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Köln - Im juristischen Streit um den Wert von Bonusmeilen der deutschen AUA-Mutter Lufthansa zeichnet sich eine Niederlage des klagenden Vielfliegers ab. Vor dem Landgericht Köln hatte sich der Hamburger Professor zwar mit seiner Klage gegen die Abwertung seiner Meilen durchgesetzt, das Oberlandesgericht machte am Dienstag aber deutlich, dass es der Berufung der Lufthansa stattgeben wird. Gleichzeitig neige das Gericht dazu, Revision zuzulassen, sagte der Vorsitzende Richter. Die endgültige Entscheidung wird am 8. Jänner verkündet.
Der Kläger Tobias Eggendorfer zeigte sich im Anschluss enttäuscht und kündigte an, den Fall notfalls bis vor die höchste Instanz zu bringen. (APA, 20.11.2012)
In den ersten vier Monaten des heurigen Jahres zusammen sank die Zahl der Passagiere um 3,7 Prozent auf 3,2 Millionen
Die AUA konnte einen Rechtsstreit mit einem Betriebsrat durch ein Urteil des Höchstgerichts für sich entscheiden. Das ist überraschend
Aktionäre sparten beim Treffen nicht mit Kritik an erst-nicht-und-dann-doch Aufsichtsrats-Chef Wolfgang Mayrhuber
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Angelsächsische Investoren sehen die Nähe zum aktuellen Vorstand und die Vielzahl von Mayrhubers Aufsichtsmandaten kritisch
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Streiks des Bodenpersonals vom Tisch - Tarifvertrag für 33.000 Beschäftigte
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Personal der Airline 24 Stunden lang im Ausstand, Chaos an deutschen Flughäfen bleibt jedoch aus
Stornieren, Bahn fahren oder warten
Nach elfstündiger Verhandlung wurden drei zentrale Punkte beschlossen. Über Details herrscht noch Stillschweigen
Roland Busch kommt aus Lufthansa Passage, wo er derzeit noch Finanzvorstand ist
Konsolidierung des bestehenden Portfolios aber zunächst im Fokus
In der heutigen Gesellschaft schliesst man einen Vetrag ab, und wenn es einem Partner nicht passt, so werden die Spielregeln geändert ( meistens der Diensleistungsgeber ).
Das ist bei den Pensionen so, und bei den Versicherungen sowieso.
Du als Kunde bist und bleibst Du der Trottel, den die Justiz erlaubt ja diese Anträge zuzulassen, welche schon im vorhinein aus moralischen Gründen abgewiesen gehöhren.
Einmal angenomme Verträge sollten auch bis zu Vertragsende eingehalten werden.
Aber nein, die Grossen ändern die Spielregeln wenn Ihnen die richtigen Karten fehlen und die Justiz spielt mit.
Also Typisch !!!!!!!
Ganz im Gegenteil: Die Flugmeilen sind ein Teil der Gegenleistung für den Preis, der gezahlt wird. Als Käufer kann man sehr wohl davon ausgevon, dass Meilendie später auch so genutzt werden können, wie anfangs angepriesen. Alles andere wäre glatter Betrug!
falsch. sie sind juristisch ganz klar kein geschenk. sie sind teil des kaufvertrags und werden in - nach zu diesem zeitpunkt bestehenden regeln - bestimmter höhe und ausnutzungsbedingungen gewährt. ich kenne aber zugegeben die umstände der vorliegenden klage nicht.
ein anderes beispiel: wenn sie öfters in einem hotel absteigen, wird Ihnen auch die teilnahme an hotelprogrammen angeboten. und wenn das hotelprogram sagt "nach 10 übernachtungen bei uns bekommen sie eine elfte gratis", dann haben sie eben nach 10 übernachtungen anspruch auf diese 11. übernachtung. und der hotelbetreiber kann nicht sagen: "pech, eigentlich brauchen sie doch 20 übernachtungen für diese freie übernachtung".
doch, sind sie. das bestreitet offenbar aber auch niemand ausser Ihnen (hab kurz gegoogelt). es geht, vereinfacht und verkürzt, wohl um die frage, inwieweit der gewährer von derartigen zusatz- bzw nebenleistungen diese bzw die bedingungen ihrer inanspruchnahme nachträglich einseitig ändern kann. dass bonusmeilen übernommene verpflichtungen sind, zeigt übrigens auch die tatsache, dass seitens der gewährer von meilen entsprechende rückstellungen in der bilanz zu bilden sind.
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