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Berlin - Ein muslimischer Schüler in Deutschland muss einem Gerichtsbeschluss zufolge am gemeinsamen Schwimmunterricht von Buben und Mädchen teilnehmen. Das Verwaltungsgericht Köln wies in einem am Dienstag bekannt gegebenen Beschluss einen Eilantrag zurück, mit dem die Eltern eines zwölfjährigen muslimischen Buben dessen Befreiung vom Schwimmunterricht der siebten Klasse erreichen wollten. Gegen den Kölner Beschluss ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster möglich.
Die Eltern hatten in dem Verfahren vergeblich geltend gemacht, während des gemeinsamen Schwimmunterrichts von Buben und Mädchen sei ihr Sohn gezwungen, seine nur mit Badekleidung bekleideten Mitschülerinnen anzusehen. Dies sei mit den islamischen Glaubensgrundsätzen der Familie nicht vereinbar.
Das Gericht verwies hingegen darauf, dass der Schüler durch die Teilnahme am Schwimmunterricht keinen größeren Konflikten ausgesetzt sei als im Alltag innerhalb und außerhalb der Schule - dort begegne er ebenfalls Mädchen und Frauen, die gelegentlich nur leicht bekleidet seien. Auch sei die Schule verpflichtet, durch getrennte Umkleidemöglichkeiten, die konkrete Ausgestaltung des Schwimmunterrichts und die pädagogische Einflussnahme auf die Mitschüler Beeinträchtigungen der Glaubensfreiheit zu vermeiden.
(APA, 20.11.2012)
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Was die Summe der Religionsführer in den letzten Jahrzehnten aus dem Koran gemacht hat, unglaublich. Die Interpretationen sind einfach jeder kulturellen Verständigung untereinander nicht nur aus allgemeiner Sicht abträglich sondern sogar feindlich ausgerichtet. Unabhängig der Fundamentalisten. Unverständlich der blinde Gehorsam von Eltern die sie ihren REligiosnführern entgegenbringen.
Was ist der Klub? Das Land, die Religion, die Schule.
Es ist gut, wenn der Bub schwimmen lernt, aber es würde auch niemandem schaden, wenn er hier einmal aussetzt.
Ein möglicher Kompromiss für solche Fälle wäre vielleicht, dass die Eltern dem Bub irgendwo privaten Schwimmunterricht nach ihren Vorstellungen finanzieren, dafür würde er befreit.
Mit ein wenig guten Willen seitens der Behörden findet man da sicher einen Grund die deutsche Staatsbürgerschaft der Familie zu entziehen.
Die würden in DE auf dauer eh nicht glücklich werden.
Un die Deutschen mit solchen Zuwanderern schon gar nicht.
Es scheint tatsächlich so, dass die muslimischen Eltern des Buben - von wo auch immer sie nach Deutschland einwanderten - sich nicht an die mitteleuropäische Kultur angepasst haben. Und nicht akzeptieren wollen, dass in Deutschland sowie in der EU Staat und Religion getrennt sind.
Die sind vom Hinterland und da sind sie eben immer noch so.
Da wird zwangsverheiratet und das Mädl geschwängert und danach darf sie auf den Hof, Kind, und Köche achten.
So wurde es mir einmal erklärt, obs stimmt weiss ich natürlich nicht.
Das der Schaf oder Ziegenstall immer auf der Hausrückseite angebracht ist hat man mir auch erklärt aber leider wieder vergessen :)
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