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Braunschweig - Nur zwei Wochen nach dem Tod Loriots erschien im Münchner Riva-Verlag eine Biografie über Vicco von Bülow. Die Tochter des Komikers klagt nun gegen die Veröffentlichung, weil sie Urheberrechte verletzt sieht. Am Dienstag verhandelt das Gericht.
Das Buch enthält Zitate von Loriot über sein Leben und Wirken unter anderem aus Interviews und aus seinen Werken. Die Klägerin argumentiert, dass die Übernahme der Zitate unzulässig sei, weil die Erben der Verwendung nicht zugestimmt hätten. Um Geld gehe es der Klägerin nicht, betont ihre Anwältin Christine Danziger. "Es geht einfach darum, wie hier mit einem Künstler und seinem Werk umgegangen wurde", sagte die Juristin.
Vicco von Bülow war im August vergangenen Jahres gestorben. Knapp zwei Wochen später erschien das Buch des Journalisten Dieter Lobenbrett im Riva-Verlag. Der Verlag weist die Vorwürfe entschieden zurück. Das Buch bestehe nur zu acht Prozent aus Zitaten und der Autor habe die Quellen dafür ordnungsgemäß genannt, sagte eine Verlagssprecherin. Da Loriot zu Lebzeiten die ausschließlichen Nutzungsrechte an seinen Werken einem Verlag übertragen habe, sei nur dieser klagebefugt. Auch inhaltlich sei die Klage unbegründet, da viele der übernommenen Zitate nicht urheberrechtsfähig seien.
Über den Streit entscheidet nun eine Zivilkammer des Landgerichts Braunschweig. "Da das Buch deutschlandweit verkauft wird, konnte an jedem Ort Klage eingereicht werden", erläuterte der dortige Gerichtssprecher Detlev Rust. Braunschweig sei wurde von der Klägerin und ihrer Anwältin in der Hoffnung gewählt, dass es an einem kleineren Gericht schneller zu einer Verhandlung komme.
Ein Urteil wird es aller Voraussicht am Dienstag nicht geben. Wenn es zu keinem Vergleich kommt, wird einige Zeit nach der Verhandlung ein Verkündungstermin festgelegt. (APA/red, derStandard.at, 18. 11. 2012)
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Das Urheberrecht gehört reformiert! Es ist nicht einzusehen, daß irgendwelche Kinder und Kindeskinder auf irgendwelche Zitate pochen, auf den Rosinen ihres Vorfahrens sitzen und nicht im Traum daran denken, selbst produktiv zu werden. Schmarotzertum auf Kosten der Kultur. Das Urheberrecht sollte nach 15 Jahren nach Schaffung eines Werkes verfallen... und nicht erst 75 Jahre nach dem TOD des Schaffenden. Oder wie im Falle von Walt Disney, die irgendwelche Filme als Nationalgut durchboxen, 100 Jahre.
müssen die Urheberrechte gestärkt werden, kann ja nicht sein, dass vielleicht seine urenkel vielleicht einmal arbeiten gehen müssen!
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