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Unsanierte Einfamilienhäuser aus den 60er- und 70er-Jahren erreichen maximal die Klasse D.

Vier Spalten mit Klassen-Einstufungen statt nur einer: Der neue Energieausweis gibt detaillierter über die energetische Qualität eines Gebäudes Auskunft.
Anfang Dezember 2012 tritt das neue Energieausweis-Vorlagegesetz in Kraft. Es hätte ursprünglich schon am 1. Jänner 2012 kommen sollen, wurde aber verschoben, weil es in der Immobilienwirtschaft zu massivem Unmut über die rasche Umsetzung kam. Nun ist die Immo-Wirtschaft mit im Boot, die Zeit für die Vorbereitung auf die neuen Regelungen wurde allgemein als "ausreichend" bezeichnet.
Wesentliche Neuerungen gibt es unter anderem für Immobilienmakler. Diese müssen nämlich künftig in den Anzeigen, die sie zur Bewerbung der Immobilien schalten, sowohl den Heizwärmebedarf (HWB) als auch den Gesamtenergieeffizienzfaktor (fGEE) angeben.
Derzeit ist noch das "alte" EAVG aus dem Jahr 2006 in Kraft. Die auf der Grundlage des alten Gesetzes ausgestellten Energieausweise behalten für zehn Jahre ab Erstellung ihre Gültigkeit. Bei Vermietung oder Verkauf eines Objekts, für das bereits ein Energieausweis existiert, muss also ab 1.12. kein neuer Ausweis angefertigt werden, es wird dann nur der im alten Ausweis genannte Heizwärmebedarf angegeben.
Das Gesetz sieht vor, dass der Verkäufer bzw. Vermieter seinem Gegenüber "rechtzeitig" einen Energieausweis vorlegen muss, wobei dieser Begriff von Experten dahingehend gedeutet wird, dass nicht erst die Vorlage unmittelbar bei Vertragsabschluss gemeint ist, sondern zwei bis drei (Werk-)Tage davor. Kommt der Verkäufer/Vermieter dem nicht nach, kann der Käufer bzw. "Bestandnehmer" (=Mieter) nach Ablauf einer 14-tägigen Frist urgieren, dass ihm ein gültiger und vollständiger Energieausweis auszuhändigen ist. Er hat aber auch die Möglichkeit, selbst einen Energieausweis erstellen zu lassen und die dafür aufgewendeten (angemessenen) Kosten klagsweise geltend zu machen.
Erstmals sieht das Energieausweis-Vorlagegesetz auch Strafen vor. Wenn der Verkäufer, Bestandgeber und/oder Makler dem Käufer/Mieter keinen Ausweis vorlegt, ist dies eine Verwaltungsübertretung, die mit einer Geldstrafe von bis zu 1.450 Euro geahndet wird. Makler sind entschuldigt, sofern sie ihren Auftraggeber nachweislich (=schriftlich) zur Einholung eines Energieausweises aufgefordert haben.
Für Anwender wie den Wiener Sanierungsspezialisten Winfried Schuh ("hausverstand.com") hat das bisher "zahnlose" Gesetz allerdings weiterhin Schwächen. "Es ist noch verbesserbar", sagt er im Gespräch mit derStandard.at.
Damit meint er unter anderem den folgenden Umstand: Wird eine einzelne Wohnung in einem Mehrparteienhaus verkauft, dann ist das neue Gesetz schon erfüllt, sobald dem Käufer auch nur ein Energieausweis über das gesamte Gebäude übermittelt wird. Die Zahlen auf diesem Energieausweis können aber arg verfälscht sein, "etwa dann, wenn sich auf einem unsanierten Altbau ein ausgebautes Dachgeschoß befindet". Der Energieausweis über das gesamte Gebäude kann dann wesentlich besser ausfallen als jener über die einzelne darunterliegende Wohnung. "Das Gesetz ist damit ein unbrauchbares Instrument für die Immobilienwirtschaft; es wird zu Konflikten führen", glaubt Schuh.
Für ein Zinshaus, in dem sich nur Wohnungen befinden, reicht dem Eigentümer damit theoretisch ein einziger Energieausweis, um die Anforderungen des Gesetzes bei jeder neuerlichen Vermietung einer Wohnung zu erfüllen. Der Energieausweis darf nur nicht älter als zehn Jahre sein.
Befinden sich im Gebäude verschiedene Nutzungen - also zum Beispiel ein Gasthaus oder ein Geschäft im Erdgeschoß, darüber Büros und/oder Wohnungen -, benötigt man für jede Nutzungsart einen eigenen Energieausweis. Auch in diesem Fall wird man aber mit wenigen Ausweisen für das ganze Haus das Auslangen finden.
Weil der neue Energieausweis die Vorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinie erfüllen muss, befinden sich nun neben dem altbekannten Heizwärmebedarf (HWB) eine ganze Menge weiterer Kennzahlen darauf. Der HWB war bisher die dominierende Kennzahl, weil er für die Definition des Passivhaus-Standards hauptsächlich herangezogen wurde. Der Heizwärmebedarf wird in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (abgekürzt "kWh/m²/a") angegeben, diese Kennzahl gibt damit über die benötigte Menge an Heizenergie Auskunft. Eine Zahl zwischen 0 und 15 bedeutet Passivhausstandard, bis etwa 40 kWh/m²/a spricht man noch von einem Niedrigenergiehaus.
Für Schuh ist aber der Primärenergiebedarf (PEB) die wichtigste Kennzahl, "weil sie aussagt, womit geheizt wird". Neben dem eigentlichen Heizenergiebedarf nennt sie nämlich auch jene Energiemenge (ebenfalls in kWh/m²/Jahr), die einschließlich aller vorgelagerten Prozesse bei der Gewinnung, Umwandlung und Verteilung des Energieträgers benötigt wird - und damit auch, wie bzw. wie wenig ressourcenschonend die Energie gewonnen wurde. Angezeigt wird das in den Teilmengen "PEB erneuerbar" bzw. "PEB nicht erneuerbar", die kumuliert den PEB ergeben.
Etwas komplexer ist die neue Kennzahl "Gesamtenergieeffizienzfaktor" (fGEE). Dabei handelt es sich nämlich nicht um eine "statische", sondern um eine relative, standortbezogene Kennzahl. Genau genommen handelt es sich dabei um einen Quotienten aus dem Endenergiebedarf (EEB, das ist der Heizwärmebedarf inklusive dem Haushaltsstrom) und einem Referenz-Endenergiebedarf.
Vereinfacht gesagt sagt der fGEE aus, wie sich die energetische Qualität des Gebäudes im Vergleich zu einem (fiktiven) im Jahr 2007 am selben Standort errichteten Niedrigenergiehaus darstellt. Jeder Wert unter 1,00 ist besser als dieses angenommene Standard-Gebäude, alles darüber (die Skala reicht, wie beim "Kühlschrankpickerl", von der Klasse A++ bis zur Klasse G), schlechter. (map, derStandard.at, 20.11.2012)
ÖVI-Expertenbeitrag zum Thema Energieausweis (16.5.2012)
Auf derStandard.at/Immobilien haben Anzeigenkunden bereits jetzt die Möglichkeit, die Energieausweis-Informationen entweder über die manuelle Inseratsverwaltung einzugeben oder die Informationen über die vorhandenen Schnittstellen zu übertragen. Um den Heizwärmebedarf für die User deutlicher hervorzuheben wird die Klasse in der entsprechenden Farbe auf der Effizienz-Skala (Klasse A++ = hellblau, Klasse G = rot) angezeigt. Zum Beispiel so:

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Trotz Schwächen ist der Energieausweis eine positive Entwicklung. Ob es sowas zukünftig vielleicht auch für bestehende Belastungen durch elektromagnetische Felder geben kann?
Zumindest hat es begonnen mit der gesetzlichen Überprüfung nach EMF-Belastungen jedes neu geschaffenen Arbeitsplatzes ab Ende Oktober 2013.
Für mich als Mieter/Käufer wäre es schon wichtig zu wissen ob ich in der Wohnung leben von einem Sender, Hochspannunsleitung, Travostation, usw. was abkriege...
http://pronatur24.eu/2013/ener... gen-gesetz
Der Artikel ist gut und wichtig! Als Ersteller von Energieausweisen kann ich aber bestätigen, daß es noch viele Schwächen gibt. Z.B. Wird der neue Energieausweis auf Grundlage der OIB-Richtlinie 6 von 2011 erstellt. Diese Richtlinie ist aber in Wien noch nicht in Kraft getreten. Energieausweise können also in allen Bundesländern bis auf Kärnten noch nach der OIB-Richtlinie 6 von 2007 erstellt werden. Bei dieser Berechnung gibt es aber den Gesamtenergieeffizienzfaktor noch gar nicht. Aber die "Immo-Wirtschaft" verlangt nun lt. Gesetz ab 1.Dezember diesen Faktor...
Weitere Schwäche. Es wurden auch die Farben auf dem Label verändert. Erreicht also ein Gebäude die Klasse C , ist der Balken alt gelb, neu grün...Wem nützt so etwas?
für mich stellt sich die haftungsfrage: wer übernimmt die Haftung wenn der Energieausweis nicht stimmt?
Es sind ja schon so einige unseriöse kleine Büros, die mit ihren dumpingpreise den markt überschwemmen aufgetaucht,mit dem kein seriöser anbieter mehr mithalten kann.
also wer übernimmt die haftung, und welche rechte kann ich geltend machen?
hilft sicher, wenn das Objekt schon mehr alt ein Jahr leer stand....
Finde das schon in Ordnung so, dass es einen Energieausweis geben muss.
Schließlich kaufen Sie ja beispielsweise auch kein Auto, wenn es kein Pickerl hat.
Der Vergleich mit dem Pickerl ist völlig daneben.
Vergleichbar wäre der Energieausweis eher mit dem "Flottenverbrauch" eines Herstellers, weil bei der Wohnung meist der Wert des gesamten Hauses herangezogen wird.
Egal, wie die Lage der Wohnung im Haus ist (Himmelsrichtung, Stockwerk, an der Feuermauer, über der Einfahrt ...).
.. wir haben den Unsinn 2007 machen müssen.
Damals haben wir die !telefonisch erledigt.
Würden wir den ganzen Unsinn bei unserem Haus in Deutschland nicht 5 Jahre früher ebenfalls machen müssen, wäre uns das ja gar nicht aufgestoßen.
In Deutschland gabe es eine Thermographie mit klarer Identifikation der Schwachstellen. Dies wurde im Protokoll beschrieben.
In Österreich war es ein 500Euro teures Telefongespräch, für das wir dann den Energieausweis bekamen.
Wo is sei Leistung!??
naja, ganz so uninteressant ist diese aufschlüsselung nicht. wenn ich eine immobilie erwerbe, oer einen mietvertrag abschließe, dann ist es für mich nicht nur relevant wie hoch der energieverbrauch ist, sondern in welchem kontext er zu sehen ist - sprich, ob ich damit über oder unter dem schnitt bin.
ja, das ist korrekt, aber es macht für mich ja schon einen unterschied, ob ich in einem passivhaus wohne oder einem gebäude mit energieeffizienz C
es geht hier häufig um gebäude, die für einen nicht übermäßig mit der materie befassten mieter oder käufer auf den ersten blick völlig identisch aussehen.
können sie etwa schallschutzfenster von normalen isolierfenstern unterscheiden?
natürlich auf Kosten der Normalverbraucher. Ähnlich verhält es sich beim Auto-Pickerl. Da werden Dinge geprüft die zum großen Teil nur den Werkstätten zu einem Zusatzgeschäft verhelfen sollen und ansonsten keinen Sinn haben. Natürlich auf Kosten der Normalverbraucher. Und überall kassiert der Finanzminister mit und läßt sich versteuerte Waren mit versteuertem Geld bezahlen.
Besser man investiert das Geld in eine Innen- und Außenthermografie oder einen Blower-Door-Test.
Diese Daumen mal Pi Rechnerei.
Auch ein WDVS nutzt nichts, wenn es von der Kellertür durch die Dachbodenluke durchzieht.
So oder so Finger weg von einem WDVS.
Erstens gibt es kaum Firmen bzw. fähige Arbeiter, die es richtig anbringen können, zweitens die Haltbarkeit mit etwa 20 Jahren und dann haben sie jede Menge Sondermüll ...
...das wars mit nachhaltig...vorallem in den bereichen (lt. aussage fr. vizebürgermeisterin) der "arbeiterbezirke"...diese müssen dann halt die mietersparnis als laufende kosten abführen und die erde mitheizen...lol...a was nicht, was b redet...unsere politik...
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