Am 20./21. November finden an den Unis Betriebsratswahlen statt. Kaum jemand nimmt davon Notiz, und die, die wählen wollen, haben meist keine Wahl. - Zur Erläuterung:

Seit 2004, als die Universitäten mehr Autonomie erhielten, haben deren Betriebsräte mehr zu tun als die früheren Dienststellenausschüsse. Während formal die Kompetenzen unverändert blieben, nahmen die Einflussmöglichkeiten markant zu: Um den Kollektivvertrag zwischen den im Uni-Dachverband versammelten Rektoren als Arbeitgebern und der Gewerkschaft des öffentlichen Dienstes wurde jahrelang gerungen, bis er im Mai 2009 unterzeichnet wurde. Die dieswöchige Betriebsratswahl böte die erste Gelegenheit, diesen Vertrag und seine Folgen für die Unis durch ein Votum der Beschäftigten zu unterstützen oder kritischen Stimmen Gehör zu verschaffen. Zu letzterem wird es nicht kommen.

Tatsächlich werden an den meisten Unis zwei Betriebsräte gewählt - einer fürs allgemeine und einer fürs wissenschaftliche Personal. Zur Gruppe des wissenschaftlichen Personals zählen Professoren mit Beamtenstatus ebenso, wie jene Professoren, die nur noch Angestellte mit unbefristeten Verträgen sind. Dazu gehört aber auch das akademische Prekariat (Lektoren, Mitarbeiter in drittelmittelfinanzierten Projekten), für die der Kollektivvertrag nur eine höchst fragwürdige soziale Absicherung offeriert.

Warteposition

Eine nicht unbeträchtliche Zahl dieser universitären Habenichtse ist nicht einmal wahlberechtigt, weil sie gerade wieder einmal in eine Warteposition gezwungen wurden. Dazu kommt es, weil der Kollektivvertrag und das Universitätsgesetz Klagen wegen Kettenverträgen verhindern will. Bekanntlich haben Beschäftigte, die mehrfach hintereinander zeitlich befristete Arbeitsverträge beim selben Arbeitgeber eingehen, das Recht, auf Festanstellung zu klagen. Um das an den Universitäten zu verhindern, wurden in Betriebsvereinbarungen willkürlich Zwangspausen vereinbart, die dazu führen, dass junge Wissenschaftler/-innen drei Monate bis ein Jahr (!) pausieren müssen, ehe sie wieder beschäftigt werden dürfen.

Die Betriebsräte begründeten ihre Zustimmung skurriler Weise mit Hinweisen auf wünschenswerte Daueranstellungen: Niemand sollte gezwungen sein, nur befristetet arbeiten zu dürfen. Doch die Rektoren erlauben keine unbefristeten Verträge, weil sie im Falle von dann unvermeidlichen Entlassungen nachteilige Publizität befürchten. Das Resultat ist eine zunehmende Zahl von Jüngeren, die statt zu forschen oder zu lehren, darauf warten müssen, wieder kurzfristig forschen oder lehren zu dürfen.

Die Betriebsratswahl hätte die Möglichkeit geboten, dass jene Prekären, die zufällig gerade beschäftigt sind, mit eigenen Listen kandidieren, um die Verhandlungsposition für Ihresgleichen zu verbessern. Dazu kam es, soweit ich das recherchieren konnte, nicht. Die vor vier Jahren gewählten Listen bereiteten die diesjährige Betriebsratswahl still und heimlich vor und die Prekären verfügen weder über genug Wissen noch ausreichend Zeit, um eine eigene Kandidatur zu planen.

Die Folge ist, dass an den meisten Unis Einheitslisten zu Wahl stehen, die Wahlbeteiligung folglich noch niedriger als bei den ÖH-Wahlen ausfallen wird und sich die skandalösen Zustände fortsetzen werden. (Christian Fleck, DER STANDARD, 20.11.2012)