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Das Medien- und Publikumsinteresse war zu Prozessbeginn groß.
vergrößern 500x430Estibaliz C. hat gestanden, sowohl ihren ehemaligen Ehemann und als auch ihren Lebensgefährten getötet zu haben.
Wien - Im Wiener Straflandesgericht ist am Montag der Prozess gegen die mutmaßliche Doppel-Mörderin Estibaliz C. eröffnet worden. Die 34-jährige Frau soll zunächst ihren Ehemann und später ihren Liebhaber erschossen und danach im Keller ihres Eisgeschäfts in Wien-Meidling einbetoniert haben.
Staatsanwältin Petra Freh beschrieb die Angeklagte Estibaliz C. als "einzigartige Persönlichkeit". Das mache die Verhandlung nicht zu einem Mordverfahren wie jedem anderen. "Fest steht, dass die Angeklagte zwei Gesichter hat", so Freh. Estibaliz C. werde versuchen, das Bild der lieben braven Frau zu präsentieren, die "niemals in der Lage ist, so etwas noch einmal zu tun". Damit meinte die Anklägerin die beiden Morde an den Lebensgefährten der 34-Jährigen.
Ihre eigene Aufgabe, so sagte Freh, sei es, das andere Gesicht der 34-Jährigen zu zeigen - das einer "eiskalten, brandgefährlichen Frau". Es folgte ein Appell an die Geschworenen: "Lassen sie sich nicht täuschen: Behalten sie während der Verhandlung immer im Hinterkopf, dass die Angeklagte schon zweimal in der Lage war, das zu tun!" Die 34-Jährige sei "eine tickende Zeitbombe".
Freh forderte die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, Estibaliz C. habe die Taten "unter Einfluss ihrer Persönlichkeitsstörung" vollbracht.
Estibaliz C. hat zu Beginn ihrer Einvernahme vor dem Wiener Schwurgericht (Vorsitz: Susanne Lehr) ein Geständnis abgelegt. Sie bekenne sich "zu den Tötungen schuldig", sagte die 34-Jährige.
Als tendenziös und unvollständig hat Verteidiger Rudolf Mayer das Eröffnungsplädoyer der Staatsanwältin im Wiener Kellerleichen-Prozess kritisiert. Die Anklägerin habe "absichtlich nicht gesagt, was wirklich vorgegangen ist", meinte Mayer in seiner Replik. Estibaliz C. sei "ein schwer gestörter Mensch, der sich nicht ausgesucht hat, gestört zu sein".
Die Anklägerin habe verschwiegen, dass ihr ehemaliger Ehemann ein jähzorniger, "gemeiner" Mann gewesen sei, so Mayer unter Bezug auf die Angaben einer früheren Partnerin des Deutschen. Diese - immerhin eine Polizistin - habe sich aus Angst vor ihm sogar einmal in ein Zimmer eingeschlossen.
Vor der gewaltsamen Tötung des Deutschen sei es entgegen der Darstellung der Anklage zu einem Streit mit Estibaliz C. gekommen, erklärte Mayer. Ähnlich sei es später bei ihrem Lebensgefährten gewesen, wo es zu einer verbalen Auseinandersetzung wegen dessen Untreue gekommen sei. Der Mann habe seiner Mandantin an den Kopf geworfen, dass sie sich mit seinem Verhalten "arrangieren" müsse, weil er ansonsten "die Lust" verliere. (APA, 19.11.2012)
Das Urteil ist nicht rechtskräftig - Am Schlusstag versuchte die Gutachterin das Innenleben der 34-jährigen Angeklagten zu erklären
Die Zeugenaussagen von Ex-Partnern zeichnen im Prozess um die "Kellerleichen" ein differenzierteres Bild der Angeklagten. Klare Konturen bekommt es dennoch nicht.
Völlig divergierende Aussagen über Wesensart von Mordopfer Manfred H.
Kein Blickkontakt mit Estibaliz C.
Sie habe ein psychisches Problem, gesteht Estibaliz C. - Aber die Morde an ihren Partnern seien im Affekt passiert, auch wenn sie Mordfantasien gehabt habe
Der wohl spektakulärste Mordprozess des Jahres beginnt am Montag. Estibaliz C. steht in Wien vor Gericht, da sie zwei Lebensgefährten erschossen und anschließend einbetoniert haben soll.
Prozess vermutlich im November - Angeklagte soll auch in Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen werden
Expertise von Gerichtspsychiaterin Kastner liegt vor - Doppelmord-Verdächtige grundsätzlich zurechnungsfähig
Kind soll bei den Eltern der Mordverdächtigen aufwachsen
Überstellung Anfang kommender Woche - Zur Begutachtung durch psychiatrische Sachverständige
"Im Rahmen eines regulären Besuchs" ihres Lebensgefährten
Kind bei Lebensgefährten und Großmutter
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Hauptverdächtige im Fall der Meidlinger Kellerleichen bezeichnet Berichterstattung in Interview als "Treibjagd"
Du vergisst dabei, dass die Geschwornen GANZ ALLEIN über die Schuld entscheiden. Und du vergisst weiters, dass auch die Anwälte ihre Show abziehen. Was wäre denn sachlich richtig gewesen? "Kühl" und "nicht ungefährlich"?
Sorry, aber "brandgefährlich" sind Stürmer im Fußball. Und dort ist der Ausdruck gut aufgehoben - im Sportspektakel. Vor Gericht sollte sachlich argumentiert werden, die Fakten sind grausam genug. Verbale Superlative wirken da einfach unseriös. Und billig.
Über Schuld und Unschuld entscheiden übrigens ganz allein die Gechwornen, bei Stimmengleichheit gilt: Im Zweifel für den Angeklagten. Richter und Geschworne entscheiden dann gemeinsam über das Strafmaß.
Aber das ist ja eh bekannt, oder?
...ja, die art und weise ihrer morde ist scheinbar so aussergewöhnlich, dass wir über monate hinweg darüber berichten müssen, aber jetzt reicht es...egal wie sie von ihrem mann behandelt wurde oder was auch immer, sie hat zwei menschen getötet...ich benötige da nicht mehr...jetzt gehen wir vielleicht noch auf ihre probleme in der kindheit ein...bravo...das wird die herren auch nicht mehr zurück bringen...dass die dame ein kind hat tut mir für das kind schrecklich leid, vielleicht sollte es gar nicht erst erfahren was für ein teufel seine mutter ist...könnte dann der/die nächste sein, die wegen problemen in der kinheit menschen abschlachtet...
Man kann sich immer trennen vom nicht mehr geliebten Partner, das machen jedes Jahr unzählige Frauen. Wenn man es noch als Ausrede für den ersten Mord teilweise gelten lässt, wird diese Ausnahme durch den zweiten Aufgehoben. Für die Angeklagte ist Mord eine probate Lösung.
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