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Wien - Zu 18 Monaten bedingter Haft ist am Mittwoch im Straflandesgericht ein Autofahrer verurteilt worden, der am 7. Oktober 2011 auf der Neustiftgasse in Wien-Neubau eine 37 Jahre alte Frau getötet hatte. Zudem muss er den Hinterbliebenen der Frau 20.000 Euro bezahlen. Der Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen ist bereits rechtskräftig.
Der Mann dürfte einer unbedingten Freiheitsstrafe entgangen sein, weil sich entgegen der gegen ihn erhobenen Anklage nicht nachweisen ließ, dass er bei Rotlicht in die Kreuzung mit der Kirchengasse eingefahren war. Fest steht allerdings, dass er mit überhöhter Geschwindigkeit stadtauswärts auf der Busspur unterwegs war und auf der Kreuzung mit seinem Audi A8 in einen Smart krachte, der von der Kirchengasse gekommen war.
Infolge des Crashs sei "der Audi ohne Bodenberührung auf die Gehsteigkante zugeflogen", hatte ein Passant beim Prozessauftakt Ende September dem Schöffensenat (Vorsitz: Daniela Zwangsleitner) geschildert. Der Fußgänger war vom Fahrzeug ebenso getroffen worden wie die 37 Jahre alte Frau. Während der Mann mit schweren Verletzungen überlebte, starb diese noch an der Unfallstelle.
Der Angeklagte hatte von Anfang an versichert, die Ampel habe Grün gezeigt. Diese Angaben stützten am heutigen Verhandlungstag zwei Zeuginnen. Eine Ärztin sagte aus, ihr wäre am Vorabend aufgefallen, dass besagte Ampel einen Defekt hatte. Nach dreimaligem Grünblinken wäre das Licht nicht auf Rot, sondern zurück auf Grün gesprungen. Eine Frau, die den Unfall beobachtet hatte, erklärte wiederum, nicht der Angeklagte, sondern der Smart-Fahrer sei bei Rot losgefahren.
Für den Senat reichte die Beweislage dessen ungeachtet für einen Schuldspruch im Sinne der Anklage, da der 37-Jährige bewusst rechtswidrig und zu schnell auf der Busspur unterwegs gewesen und die ihm zumutbare Aufmerksamkeit außer achtgelassen habe. Der zum Unfallzeitpunkt beschäftigungslose Mann hat mittlerweile übrigens einen Job gefunden: Er ist Chauffeur. (APA, 21.11.2012)
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wenn die angaben so stimmen (ueberhoehte geschwindigkeit, auf der busspur): dann ist das groesste ruecksichtslosigkeit und dummheit, in folge derer ein mensch starb. und die konsequenz fuer den taeter - praktisch nichts, und er arbeitet nun als chauffeur.
ist es nur mein eindruck, oder ist die konsequenzlosigkeit und der taeterschutz in oesterreich besonders ausgepraegt? ich unterstelle dem mann natuerlich nicht, dass er vorsaetzlich gehandelt hat - aber unglaublich verantwortungs- und ruecksichtslos den mitmenschen gegenueber. das zeichen fuer die gesellschaft ist katastrophal - jeder kann sich auffuehren wie er will, eine tote ist ja nur ein kavaliersdelikt. das hat nichts mit auge-um-auge zu tun, sondern mit verantwortung.
meine frau hatte seinerzeit einen motorradunfall weil in einer kurve ein riesiger ölfleck war. nachdem sie gestürzt war haben wir natürlich rettung und feuerwehr verständigt, letztere um den ölfleck zu beseitigen. der feuerwehrler sagt "ja, die strassenmeisterei hat davon gewusst, da war gestern ein unfall". als wir wegen fahrlässigkeit geklagt haben gab es plötzlich einen einsatzbericht mit "ölfleck nach unfall bei km xyz entfernt" vom vortag, der sachverständige hat -nonanet- auf eigenverschulden durch überhöhte geschwindigkeit getippt. klage abgewiesen. nothing is what it seems.
wieso stellen sie mir diese frage? sollte ich eine antwort drauf wissen? mein punkt war: wenn ich meine präpotenz ausleben mag, dann habe ich eine möglichkeit dazu, und die heißt auto-brocken, das sollte verunmöglicht werden, weil es eine zumutung für andere leute darstellt, die ich auch im auto, das kein A8 ist, miterlebe, eine zumutung für alle anderen leute, die auf der straße was zu tun haben (oder am gehsteig, wie im aktuellen fall, den dieser artikel thematisiert).
http://de.wikipedia.org/wiki/Fein... _Gr%C3%BCn
Beschreibt allerdings nur die Situation in Deutschland, wie das in Österreich ist - keine Ahnung.
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