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Wien - Nachdem Steuerrechtsexperte Werner Doralt in einem Kommentar in der Tageszeitung "Die Presse" auf gleichheitswidrige Begünstigungen unter den Studienbeihilfenbeziehern verwiesen hat, die vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) einklagbar wären, erwägen die SP-nahen Studentenvertreter vom Verband sozialistischer Student_innen (VSStÖ) den Gang zum Höchstgericht.
Derzeit hätten jene Bevölkerungsschichten, die am meisten auf die Beihilfe angewiesen seien, nur vergleichsweise geringen Zugang, so der VSStÖ mit Verweis auf die Studierendensozialerhebung. "Wenn es hier zu einer Ungleichbehandlung von Studierenden kommt, können wir das nicht einfach hinnehmen. Hier müssen rechtliche Schritte geprüft werden", kündigte die VSStÖ-Vorsitzende Jessica Müller am Dienstag in einer Aussendung an.
Laut der Studierendensozialerhebung 2011 hat fast jeder zweite Student (43 Prozent), dessen Vater Land- oder Forstwirt ist, Studienbeihilfe erhalten. Unter Arbeiter-Kindern wurde hingegen nur jeder Vierte (26 Prozent) gefördert, unter Kindern von Ein-Mann-Unternehmern 23 Prozent, unter Kindern einfacher Angestellter und Selbstständiger mit Angestellten jeweils rund 15 Prozent. Von jenen Studenten, deren Vater leitender Angestellter, Beamter oder Freiberufler ist, erhielt weniger als jeder Zehnte eine Beihilfe. (APA, 20.11.2012)
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Es geht ja nicht um ALLE Bauern, sondern nur um jene, die sich schief verdienen, keine Steuern bezahlen, kaum Sozialversicherungsabgaben bezahlen und die vor dem Gesetz so arm sind, dass deren Kinder auch noch alle möglichen Beihilfen bekommen.
Großbauern sind Unternehmen mit riesigen Umsätzen und einem hohen Anlagevermögen und als solche gehören sie auch behandelt. Der Fortbestand der Pauschalierung ist steuerrechtlicher Wahnsinn! Es will ja niemand die wirklich armen Bauern zur Kasse bitten.
Warum steht die Pensionserhöhung in der Verfassung und die Anpassung der Studienbeihilfe nicht?
Richt, weil wir eine Gesellschaft alter Bildungshasser sind.
Beziehe seit 7 Semester in einem MINT-Fach Beihilfe (Selbserhalterstipendium). Brauch aber 8 und da bekommt man nix mehr. Also lässt mich der der Staat nicht nur absichtlich über Monate unter der Armutsgrenze, sondern nimmt mir auch den Boden unter den Füßen, obwohl ich das studiere was er angeblich am wichtigsten findet.
Mit diesem Hintergrund verstehe ich in diesem Land nicht einmal die Diskussion Bildung vs. Ausbildung. Das Land braucht ein Bildungsrettungspaket und keine Pendlerpauschale!
zumindest theoretisch ein mensch, der die studienreife hat. damit solltest du nicht nur körperlich erwachsen sein: dass du nur eine gewisse anzahl von semestern beihilfe erhälst, weisst du also nicht erst seit 2 tagen. guten morgen in der wirklichkeit
aber bei 600-700 euro selbsterhalterstipendium monatlich (wenn ich mich recht erinnere), würd ich mich nicht aufregen, dass ich es "nur" in 7 von 8 jahren bekomme.
bei der fehlenden valorisierung von beihilfen gebe ich dir natürlich recht.
in vielen MINT Fächern brauchen viele Leute für den Bachelor länger, machen nebenher aber schon teilweise LVAs aus dem Master und schließen den dann schneller ab. Die Beihilfe/Stipendien/... verliert man trotzdem.
Ich selbst habe offiziell 8 Semester für den Bachelor gebraucht, den Master schließe ich in offiziell 3 Semester ab. Bin also in Summe 1 Semester über der Mindeststudienzeit, bekomme aber seit Semester 8 keinerlei Förderungen mehr...
Nicht sehr durchdachtes System....
Warum geht das überhaupt, dass sie Master Lvas vorziehen dürfen? Das ist eigentlich ein Unfug, und wenn es stimmt, ist das grobe Wettbewerbsverzerrung. Sie haben kein Anrecht auf ein Masterstudium, solange Sie die Eingangsvoraussetzungen nicht erfüllen. Da wird getrickst, das ist übel!
Jeder darf den Master machen, es gibt keine Beschränkungen. Wo ist es also Wettbewerbsverzerrung.
Dazu ist zu sagen, dass die Vorraussetzung der LVA im Master nicht ein abgeschlossener Bachelor ist. Man kann z.B. Mastervorlesungen als Freifächer für den Bachelor verwenden.
Und wie gesagt: Es ist gut, dass man hier einen fließenden Übergang wahrnehmen kann, ansonst würde sich die Studiendauer nur unnötig verlängern.
Der Master ist ein eigenes Studium, Sie kapieren die Bologna-Reform in ihren positiven Seiten nicht, weil man sie in Österreich für Eliminerungszwecke missbraucht und Sie das für Bologna halten, was in Wahrheit ÖVP ist.
Es ist in den meisten Studien völlig ausgeschlossen, schon Master-Lvas zu machen, bevor der Bachelor abgeschlossen ist. Und das ist gut so! Sie hingegen nehmen ein Privileg in Anspruch, deshalb red eich von Wettbewerbsverzerrung.
Wo studieren Sie eigentlich?
und in fachgleichen Richtungen an anderen Unis wird es genauso gehandhabt. Ergo keine Wettbewerbsverzerrung.
Und bitte, nennen sie einen vernünftigen Grund warum es gut ist, dass man keien MasterLVAs im Bachelor machen darf.
das argument mit wettbewerbsverzerrung finde ich aber ebenfalls lächerlich. man muss sich das halt im detail anschaun, ob sowas sinn macht. aber ich sehe da sehr wohl ein problem dahinter, wenn man den master prinzipiell für leute ohne vorwissen öffnet
wenn man das bologna system ernst nimmt, dann braucht man für die kurse, die im master stattfinden das wissen aus dem bachelor. in vielen studien (auch z.b. bei mir in physik) geht das vorziehen auch nur in grenzfällen, also wenn man fast fertig mit dem bak ist und es halt sinnlos ist, wenn man aus formalen gründen warten muss. das wird allerdings inoffiziell gehandhabt. soll heissen: der prof "vergisst" die note einzutragen, bis man dann im master eingeschrieben ist. meines wissens geht das keinesfalls offiziell. ich würde jetzt behaupten, du lehnst dich damit etwas weit aus dem fenster, wenn du sagst, dass das offiziell kein problem ist
Auszug aus der Satzung der Uni Graz:
"..Melden sich Studierende eines Bachelorstudiums zu Lehrveranstaltungsprüfungen eines aufbauenden Masterstudiums an, ist dieser Anmeldung zu entsprechen, wenn diese bereits Pflicht- und Wahlfächer im Ausmaß von zumindest 80% der dem Bachelorstudium zugewiesenen ECTS-Anrechnungspunkte positiv absolviert haben, sofern im Curriculum des Masterstudiums nicht Anderes für einzelne Lehrveranstaltungen vorgesehen ist. Dabei dürfen höchstens 40% der ECTS-Anrechnungspunkte des jeweiligen Masterstudiums vorgezogen werden."
Ich nehme mal an, dass es an anderen Unis ähnlich gehandhabt wird. Es macht ja auch Sinn, dass man Sachen vorher machen kann, sonst würde man beim Übergang unnötig Zeit verlieren.
weil man die LVA offiziell auch im Bachelor machen darf und sie anschließend in den Master angerechnet wird. Man kann auch Mastervorlesungen Als freies Wahlfach im Bachelor verwenden.
Solang für die Lehrveranstaltung nicht explizit der Abschluss des Bachelors als Vorraussetzung angegeben ist ist es kein Problem.
glaub ich dir gern. das kann durchaus sein. der zweite passt aber nicht wirklich dazu --> ich würds eher sagen: solange nicht explizit dabeisteht, dass es ein bak fach ist, ist es ein problem. immerhin ist für den kompletten master (zu dem die lv zugeordnet ist), der bak eine implizite vorraussetzung
Bin kein Experte für die Uni Wien, aber an der Uni Graz gilt folgende Regelung für alle Studien:
http://derstandard.at/plink/135... 3/29027863 (bitte oben nachlesen).
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