nachdem sich die Findungskommission nicht auf einen Dreiervorschlag aus den Kandidaten inklusive Schulz einigen konnte, hat der Universitätsrat in einer Ersatzvornahme dem Senat einen Vorschlag unterbreitet: Mit Schulz als einzigem Kandidaten. Der Senat erstellte daraufhin einen Dreiervorschlag mit Franz Karl Prassl (KUG), Frank-Thomas Mitschke (Musikschule Leipzig) und Stefan Schön (Betriebsrat Musikuni Wien) - ohne Schulz.

Das mittlerweile beigezogene Wissenschaftsministerium hat diesen Dreiervorschlag aufgehoben, der Senat berief gegen den Bescheid und legte Beschwerde beim VwGH ein. In einer weiteren Ersatzvornahme hat dann der Universitätsrat im Jänner 2012 Georg Schulz einstimmig zum Rektor gewählt. Am Dienstag hat der Senat - bestärkt durch die VwGH-Entscheidung - festgehalten, dass er weiterhin auf den ursprünglichen Dreiervorschlag bestehe.

Die Entscheidung des Senats vom Dienstag mache ihn "sehr betroffen, da sie die gesamte Universität in einer intensiven und inhaltlich zukunftsorientierten Arbeitsphase erreicht", so Schulz in einer ersten Reaktion. Für ihn sei es "schwer nachvollziehbar, wie sich der Senat über den Wunsch von drei Viertel der Institutsvorständinnen und Institutsvorstände hinwegsetzen konnte".

"Um einen rechtskonformen Zustand herzustellen, war es allerdings notwendig, meine Funktion heute zu beenden und meinen Vertrag per 31. Jänner 2013 einvernehmlich aufzulösen", erläuterte Schulz am Mittwoch. Vorerst übernehme Vizerektor Robert Höldrich als Geschäftsführender Vizerektor seine Agenden. Auch die anderen Mitglieder des Rektorats bleiben laut Schulz im Amt. Über deren Wunsch nach Auflösung ihrer Verträge hat der Universitätsrat am Mittwoch noch nicht entschieden - ebenso nicht darüber, wann eine Wahl aus dem Dreiervorschlag erfolgen werde.

Um den laufenden Betrieb sicherzustellen, werde das Rektorat "Anfang des Jahres" für das erste Halbjahr 2013 eine Budgetzuweisung vornehmen.    (APA, 12.12.2012)