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Wien - Der Energieausweis für Häuser und Wohnungen ist zwar seit dem Jahr 2009 verpflichtend, in der Praxis wurde dieser aber wenig angewendet. Das soll sich nun ändern: Ab 1. Dezember 2012 tritt das neue Energieausweisvorlagegesetz in Kraft, wo deutliche Verschärfungen und Sanktionen für Vermieter, Verkäufer und auch Makler vorgesehen sind. Wer die Angabe künftig unterlässt, muss mit saftigen Verwaltungsstrafen von bis zu 1450 Euro rechnen, sagte Anton Holzapfel, Geschäftsführer des Österreichischen Verbandes der Immobilienwirtschaft.
Wer seine Wohnung oder sein Haus verkauft oder vermietet, muss ab Dezember bereits in Anzeigen und Inseraten sowohl in Print als auch Online Angaben zur Energieeffizienz der Immobilie machen. Diese Informationspflicht trifft sowohl den Vermieter, den Verkäufer als auch den Immobilienmakler. Auch private Wohnungsvermieter oder -Verkäufer sind davon nicht ausgenommen.
In Inseraten muss der Heizwärmebedarf (HWB) und der Gesamtenergieeffizienzfaktor (fGEE) ausgewiesen werden, nicht aber die gesamte Skala der Energiekennzahlen des Energieausweises. Die "älteren", bereits erstellten Energieausweise behalten auf die Dauer von zehn Jahren ab Ausstellung weiterhin ihre Gültigkeit. Da der "alte" Energieausweis jedoch noch keinen Gesamtenergieeffizienzfaktor enthält, reicht es aus, lediglich den Heizwärmebedarf (HWB) auszuweisen.
Beim Verkauf oder der Vermietung von Eigentumswohnungen sollte man sich zuerst bei der Hausverwaltung erkundigen, ob ein gebäudebezogener Energieausweis vorliegt, rät Holzapfel. Wohnungseigentümer können auf Verlangen eine Kopie anfordern. Wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft jedoch beschlossen hat, keinen Energieausweis einzuholen, muss der betroffene Wohnungseigentümer selbst auf eigene Kosten einen Energieausweis einholen.
Eine Erleichterung gibt es für Einfamilienhäuser: Erlaubt ist nunmehr auch die Verwendung eines Ausweises über die Gesamtenergieeffizienz eines vergleichbaren Gebäudes von ähnlicher Größe und Energieeffizienz.
Neu geregelt wurden auch die Ausnahmebestimmungen, für welche Objekte kein Energieausweis vorgelegt werden muss. Der Ausnahmekatalog ist künftig für alle Bundesländer einheitlich geregelt. Denkmalgeschützte Gebäude oder Gebäude in Schutzzonen oder Gebäude mit erhaltungswürdiger Fassade - wie das in Wien großflächig der Fall ist - sind nicht mehr von den Verpflichtungen ausgenommen. (cr, DER STANDARD, 21.11.2012)
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strafe droht: bei einf.häusern reicht auch ein vergleichbares objekt. also wird man sich zukünftig einen e-ausweis für eine 70er haus mit durchschn. 100m2 vom stapel kaufen können, da die ohnehin fast alle gleich gebaut wurden und jetzt aufgrund der alterung der leute verkauft werden. nachdems aber keiner kontrolliert (muß ja bei keinem amt vorgelegt werden) wirds ihn nicht geben. aber wie auch immer die kosten werden eh auf den käufer abgewälzt. kauf ich ein neues objekt dann ist das sicher interessant - bei alten weiß mans eh. das ist wie wenn ich einen 25jahre alten kühlschrank kaufe, da brauch ich kein pickerl, dass der keine tollen werte hat ist klar. so schauts auch bei alten häusern aus, die nicht wärmeged. wurden.
die Zwangsbeglückung durch unsere Freunderlfirma, die Energieausweise erstellt. Die se sind natürlich um eine 100faches ehrlicher und besser - während sich unsere Importeure die Gütesiegel kaufen, die Biosiegel fälschen ...
Schön, dass man sich um die kleinen vermieter und Verkäufer so künmmmert und bei den Großen, Schwindlern wieder mal alles erlaubt ...
Immobilien werden nach wie vor fast ausschließlich nach Preis und Lage gekauft.
Der Energieausweis wäre nur dann entscheidend, wenn ich zwei nahezu idente Objekte in gleicher Lage habe.
Ansonsten ist mir die Lage viel viel wichtiger als die Energiekennzahl. Denn die Lage ist auch für die Wertsteigerung maßgeblich.
heizkostenabrechnungen sind nur bedingt aussagekräftig, weil das alles sehr am individuellen verbrauch hängt. ist man oft zu hause und heizt man da mehr ein? ist der vormieter oft auf dienstreise gewesen? wieviel leute leben dort? sind die erfroren oder ziehen einfach mehr an? banden die oft und verbrauchen sehr viel warmes wasser? das kann hunderte euro unterschied ergeben.
Es wohl wie beim Spritverbrauch eines Autos, die persönliche Nutzung hat einen einfluss.
Trotzdem ist für mich der reale Spritverbrauch eines Autos aussagekräftiger als der genormte Testverbrauch.
Und ein schwindliges "Gutachten", vielleicht gar per Telefonbefragung erstellt, sagt mir halt auch weniger als echter Werte und ein Lokalaugenschein.
Wenn man Zertifikate will, kann man das ganze ja auf freiwilliger Basis machen. Der Zwang und die Strafen ist halt nur Spiegelbild unser überbordenden Bürokratie.
das größte Problem für Makler sind siebengescheite Privatverkäufer die ihre Immobilie verheizen und zu Tode bewerben.
Dann wenn es unverkäuflich ist wird ein Makler eingeschaltet und der hat dann seine Müh und Arbeit solche verpulverte Immobilien an den Mann/die Frau zu bringen
sie haben schon recht. bei uns in der gegend schicken die makler permanent die flugblätter bezüglich gratis schätzung aus. der makler schätzt (meist ohnehin höher), der verkäufer sucht privat jemanden - läßt ihm seine 3% provision nach. der verkäufer spart sich auch seine 3%. damit hat der käufer den vorteil dass er günstiger zu der immobilie kommt und damit weniger gehandelt wird. schlußendlich steigen beide gut aus. klar, wenn ein haus nicht so toll ist bekommts der makler. die guten häuser um rund um 250.000 für durchschnittsfamilien sind meist in wenigen wochen privat verkauft - das ist bei uns in der gegend (wienerwald) wie ein lottosechser wennst zu so einem haus kommst - weil die nie ofiziell irgendow angeboten werden.
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