Frage: Warum klagen Studierende?

Antwort: Die Bandbreite studentischer Klagen ist groß. Von der verweigerten Arbeitserlaubnis bis zu Unterhaltszahlungen - alles kann geklagt werden. Jedoch landet nicht jeder Einspruch gleich vor Gericht. Studienrechtliche Konflikte durchlaufen erst die universitären Gremien.

Frage: Wogegen können Studierende an der Uni vorgehen?

Antwort: Studierende können gegen jeden Bescheid der Uni berufen. Die häufigsten Einsprüche erfolgen gegen negative Prüfungen. Dabei kann nicht die Note selbst angefochten werden, sondern nur die Durchführung der Prüfung. Wird diese wegen eines Mangels aufgehoben, wird der Antritt nicht gezählt. Weiters kann gegen Zulassungsbestimmungen oder eine verwehrte Zulassung zum Studium berufen werden. Auch gegen die Studiengebührenregelung kann rechtlich vorgegangen werden.

Frage: Wie läuft ein Einspruch ab?

Antwort: Kommt es zu keiner Einigung mit der Studienprogrammleitung, kann ein Bescheid der Uni angefordert werden. Gegen diesen kann eine Beschwerde eingelegt werden, die dann in der Rechtsmittelkommission landet. Die letzte Entscheidung wird im lokalen Senat getroffen. An der Uni Wien wurden im vergangenen Jahr 202 Bescheidbeschwerden im Senat begutachtet - bei rund 87.500 Studierenden. Wichtig ist, die meist zweiwöchige Einspruchsfrist zu beachten. Bei Prüfungseinsprüchen vereinfacht ein Zeuge den Einspruch.

Frage: Was tun, wenn eine Klage vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) entschieden werden muss?

Antwort: Sollte der Senat als letzte Uni-Instanz die Bescheidbeschwerde abweisen, kann beim VfGH eine sogenannte Individualbeschwerde eingebracht werden. Dafür muss eine der drei folgenden Voraussetzungen gegeben sein: eine Verletzung der Grundrechte, ein verfassungswidriges Gesetz oder eine gesetzeswidrige Verordnung. Für eine VfGH-Beschwerde muss eine Eintragungsgebühr von 220 Euro gezahlt werden, und ein Anwalt muss sie unterzeichnen. Dadurch können zusätzliche Kosten anfallen.

Frage: Wer kann bei studienrechtlichen Fragen helfen?

Antwort: Neben den Studienvertretungen ist das bildungspolitische Referat der lokalen Hochschülerschaft eine erste Anlaufstelle. Es bietet beratende als auch juristische Unterstützung an. Die vom Wissenschaftsministerium eingerichtete Ombudsstelle agiert als Vermittlerin zwischen Studierenden aller Hochschulen Österreichs und der Uni.

Frage: Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es für Studierende mit Behinderung?

Antwort: Aufgrund der Uni-Satzungen kann um alternative Prüfungsmethoden bei Lehrenden angesucht werden. Rechtlicher Anspruch darauf besteht aber keiner.

Bei Fragen zur Vereinbarkeit von Studium und Behinderung helfen auf den Unis die Behindertenbeauftragten. Diskriminierungen können an die Behindertenanwaltschaft weitergeleitet werden. Sie unterstützt auch bei rechtlichen Schritten.

Frage: Wer berät Studierende aus Drittstaaten?

Antwort: Besonders problematisch können sich zu spät eingetragene Noten auswirken. Können im Jahr 16 ECTS nicht rechtzeitig nachgewiesen werden, kann das im schlimmsten Fall bis zum Visumsentzug führen. Der Verein Helping Hands berät hier und bei anderen fremdenrechtlichen Anliegen. (Oona Kroisleitner, Kristina Nedeljkovic, UNISTANDARD, 22.11.2012)