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Graz - Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat entschieden, dass das Wahlverfahren bei der Wiederbestellung von Georg Schulz als Rektor der Kunstuniversität Graz im Frühjahr 2012 rechtswidrig gewesen sei. Damit gab der VwGH einer Beschwerde des Uni-Senats statt, denn "es darf nur eine Person als Rektor berufen werden, die der Senat dafür vorschlägt", so die Begründung laut Rechtsanwalt Dieter Neger am Mittwoch in Vertretung des Senats. Im Fall von Schulz hatte das Wissenschaftsministerium den Rektor ohne gültigen Senatsvorschlag wieder in das Amt eingesetzt.
Der seit 2007 amtierende Rektor Georg Schulz hatte sich bereits im Herbst 2010 der abgekürzten Wiederwahl gestellt, war jedoch am Votum des Uni-Senates gescheitert. Dieser hat im April 2011 einen Dreiervorschlag erstellt, in dem Schulz jedoch nicht berücksichtigt wurde. Der Unirat wiederum hätte gerne Schulz als alten neuen Rektor gesehen. In Folge einer Rechtsaufsichtsbeschwerde war dann das Ministerium tätig geworden. Dieses hat den ursprünglichen Dreiervorschlag des Senats aufgehoben, woraufhin Schulz vom Uni-Rat neuerlich als Rektor eingesetzt wurde.
Der Senat brachte daraufhin eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof ein. Trotzdem trat Schulz sein Amt am 1. März 2012 an. Mit der nun vorliegenden Entscheidung wird der Bescheid zur Aufhebung des ursprünglichen Dreiervorschlags des Senats durch das Ministerium als rechtswidrig eingestuft. Die Aufhebung der Wiederbestellung könne von den Verantwortlichen im Ministerium nun mit Sicherheit "nicht beiseitegeschoben" werden, so Neger.
Seitens des Wissenschaftsministeriums hieß es nur, dass man die VwGH-Entscheidung erst prüfen müsse. Dann werde eine weitere Vorgehensweise beschlossen. Bis es dann so weit sei, wolle auch Schulz in seinem Amt bleiben: "Ich sehe für mich keinen Grund zurückzutreten. Ich arbeite weiter, bis das Ministerium eine Entscheidung fällt."
Persönlich bedauere er aber die Ansicht des VwGH sehr, denn es sei "gerade jetzt nach einer schwierigen Zeit" wieder gut gelaufen. "Die Uni kommt nun wieder in einen völligen Unsicherheitszustand", befürchtete Schulz. Er ging davon aus, dass das Ministerium seine Wiederwahl aufheben werde: "Ob ich dann weitermache und zur Verfügung stehe, hängt von der konkreten Entscheidung des Ministeriums ab." (APA, 21.11.2012)
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Rektor Schulz sollte zu denken geben, dass er contra eindeutiger VwGH-Bestätigung nicht vom mehrheitlichen Willen der Unimitglieder getragen ist, obwohl dies laut OG Voraussetzung für seine Bestellung zu sein hat. Ein König ohne Land?
Vielleicht sollte man wieder eine Universitätsversammlung wie im UOG1993 dazu heranziehen, um RektorInnen zu wählen. Das verhindert Mauscheleien und "Argumentationen" wie in den Postings, wo sich so niemand klar sein kann, wer Recht hat. Und außerdem würde sich dann vielleicht die Uni, dh alle Uni-Angehörigen, wieder mit ihrem Rektor identifizieren. Würde auch den Stand des Rektors stärken.
weit hat er's gebracht der Herr Anführer der Verhinderer..
Die Kunstuni Graz hat seit 5 Jahren den besten Rektor der letzten 30 Jahre. Der Betrieb funktioniert hervorragend und wird jetzt boykottiert, weil der Senatsvorsitzende mit so viel Kompetenz nicht umgehen kann und wohl doch noch ein wenig sauer auf die Niederlage bei der Rektorswahl 2007 ist. Habt ihr eigentlich gewusst dass der Senatsvorsitzende als fix gehandelter Rektor, sich 2007 gegen Rektor Schulz geschlagen geben musste und sich dann um den Vorsitz im Senat bemüht hat? Ein Schelm wer dabei schlechtes denkt......Zum Kotzen! Und noch schlimmer sind die Mitläufer. Ich frage mich was sich die davon erhoffen?!
Der gegenwärtige Rektor ist wohl der schwächste in den letzten 30 Jahren, in seiner bislang 5 jährigen Amtszeit ist die internationale Reputation seiner Universität deutlich gesunken, wer kennt ihn schon in internationalen Musik- oder Wissenschaftsszene.
Eine Entscheidung eines demokratisch gewählten Senats nicht akzeptieren zu können zeigt wohl die besonderen Eigenschaften dieses Rektors. Dazu gehört auch die ständige Selbstbelobigung, so auch in seiner Reaktion auf die Gerichtsentscheidung zu lesen auf der Homepage der KUG.
Dass die Reputation in den letzten 5 Jahren gesunken sei, kann ich nur zurückweisen. Man kennt die Grazer Kunstuniversität auf internationaler Ebene.
Die KUG steht finanziell wie personell so gut da wie nie zu vor, auch wenn selbstverständlich der Arbeitsaufwand jedes einzelnen auch gestiegen ist, da sich das Rektorat im Besonderen um die Sichtbarkeit nach Außen bemüht und sich die daraus ergebende Arbeit eben nicht von selbst erledigt. Mann kann derzeit nur für die KUG beten dass die Blockierer doch irgendwann zur Vernunft kommen und ein absolut gutes Rektoren Team seine Arbeit machen lässt.
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