Wien - Der Finanzausschuss des Nationalrats hat am Mittwoch den Weg freigemacht für die Schaffung des Bundesfinanzgerichts mit 1. Jänner 2014. Das neue Gericht ersetzt den Unabhängigen Finanzsenat (UFS) und ist Teil der im Mai im Nationalrat einstimmig eingeleiteten Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Insgesamt entstehen elf Verwaltungsgerichte, die mehr als 120 weisungsfreie Berufungssenate und Sonderbehörden auflösen.

Kern der Reform ist, dass die Verwaltung künftig durchgehend von Gerichten kontrolliert wird, und Berufungsverfahren somit nicht mehr innerhalb der Behörden stattfinden. Dafür entstehen neun Landesverwaltungsgerichte sowie ein Bundesverwaltungsgericht und das Bundesfinanzgericht. Letzteres wird für Berufungen in Steuer-, Zoll- und Finanzstrafsachen zuständig sein. Es wird seinen Sitz in Wien haben und - wie schon der UFS - sieben Außenstellen in Feldkirch, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz und Salzburg unterhalten.

Besetzt wird das neue Gericht im Wesentlichen mit den jetzt schon am UFS tätigen Mitarbeitern. Sie haben bis Jahresende Zeit, bei der Finanzministerin ihre Ernennung zum Richter zu beantragen. UFS-Präsidentin Daniela Moser und ihr Stellvertreter Christian Lenneis werden diese Funktionen auch am neuen Gericht ausüben.

Kritik von Opposition

Der Entwurf für das "Bundesfinanzgerichtsbarkeitsgesetz", das die Organisationsregeln für das neue Gericht festlegt, passierte den Ausschuss mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP. Kritik kam laut Parlamentskorrespondenz von der Opposition. So verwies BZÖ-Mann Peter Westenthaler darauf, dass der Verwaltungsgerichtshof im Begutachtungsverfahren einheitliche Verfahrensregeln für das Abgabenrecht vermisste (bestimmte Abgaben wie die Rudfunkgebühr fallen künftig nämlich in die Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts, wo u.a. andere Beschwerdefristen vorgesehen sind). FP-Abgeordneter Elmar Podgorschek befürchtete eine weitere Aufblähung der Verwaltung. Und Grünen-Abgeordneter Bruno Rossmann begrüßte zwar die Einführung des Bundesfinanzgerichts, sah aber die Objektivierung der Bestellung des Präsidenten und die Unabhängigkeit des Gerichts vom Finanzministerium nicht ausreichend gewährleistet.

Finanzstaatssekretär Andreas Schieder (S) wertete das Bundesfinanzgericht hingegen als großen Schritt bei der Verwaltungsreform und erwartete sich vor allem bessere und schnellere Entscheidungen. Auf die Kritik des Verwaltungsgerichtshofs sei man eingegangen, so Schieder.
 (APA, 22.11.2012)