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Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder macht einen Vorstoß zum Erlangen neuer Befugnisse für ihre Mitglieder: Sie will, dass Steuerberater bei allen strafrechtlichen Fragen, die mit Rechnungslegung und Lohnverrechnung in Zusammenhang stehen, eine rechtliche Vertretungsbefugnis erhalten. Dies ist derzeit zumeist den Rechtsanwälten vorbehalten.
Damit will die Kammer vor allem verhindern, dass Kleinunternehmer, die nicht ständigen Kontakt zu einem Anwalt haben, bei Einsätzen der Finanzpolizei ohne entsprechenden Rechtsschutz dastehen, sagt Kammerpräsident Klaus Hübner im Standard-Gespräch.
Hübner beschreibt das Problem folgendermaßen: "Der Steuerberater ist für Klein- und Mittelbetriebe der erste und wichtigste Ansprechpartner. Wir sind bei steuerrechtlichen Fragen zwar vertretungsbefugt, aber nicht bei Fragen zu Ausländerbeschäftigung, im Sozialversicherungsrecht oder Arbeitsvertragsrecht." Bei den immer häufigeren Razzien der Finanzpolizei gehe es oft nicht nur um Steuerfragen, sondern auch etwa die Anmeldung bei der Sozialversicherung oder die Arbeitsberechtigung von Ausländern. Hübner, selbst Steuerberater: "Dann hat der Unternehmer gar keine Vertretung. Die Finanzpolizei geht immer härter gegen Steuerbetrug und andere Delikte vor. Das hat unsere volle Akzeptanz, aber im Sinne der Waffengleichheit sollte man uns mit mehr Befugnissen ausstatten." Auch für die Finanzpolizei wäre es von Vorteil, wenn es klare Verteidigungsrechte gäbe.
Wünschenswert wäre es außerdem, wenn Steuerberater ihre Klienten nicht nur - wie derzeit - in Steuersachen vor den Verwaltungsbehörden bis hin zum Verwaltungsgerichtshof vertreten dürften, sondern auch in Finanzstrafverfahren vor Gerichten. Steuerberater seien im Steuerrecht oft versierter als Anwälte. Hübner: "Wir haben die Ausbildung, und wir haben das Wissen. Rechnungslegung ist unser täglich Brot."
Notwendig wäre dafür eine Gesetzesänderung, und Hübner hofft auf Verständnis beim Gesetzgeber. Dabei stößt er allerdings auf den heftigen Widerstand der Anwälte. "Das kommt gar nicht infrage", sagt Michael Auer, Präsident der Rechtsanwaltskammer Wien, dem Standard. " Steuerberater und Anwalt sind zwei verschiedene Berufe, und man darf die Berufsbilder nicht völlig vermischen." Steuerberater seien etwa bei Fragen der Verfahrensordnung überfordert, warnt Auer: "Ich kann ja auch keine Bilanz erstellen." (Eric Frey, DER STANDARD, 21.11.2012)
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Eh klar.
Die, zumeist auch völlig unfähigen Herrschaften, verteidigen die de facto Entmündigung von Rechtssuchenden durch den AnwaltsZWANG mit allen Mitteln. Wo kämen wir denn auch hin, wenn sich RAs plötzlich um MandantInnen bemühen und, Schock!, womöglich auch noch wie jetzt für keine Leistung abcashen.
die gesetzte sind für die grossen strukturen gemacht und nicht für die kleinst unternehmen ohne oder mit 1-10 mitarbeiter. Die immer häufigeren kleinst unternehmen müssen bei immer komplexeren gesetzen den selben administrativen aufwand leisten wie klein und mittelbetriebe
wer kann sich schon einen anwalt und einen steuerberater leisten, nur weil er gerade eine finanz- bzw krankenkassaprüfung hat
Gemäß § 3 Abs. 2 Z 3 WTBG (Wirtschaftstreuhandberufsgesetz) dürfen Steuerberater in Beitrags- Leistungs- und Versicherungsangelegenheiten der Sozialversicherungen und die Vertretung in 1. und 2. Instanz der betreffenden Verwaltungsverfahrens beraten.
Nur der Gang zum VwGH und VfGH in Sozialversicherungsangelegenheiten ist versperrt.
"....Damit will die Kammer vor allem verhindern, dass Kleinunternehmer, die nicht ständigen Kontakt zu einem Anwalt haben, bei Einsätzen der Finanzpolizei ohne entsprechenden Rechtsschutz dastehen, sagt Kammerpräsident Klaus Hübner im Standard-Gespräch..."
Unzählige legale Zwangsverpflichtungen sind Bestandteil unserer Gesellschaft. Durch ca. 2.400 Gesetze aus Politik und Wirtschaft die sich im Verfassungsrang befinden geschützt. Wo sie eigentlich nichts verloren haben.
Schlicht ausgesprochen. Die Pfründe einerseits auf Arbeitgeber- und u.a. Arbeitnehmerseite müssen gewahrt werden. Daher die seit Jahren erstarrten Strukturen. Größtenteils nicht auflösbar noch veränderbar. Keine zeitgemäße Aktualisierung möglich.
Grundsätzlich darf ein Anwalt z.B. in einem Finanzstrafverfahren vertreten, obwohl ihm meist das Fachwissen, bzw. vorallem die praktische Erfahrung dazu fehlen wird. Umgekehrt hat ein Steuerberater das Fachwissen (steuerrechtl. + betriebswirtschaftliche) und die Praxis, jedoch nicht auf dem Gebiet des Verfahrensrechtes. dem Steuerberater dürfte es m.E. leichter fallen, spezielle Kenntnisse im Verfahrensrecht zu erwerben, als den Rechtsanwälten das Wissen in Betriebswirtschaft, Steuerrecht und die praktische Erfahrung dazu. So gesehen ist am Vorschlag der Kammer etwas sehr Plausibles dran.
deswegen wäre es wohl auch sinnvoll sich von einem/einer anwält_in vertreten zu lassen, der/die expert_in im steuerrecht ist ;-)
klar, gibt es miese anwält_innen genauso wie miese steuerberater_innen, das werde ich aber durch diesen vorschlag wohl nciht lösen können...
und ganz nebenbei gehört zu guter Rechtsvertretung ein bisschen mehr als Kenntnis vom materiellen Recht und Verfahrensrecht, aber im von rechtlichem Halbwissen und Expert_innen für eh fast alles gesegneten Ö ist das wahrscheinlich für die meisten unvorstellbar...
Den Anwalt, der "Spezialist im Steuerrecht" ist, zeigen Sie mir aber mal.
Das Steuerrecht ist nun mal das Metier der Steuerberater, und nur Größenwahnsinnige können behaupten, dass sie in jedem rechtlichen Fachgebiet, das es gibt, "Spezialisten" sind.
Solche Ansichten können nur Leute vertreten, die vielleicht ein Jus-Studium gerade mal absolviert haben, aber noch nie als Rechtsanwalt (und ich meine als Rechtsanwalt mit Rechtsanwaltsprüfung und praktischer Erfahrung und nicht als Konzipient oder als Pimperljurist in irgendeinem Büro) gearbeitet haben.
die unsägliche Arroganz von Juristen heraus, die ja immer meinen, alles zu können und dann auch noch besser als Spezialisten?
Ein wirklich guter Anwalt hat eine intakte Beziehung zu einem wirklich guten Wirtschaftsprüfer und umgekehrt. Der muss dann nicht so abgehoben argumentieren wie Sie
ja so ist es.
Im Regelfall hat ein Steuerberater ein Netzwerk von Anwälten, Notaren, Berufskollegen, an denen man div. Spezialprobleme weitergeben kann.
In meinem Fall als Steuerberater würde ich mir nicht zutrauen, ein komplexes Finanzstrafverfahren zu begleiten, obwohl ich es von der Berufsbefungnis könnte.
Gerade beim Finanzstrafverfahren ist es oft angebracht, dass nicht der steuerliche Vertreter selbst Verteidiger ist. Unter Umständen muss er seinen eigenen Arsch mitverteidigen.
möglich, dass die Sekretärin der Wirtschaftskammer für den Bestraften einschreitet. Der Steuerberater, der sich wirklich mit der Materie auskennt aber nicht zugelassen ist. Daher ist es sicher sinnvoll, dass die Steuerberater in diesen Bereichen die Vertretungsbefugnis erhalten.
Völliger Schwachsinn, als Jurist liest man ja kein Bilderbuch zum Steuerrecht sondern muss ebenfalls eine Prüfung ablegen. Dazu ergänzend etwas Fachwissen anzueignen, insbesondere wenn man seinen Schwerpunkt darauf legt, ist wesentlich einfacher, als das gesamte Zivilgerichtsverfahren als jemand zu erlernen, der keine Ahnung von Prozessführung hat!
Sie schauen sich einmal die StB-Prüfung an - da sehen Sie den Unterschied, zwischen Steuerrecht für Juristen und dem, was fundiertes Steuerrechtliches Wissen bedeutet.
Bei den Steuerberatern wird ja auch Zivilrecht bei der StB-Prüfung geprüft, aber niemand wird behaupten, dass das für die Vertretung eines Klienten in einem Zivilrechts-Verfahren ausreichend ist.
lg
Dimple
"Bei den immer häufigeren Razzien der Finanzpolizei gehe es oft nicht nur um Steuerfragen, sondern auch etwa die Anmeldung bei der Sozialversicherung oder die Arbeitsberechtigung von Ausländern."
Dafür braucht man kein zivilgerichtliches Verfahren. Die Steuerrechtsprüfung auf der uni war übrigens (zumindest zu meiner Zeit) ein Witz. Das "etwas Fachwissen" das man sich als Steuerberater noch aneignet ist eine mehrjährige komplexe berufsausbildung (nein ich bin kein steuerberater).
Wenn ich im unternehmen ein sozialversicherungsrechtliches problem hätte würd ich auch den steuerberater und keine anwaltskanzlei anrufen.
die Steuerberater sind die fachlich (meist) versierteren Vertreter in Finanzstrafrechts-Angelegenheiten.
Die Anwälte sind die fachlich (meist) versierteren Vertreter vor Gericht.
Daher wird sich hier wohl im Sinne der Mandanten eine Kooperation ergeben.
Mühsamer sind wohl die Einsätze der Finanzpolizei, da hier, wenn überhaupt, der Steuerberater vor Ort ist, der nur in Steuerangelegenheiten während des Einsatzes vertreten (und damit Rechte wahren) darf. Hier sehe ich ein Problem.
lg
Dimple, ich finde dieses "wir sind die besseren Vertreter der Mandanten und ihr habt keine Ahnung"-Bashing ziemlich unnötig
2 klassische ausprägungen unserer beschäftigungstherapie zum nachteil der bürger:
sowohl steuer als auch gesetzesliteratur sind dermaßen aufgeblasen, inkonsistent, werden permanent verändert, novelliert und unnötig verkompliziert, von fussangeln und fallgruben durchzogen, bis man für jeden handgriff "spezialisten" braucht - das ist toll, das schreiben dieser regeln schafft beschäftigung und die daraus reslutierende verwirrung schafft abermals beschäftigung.
einem staat der regeln und gesetzte schafft, die von seinen bürgern nicht mehr verstanden werden, und vor denen meist auch die spezialisten in die knie gehen macht irgendetwas falsch
Und jedes Mal wenn nur Gerüchte aus dem Ministerium kommen, dass man das EStG neufassen will, kommen auch schon die ersten Gegner weil bei einer Neufassung und Vereinfachung solche Spielereien wie die BEgünstigung für das 13.+14. Gehalts wegfallen könnten.
Also lässt mans halt wies ist und pfuscht weiter rum. Und dann fallen bei Vorträgen vom Sektionschef Legistik im BMF weiter Meldungen wie "Da ist halt gerade ein Paragraph freigeworden, den haben wir gleich benutzt", auch wenn es von der Logik dort nichts zu suchen hat.
tja, die einen leben davon permanent regeln zu machen, die anderen von dem versuch diese regeln zu kapieren, wieder andere davon diese unverständlichen regeln zu exekutieren und zu juristizieren.......und im endeffekt leben allesamt auf kosten der ARBEITENDEN, deren leben sie in einen paragraphendschungel verwandelt haben.
aber hauptsache vollbeschäftigung, egal wie schädlich sie sich auswirkt oder wie grundlegend schwachsinnig sie ist.....
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