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Der Deal mit HTC bringt Bewegung in das Verfahren zwischen Apple und Samsung.
Während Google und Apple sich zu ersten Einigungsgesprächen im seit Jahre tobenden Patentkonflikt hingesetzt haben, dürfte der Konflikt zwischen Apple und Samsung noch über längere Zeit ausgetragen werden.
Dass sich Konkurrent HTC nun mit dem eigenen "Erzfeind" auf einen Patentdeal geeinigt hat, könnte für Samsung zusätzliche Munition liefern. Der koreanische Konzern hat laut Reuters bereits einen Richter aufgefordert, Apple zur Herausgabe einer Kopie des Vertrags zu zwingen.
Denn nicht nur Samsung, sondern auch verschiedene Analysten gehen davon aus, dass die Abmachung, für die HTC wahrscheinlich fünf bis zehn Dollar pro verkauftem Android-Device nach Cupertino schickt, sämtliche Patente umfasst, die nach Ansicht von Apple bislang verletzt wurden. De erfahrene Anwalt Ron Laurie von Inflexion Point Strategy kann sich jedenfalls nicht vorstellen, dass HTC das Geschäft sonst eingegangen wäre.
Der Deal könnte somit auch die von Apple oft ins Feld geführten Patente zum Bereich "User Experience" beinhalten. Dabei geht es auch um bestimmte Features von Touchscreen-Bedienung wie den "Bounce Back"-Effekt in Menüs. Diese sind Teil jener Klage, die Samsung in erster Instanz eine 1,05 Milliarden Dollar hohe Strafe eingebrockt haben.
Die Richter neigen allerdings dazu, streitende Parteien in Patentfragen lieber Lizenzierungsabkommen schließen zu lassen, statt selber Geldstrafen auszusprechen. Und Apples oberster Hüter geistigen Eigentums, Boris Teksler, hatte im Verfahren zu Protokoll gegeben, dass man zwar bereit sei viele Patente zu lizenzieren, aber eben nicht jene, die die Nutzungserfahrung betreffen.
Sollte dies aber im Falle von HTC geschehen sein, könnte Samsung dem Konkurrenten damit ein Bein stellen und das vom Gegner angestrebte Verkaufsverbot für diverse Produkte möglicherweise schon im Vorfeld kippen. Auch eine Verlagerung des Streits vom Gericht auf den Verhandlungstisch wäre möglich. Bei Apple gab es zum eigenen Vorgehen bislang nur sehr wenige Ausnahmen. Eine davon ist Microsoft, die für einen solchen Deal ein "Anti Cloning Agreement" unterzeichnen mussten.
Diese Abmachung soll, ebenso wie jene mit Nokia nur Patente betroffen haben, die vor 2002 angemeldet wurden. Weswegen man bei Apple wiederum keinen Grund sieht, das Ansuchen um eine einstweilige Verfügung zurückzuziehen. Samsung kann jedoch für sich verbuchen, dass ein solches Ansuchen bezüglich des Galaxy Nexus-Smartphones in einem Berufungsurteil vergangenen Monat zurückgewiesen wurde, was wiederum Implikationen für den Rest der Branche hat.
So erklärt die Rechtsprofessorin Colleen Chien, dass "die Möglichkeiten von Technologieunternehmen, Verfügungen gegen große Produkte auf Grundlage kleiner Erfindungen zu erwirken" dadurch "signifikant eingeschränkt" wurden. Ob es Apple gelingt, ein Verkaufsverbot für eine Reihe von Samsung-Geräten zu erwirken, wird sich in den kommenden Monaten entscheiden. Im Dezember ist dazu eine Anhörung angesetzt. (red, derStandard.at, 17.11.2012)
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