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Im Lieferumfang: Ein Kindle Paperwhite, eine Kurzanleitung, eine Produktinformation und ein USB-Kabel
Die Beleuchtung ist ein entscheidendes Kriterium für den Kauf des Geräts
Nimmt man den Kindle aus seiner Verpackung, wirkt er anfangs etwas schwer

Anfang September präsentierte Amazon seinen neuen E-Reader "Kindle Paperwhite". Neu an dem E-Book-Reader ist vor allem das Display: Eine spezielle Glasfaserplatte mit Nanoprägung leitet das Licht weiter, welches vom Rand des Gerätes kommt, und leuchtet damit das gesamte Display aus.
Wer die vorige Generation des Lesegeräts kennt und in der Hand hatte, dem wird das Gewicht des neuen Kindle gleich zu Beginn negativ auffallen. Die 3G-Version des Geräts wiegt 222 Gramm, WiFi-Only rund 213 Gramm. Der "alte Kindle" wiegt lediglich 170 Gramm. Dies sollte zwar kein Ausschlusskriterium sein, eine Überlegung sollte es dem Vielleser dennoch wert sein: Wer sein Gerät ständig mitnimmt oder gerne im Bett liegend liest und Bücher mit einer Hand hält, könnte auf Dauer unglücklich mit dem Gerät sein. Einen Kompromiss sollte man dennoch wagen, denn das Gerät überzeugt durch ein hervorragendes Preis-Leistungsverhältnis.
In seiner günstigsten Variante ist der Paperwhite um 129 Euro zu haben. Dabei verzichtet man auf 3G und muss mit WLAN alleine auskommen. Wer zuhause kabellos surft, für den könnte diese Variante durchaus ausreichend sein. Auf Reisen bietet sich allerdings die teurere Variante um 189 Euro an. Diese beinhaltet nicht nur 3G, sondern auch weltweites Roaming. Dadurch können Bücher weltweit einfach auf das Gerät geladen werden. Zum Surfen im Browser ist allerdings bei beiden Geräten eine WLAN-Verbindung notwendig.
Das 6-Zoll-Display ist ein für E-Reader übliches E-Ink-Display. Die Beleuchtung des Gerätes ist über 24 Stufen einstellbar. Empfohlen wird die höchste Einstellung in hellen Räumen. Je dunkler es wird, desto mehr kann man die Leuchtstärke zurückfahren. Die Beleuchtung ist auch bei hellem Umgebungslicht sehr angenehm, was an der Indirektheit des Leuchtsystems liegt. Wer den Paperwhite in den Händen hält, wird die Beleuchtung nicht abschalten wollen. Sie lässt das Gelesene wie Papier wirken. Schaltet man sie aus, kann man sich ein Lesen ohne Licht kaum mehr vorstellen.
Laut Amazon hat das neue Display 62 Prozent mehr Pixel und einen um 25 Prozent besseren Kontrast. Kindle-Nutzer werden diese Verbesserung schnell merken: Das Display ist sehr kontrastreich und in allen Lichtverhältnissen sehr gut lesbar. Man hat kaum das Gefühl, ein Display vor sich zu haben. Im Licht spiegelt das Display nur minimal, weshalb es das Gerät zu einem perfekten Begleiter für den Strand machen könnte. Die Bücher können in Sammlungen oder einzeln auf dem Startscreen abgelegt werden. Wer Bücher in der Cloud speichert, kann diese später auch auf anderen Tablets und Smartphones lesen. Auf dem Gerät selbst ist laut Amazon Platz für 1.100 Bücher. Von den 2 Gigabyte Speicher stehen dem Nutzer 1,25 Gigabyte zur Verfügung.
Hat man einen Text vor sich, können sechs verschiedene Schriftarten und acht verschiedene Schriftgrößen gewählt werden. Auch der Zeilenabstand und die Seitenränder sind einstellbar. Ein paar neue Features wurden ebenfalls eingebaut: Mit "X-Ray" kann eingesehen werden, welche Charaktere und Ausdrücke im Buch oft vorkommen und wo sie vorkommen. Optional kann "Time to read" aktiviert werden. Mit dieser Funktion wird am linken unteren Rand angezeigt, wieviel Zeit noch für den Rest des Kapitels bzw. des ganzen Buches benötigt wird. Die Angaben stammen dabei aus der erlernten Lesegeschwindigkeiten des Lesers. Mithilfe des "Whispersync" wird die aktuelle Position im Buch automatisch gespeichert, sodass man bei einem Wiedereinstieg an der gleichen Stelle weiterlesen kann.
Der Akku hält angeblich bis zu acht Wochen, sofern WLAN nicht eingeschaltet ist. Zum Aufladen werden vier Stunden benötigt. Der Akku-Fresser WLAN ist allerdings dringend notwendig, falls man im Browser surfen will. Dieser ist für einen E-Reader relativ flott, wenn auch der Seitenaufbau bei Websites mit vielen Bildern etwas dauern kann. Dieser "Beta-Browser" ist zur Not also ganz brauchbar, sollte aber nicht ausschlaggebend sein, da es sich nicht um die Kernkompetenz des Geräts handelt.
Amazons E-Reader ist definitiv einer der besten am Markt. Mit der indirekten Beleuchtung hat der Web-Riese einen Sprung nach vorne gemacht, wenn es um die Qualität von Text geht. Der Preis ist relativ gut, das weltweit nutzbare 3G-Roaming ist ein Argument sich für das teurere Gerät zu entscheiden. Die Infrastruktur mit den zahlreichen (kostenlosen) Büchern und dem Amazon-Verleih sind allerdings das stärkste Argument für den Paperwhite. Einziger Kritikpunkt ist das Gewicht, welches aber nicht als einziges Entscheidungskriterium dienen sollte. (iw, derStandard.at, 20.11.2012)
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Tolles Gerät, schön ist auch, dass man ein bestelltes Buch dann sofort lesen kann und nicht auf den Versand warten muss.
http://goo.gl/JiS1i
...wurde doch der text nahezu wortwörtlich aus der produktbeschreibung auf amazon übernommen. aber nun zum produkt: der paperwhite mag ein hervorragendes display haben, aber ich besitze den "touch", welcher erstens über lautsprecher zur wiedergabe von mp3-dateien (sehr nett v.a. im flugzeug), zweitens über deutlich mehr speicherplatz verfügt. eine kleine LED-lampe um 5,30.- hat den nachteil des nicht-beleuchteten displays aus meiner sicht preiswert wettgemacht. schon beim kindle touch läßt das display keine wünsche offen! so weit ich weiß hat der paperwhite auch keinen webbrowser mehr - aus meiner sicht ein weiterer nachteil, da dieser beim touch eigentlich hervorragend funktioniert und nahezu wie bei einem tablet genutzt werden kann.
"....Kindle Paperwhite 3G hat einen experimentellen WebKit-Browser, um Ihr Sucherlebnis zu verbessern...."
Schade ist in der Tat, dass er keine Lautsprecher mehr hat. Hörbücher wären klasse, komme gerade in den Geschmack, wenn ich alleine mit dem Auto unterwegs bin, aber da tuts das Handy ja auch ;)
Echt jetzt ;) ? Hab ich glaub ich noch nie hier aufgezeigt ;) .
Genauso wie ich aber in jedem posting aufgezeigt habe, dass das Entfernen von DRM illegal ist.
Aber das ist sowas wie bei der Sonntagskrone. Jeder weiss dass Diebstahl nicht legal ist, aber kaum einer zahlt :) .
Aber Tatsache ist auch: Diese so veränderten Bücher haben keinerlei Deckung durch eine Lizenz und wenn du schon solche Bücher willst kannst sie eigentlich gleich von einer der üblichen sites runterladen ;) . Sparst dir Geld und bist genauso legal unterwegs.
Das Recht auf Privatkopie geht aber in dem Fall vor. Wenn ich legal ein Buch digital gekauft habe, dann hab ich auch das Recht es für mich persönlich (ohne Weitergabe) zu speichern. Daher zahl ich auch überall diese dämliche Leerkassettenvergütung. Solange ich den DRM für meinen Eigengebrauch entsperre, ist dies laut österr. Gesetz nicht illegal.
Also: Wo habe ich jetzt hierbei etwas gestohlen?
Und noch etwas: Du begehst den Fehler die Zahlung eines eBooks bei Amazon oder eines Softwarepaketes bei Steam als Kauf zu bezeichnen. Das ist falsch. Du mietest nur.
Das ist den meisten nicht bewusst, dass sie alle ihre eBooks und alle ihre gekaufte Software jederzeit und ohne Angabe von Gründen sofort und ohne Einspruchsmöglichkeit verlieren können. Und das als Ende des Mietvertrags perfekt legal ist und von beiden Unternehmen laufend und willkürlich praktiziert wird
Du kaufst weder eBooks bei Amazon noch kaufst du Software bei Steam. Beides ist nur der Beginn eines jederzeit auflösbaren Mietvertrags. Andererseits verrechnen sie für diese Miete oft einen Zahlungsbetrag der ca. beim Kaufpreis liegt. Und das ist dann nur noch unverschämt.
"...Es besteht jedoch die Gefahr, dass die Umgehung des durch diese Vorrichtungen geschaffenen technischen Schutzes durch rechtswidrige Handlungen ermöglicht oder erleichtert wird. Um ein uneinheitliches rechtliches Vorgehen zu vermeiden, das den Binnenmarkt in seiner Funktion beeinträchtigen könnte, muss der rechtliche Schutz vor der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen und vor der Bereitstellung entsprechender Vorrichtungen und Produkte bzw. der Erbringung entsprechender Dienstleistungen harmonisiert werden."
Richtlinie 2001/29/EG(47)
Wir dürfen schon lange nichts mehr umgehen. Wir machen es trotzdem, aber das ändert nichts am Aspekt der Illegalität.
"...Ein Beispiel für die zulässige Herstellung einer Privatkopie ist das Kopieren von Musik auf einen MP3-Player oder die Anfertigung einer Kopie einer CD für das Autoradio. Dies gilt jedoch nur, soweit dabei keine wirksamen Kopierschutzmaßnahmen umgangen werden, wobei deren Umgehung im rein privaten Bereich keine Straftat darstellt ..."
Dass es in den amazon AGB heißt, dass man es nur mietet und nicht kauft, ist gesetzlich NICHT relevant.
Die Miete ist relevant, weil das selbstverständlich in der AGb stehen darf. sosnt gäbe es in ÖSterriech keine Auto- oder Wohnungsvermietung ;) .
Und wie du selbst feststellst: Wenn du keine wirksame Kopierschutzmaßnahme umgehst. Genau das machstdu aber.
Und BTW Wikipedia? Die Bild-Zeitung der Generation Internet als Quelle? Wirklich?
Punkt 1: Lesekompetenz: Ich hab nie ein Buch gestohlen, Sie werfen mir aber illegale Handlungen vor, in dem ich ein Buch, welches ich erworben habe, als Privatkopie sichere. Das steht mir als Österreicher zu. § 42 Abs. 4 UrhG
Punkt 2: Nur weil es in irgendwelchen AGB steht, muss dies für das österreichische Recht gar nichts bedeuten. Zudem möchte ich bitte, dass sie mir diese Passage aus den AGB von Amazon raussuchen.
Punkt 3: Wikipedia ist zwar nicht zitierfähig, allerdings genauer und aktueller als die encyclopedia britannica.
Punkt 4: Sie wollens einfach nicht wahrhaben, dass dies in Österreich erlaubt ist, obwohl ich Ihnen die Gesetzesteile zitiert habe, wie auch Beispiele angeführt habe. Das bringt mich zu
Punkt 5: Troll!
1) Hab nie behauptet, dass du ein buch gestohlne hast :)
2) vollkommen richtig. Deshalb steht es ja in EU-richtlinien. Und da hat das "Recht" auf Privatkopie auf nationaler Ebene rein gar nichts dagegen zu melden.
3) Wikipedia ist ein Desaster, weil jeder dort sein Halbwissen abladen darf. Es daher mit einer vo Professionisten erstellten Enzyklopädie auch nur zu vergleichen ist lächerlich.
4) Du willst die EU-Richtlinie nicht wahrhaben, die seit 2001 gilt. Lern damit zu leben. Es ist immer besser zu wissen, wenn du Gesetze nicht einhältst als dich nachher von irgendeinem Rechtsverdreher ausnehmen zu lassen.
5) Wikipedia-User!
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