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In Salzburg trägt ein rechtskräftig verurteilter Vergewaltiger seit vergangenem Donnerstag für sechs Monate eine Fußfessel.
In Salzburg trägt ein rechtskräftig verurteilter Vergewaltiger seit vergangenem Donnerstag eine Fußfessel, statt im Gefängnis zu sitzen. Für sechs Monate ist sein Bewegungsradius auf daheim und seinen Arbeitsplatz eingeschränkt - und es wird auch kontrolliert, dass er keinen Alkohol trinkt. Die junge Frau, der er vor sieben Jahren mehrfach Gewalt angetan hat - sie war damals 15 und hatte ihm offenbar vertraut - läuft gegen diese Entscheidung Sturm.
Für sie ist inakzeptabel, dass der Täter seine Strafe daheim verbringen darf. Sie hat Angst vor ihm und will, dass die Mauern eines Gefängnisses zwischen ihm und ihr stehen, auch wenn das nur für eine gewisse Zeit wäre. Sie sieht überhaupt nicht ein, dass dieser Mann im Strafvollzug etwas erhält, was nach Erleichterung riecht.
Das ist durchaus verständlich, denn in diesem Fall wurde offenbar verabsäumt, die Situation des Opfers miteinzubeziehen. Das jedoch sollte im modernen Rechtswesen die Regel sein, neben anderen Erwägungen zu Sinn und Zweck von Strafen: der Spezialprävention (dass der Täter davon abgehalten wird, eine solche Tathandlung zu wiederholen, also dass er resozialisiert wird) und die Generalprävention (dass allen, also der Gesellschaft als Ganzes, das Unrecht der Tat vor Augen geführt wird).
Denn es geht auch um das Bedürfnis von Verbrechensopfern nach Gerechtigkeit. Und um ihr Gefühl von Sicherheit, also um ihren Schutz: Beides ist ihr Menschenrecht, ebenso wie das Recht, über alle relevanten Schritte im der sie betreffenden Causa rechtzeitig informiert zu werden. Nicht zufällig hat das Europaparlament im September 2012 beschlossen, dass Opfer von Sexualstraftaten im Voraus in Kenntnis zu setzen sind, wenn der Täter eine Fußfessel bekommt.
Das allein reicht nicht. Sollte es, wie es verfassungsrechtlich scheint, gleichheitswidrig sein, bestimmte Tätergruppen, also etwa Sexualstraftäter, von Fußfesseln prinzipiell auszuschließen, so haben Justiz und Gesamtgesellschaft dafür zu sorgen, dass deren Opfer sicher sind. Kontaktverbote müssen erteilt und überwacht werden, und als Richtschnur müssen die Bedürfnisse der Verbrechensbetroffenen dienen.
Das mag aufwändig sein und Geld kosten, das in Zeiten des Budgetsparens schwer aufzubringen ist. Aber im Sinne eines modernen Justizsystems muss es aufgebracht werden. Um zu verhindern, dass etwa der Umgang mit Sexualstraftätern wieder jenen widrigen Kavaliersdelikt-Beigeschmack annimmt, den Vergewaltugungsprozesse bis hinein in die 1990er- Jahre hatten.
Im Salzburger Fall wurde bei der Fußfessel-Gewährung wenig bis gar keine Rücksicht auf Opferrechte genommen. Der Preis dafür ist, neben dem Vertrauensverlust der jungen Frau, eine weitere rechtliche Zuspitzung. Nachdem dem Täter die Fußfessel gewährt wurde, hat sie neuerlich Anzeige gegen ihn erhoben: Er habe sie im heurigen Jahr verfolgt und bedroht, bringt sie vor. Der Täter wiederum hat mit der Ankündigung reagiert, sein Opfer wegen Verleumdung klagen zu wollen.
Ein juristischer Grabenkampf kündigt sich an, im Zuge derer es erneut um Übergriff und Schuld geht. Also um Themen, die nach der rechtskräftigen Verurteilung des Mannes schon geklärt schienen. Wieder wird die junge Frau gezwungen sein, sich mit dem Mann zu konfrontieren, und er wird versuchen, ihr die Glaubwürdigkeit abzuerkennen. Wenn das kein Wiederholungsschaden ist - was dann?
Und die Politik wiederum hat auf das Salzburger Negativbeispiel - und andere ähnliche Causen - halbherzig reagiert. Der Zugang von Sexualstraftätern zur Fußfessel wird ab 2013 zeitlich eingeschränkt, den Opfern ein Äußerungsrecht gewährt. Doch auch das reicht nicht. Vielmehr verlangen alle alternativen Strafsanktionen, also auch die Fußfessell, die konsequente und längerfristige Begleitung aller Beteiligten - so wie im Grunde alle Mittel der Diversion, vom außergerichtlichen Tatausgleich bis hin zur freiwilligen Sozialarbeit.
Hier sind ExpertInnen, BewährungshelferInnen, PsychologInnen usw. gefragt. Will man vom reinen "Prinzip Einspirrn" wegkommen - und das möchte man in Österreich - müssen Justiz und Gesellschaft nicht nur den Tätern, sondern auch den Verbrechensopfern Angebote zur Gewährung von Gerechtigkeit und Sicherheit machen. (Irene Brickner, derStandard.at, 17.11.2012)
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Ich verstehe nicht, wie das Ausnehmen bestimmter Delikte von (minderen) Bestrafungsformen gleichheitswidrig sein kann: Man könnte doch einen allgemein gültigen Katalog an Straftaten definieren und in den Gesetzeswortlaut aufnehmen; der/die potentielle TäterIn ist dadurch im Vorfeld informiert, welche Strafen zu erwarten sind und kann auf völlig freiwilliger Basis selbst entscheiden, welche Delikte er/sie zu begehen wünscht...
Ich halte die ganze Debatte für ein Resultat juristischen Pfusches, man kann den TäterInnenschutz auch übertreiben....
Ich habe garantiert Niemanden beleidigt, ich habe sogar 4simos brilianz und Argumentation gelobt, und den Krassen Kontrast zu baroli und V.S. angemerkt, die beide nicht gerade argumentativ sondern beleidigend posten. Irgendjemanden scheint das nicht gepasst zu haben. Nachdem V.S. geschrieben hat dass sie glaubt aus welcher Ecke ich komme *ggg*, ist mein Posting verschwunden.
Hochgradig interessant und bezeichnend ist das.
Es ist nur Selbstschutz das ich mir einrede, das es ein und derselbe ist. Was mir wirklich Angst macht, ist das es viele Leute giebt, die Vergewaltigung für einen Kavaliersdelikt halten.
Solche Typen wie der gehören %&§/%$%()§(%§§ und aus!
Ich bin auch tief schockiert, dass es Typen (hier) gibt, die einen rechtskräftig verurteilten Vergewaltiger verteidigen, das schandhafte und gemeingefährliche 6 Monate-Strafmass als berechtigt erachten und auch noch den Rechtsanspruch dieses Verbrechers auf den Hausarrest goutieren und verteidigen.
Kann gar nicht sagen, WIE mir graut und graust.
Ob jemand die Fußfessel bekommt, hängt von der Strafhöhe, Einsicht, etc. ab. Dann aber eine eine Sonderregel für gewisse Straftaten einzubauen, kann man nunmal als Diskriminierung ansehen und fällt verfassungsrechtlich höchstwahrscheinlich darunter.
Ich bin sicher dagegen, die Verfassung hier zu ignorieren.
Wer Gutachten erstellen darf, ist wiederum eine vollkommen andere Frage, aber sicher eine konstruktivere Diskussion, als das was hier gerade abläuft.
es ist ein teil des ganzen.
BEST hat ein ablehnendes gutachten gestellt, neustart ein positives. daher ist die frage ob im aktuellen fall die fussfessel geeignet wird auch damit zusammen, wie das gutachten zustande kam. darauf setzt erst die frage auf, ob man nicht bestimmte gruppen von dieser maßnahme ausschließen kann/soll/will.
zB eine wiedergutmachungsmaßnahme die eine/n abhängige/n in eine suchtförderne situation bringt wird keinen sinn machen.
zB bei jugendlichen, die bei gleichen delikten ein anderes strafmaß bekommen. ich persönl als nicht jurist, verstehe nicht, warum hier die verfassungsmäßig veranktere gleichbehandlung wirken soll.
- auch die verfassung ist an sich etwas sich änderndes, auch wenn eine änderung gut begründet und wohl überlegt sein MUSS, sie bis zur änderung gelten MUSS und NIE auf anlassgesetzgebung beruhen DARF!
- die erstellung des Gutachtens ist aber ein teil des problems und daher auch ein Teil der Diskussion. Die heftigkeit mancher Poster hier entsteht AUCH, weil die ProTäter postenden hier an mitgefühl für die betroffene/n missen lassen. ein ausgleich kann nicht funktionieren, wenn nicht Interessen beider inkludiert sind + dem täter fehlt schuldeinsicht
Diskussion sollte eigentlich auf dieser ersten Ebene geführt werden, weil die Fußfesselregelung nichts damit zu tun hat.
das jugendliche ein anderes Strafmaß für gewisse Delikte bekommen, ist (glaub ich) ja auch in den Gesetzen zu diesen Delikten geregelt.
Ich wehre mich auch dagegen als ProTäter bezeichnet zu werden. Ich plädiere hier nur für die Einhaltung rechtsstaatlicher Grundprinzipien und was hier viele im Namen geheuchelten Mitgefühls fabrizieren hat mit Rechtsstaatlichkeit nichts zu tun.
Beim Recht geht es auch gar nicht um Mitgefühl. Opferschutz und Mitgefühl sind 2 vollkommen verschiedene Dinge und nur weil ich versuche sachlich zu bleiben, heißt das nicht, dass ich kein Mitgefühl habe.
hier befinden Sie sich in einer diskussion, in der spielen natürlich emotionen mit. das ganze leben ist die reine emotion, die wir versuchen mit verstand zu einzugrenzen, weil sie uns sonst überrennen würde. Nochwas: die Emotion, das Machtgefühl des Täters wird hier ausgeblendet, aber die Emotion der Rache wird der Betroffenen unterstellt.
Auf sachlicher ebene kann an nur diskutieren, wenn emotion einen ordentlichen Raum und Platz hat, denn dann kann man beides voneinander trennen. und sachlich diskutieren, darf Äußerungen, die für eine gruppe abwertend wirken in keiner weise beinhalten, weil man selbst dann wieder emotional und (ab)Wertend argumentiert und nicht sachlich
und genauso wie die jugendl kann man enstcheiden, dass bei der FF auch zwischen den straftaten differenziert wird.
das problem ist für mich nicht das argumentieren für den straftäter, sondern die in der diskussion auftretende Abwertung der betroffenen. das scahfft das Bild des *proTäters*
wenn rechtsstaatliche grundprinzipien bedingen, dass Menschen verletzt bleiben, und wir von diesen Menschen erwarten, dass sie ihr leid unter den rechtsstaat stellen, hat die gesellschaft die pflicht maßnahmen zu setzen die diese übergriffe gesellschaftl ächten. zB über die duldung der verbindung von sex und gewalt.
so wie ich das sehe(und ich bin selbst kein Jurist) gibt es hier eine 2 Ebenen im Urteil.
1. gibt es verschiedene Gesetze, die zu einer Gefängnisstrafe führen können. In diesem Fall wurde eine mehrfache Vergewaltigung mit nur 6 Monaten bestraft, was natürlich fragwürdig ist, aber das scheint nicht wirklich Grund für die Diskussion zu sein. Dieses Urteil wurde akzeptiert, sowohl Opfer als auch Täten hätten in Berufung gehen können.
2. gibt es eine Regelung, dass ein Verurteilter bei geringen Strafen, statt Gefängnis die Fußfessel beantragen kann. Das Strafmaß ist in diesem Fall gering genug, dass diese beantragt werden konnte.
Hier wird diskutiert, ob Vergewaltigung nicht zu schwerwiegend ist, um eine Fußfessel zu bekommen, aber diese
solange die voraussetzung alleine die strafhöhe ist, kann man natürlich kein delikt ausgenommen werden, solange die voraussetzungen erfüllt werden.
da gehts direkt an die kritik zum vorgehen
5 jahre verzögerung
BEST hat negatives gutachten abgeliefert
neustart als gutachter als profiteur und lobbyist darf eigentlich nicht sein
er zeigt keine schuldeinsicht (was ja angeblich vorraussetzung wäre)
die diskussion ob sexualstraftäter ausgeschlossen werden dürfen, ist eine andere. klarerweise kann sie geführt werden und würde ab der änderung gelten. warum soll nur eine differenzierung über die strafdauer möglich sein?
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