Berlin - Ein muslimischer Schüler in Deutschland muss einem Gerichtsbeschluss zufolge am gemeinsamen Schwimmunterricht von Buben und Mädchen teilnehmen. Das Verwaltungsgericht Köln wies in einem am Dienstag bekannt gegebenen Beschluss einen Eilantrag zurück, mit dem die Eltern eines zwölfjährigen muslimischen Buben dessen Befreiung vom Schwimmunterricht der siebten Klasse erreichen wollten. Gegen den Kölner Beschluss ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster möglich.
Unvereinbarkeit mit Glaubensgrundsätzen
Die Eltern hatten in dem Verfahren vergeblich geltend gemacht, während des gemeinsamen Schwimmunterrichts von Buben und Mädchen sei ihr Sohn gezwungen, seine nur mit Badekleidung bekleideten Mitschülerinnen anzusehen. Dies sei mit den islamischen Glaubensgrundsätzen der Familie nicht vereinbar.
Das Gericht verwies hingegen darauf, dass der Schüler durch die Teilnahme am Schwimmunterricht keinen größeren Konflikten ausgesetzt sei als im Alltag innerhalb und außerhalb der Schule - dort begegne er ebenfalls Mädchen und Frauen, die gelegentlich nur leicht bekleidet seien. Auch sei die Schule verpflichtet, durch getrennte Umkleidemöglichkeiten, die konkrete Ausgestaltung des Schwimmunterrichts und die pädagogische Einflussnahme auf die Mitschüler Beeinträchtigungen der Glaubensfreiheit zu vermeiden.
(APA, 20.11.2012)