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Wien - Im zweiten Anlauf konnte sich der ORF in Sachen soziale Medien verständlich machen: Noch im Mai lehnte der Verfassungsgerichtshof ab, der ORF-Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Freitag erteilten sie die Höchstrichter, bis sie über das Facebook-Verbot im ORF-Gesetz entschieden haben.
Vor einem halben Jahr vermissten die Verfassungsrichter konkrete Erklärungen des Gebührenfunks, welcher unverhältnismäßige Nachteil für ihn mit der Schließung der Facebook-Seiten verbunden ist. Den Verwaltungsrichtern genügte die Begründung, sie setzten das Verbot für ihr Verfahren aus. Sie schlossen sich diesen Mittwoch dann doch den zwei Medienbehörden an: Laut geltendem Gesetz dürfe der ORF sich nicht in Facebook und Co betätigen.
Dann muss also im Gesetz der Wurm sein, das ORF-Chef Alexander Wrabetz 2010 ausgehandelt hat, schloss der ORF: Donnerstag wandte er sich wieder an die Verfassungsrichter, die nun prüfen sollen, ob die Passage im Gesetz den Grundrechten entspricht. Diesmal offenbar besser begründet, denn Freitag gewährten sie für die Dauer des Verfahrens aufschiebende Wirkung.
Kundige Medienrechtler spekulieren, ob die ORF-freundlicheren Kräfte im Höchstgericht seit Mai aufgerüstet haben. Ein Signal für die Aufhebung des Verbots? "Diese aufschiebende Wirkung lässt keinerlei Rückschlüsse darauf zu, wie die endgültige Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes ausfallen wird", betont Sprecher Christian Neuwirth. Der ORF bemüht parallel den Gesetzgeber gegen das Verbot. (fid, DER STANDARD, 17./18.11.2012)
Nachlese
Verfassungsgericht
setzt ORF-Facebook-Verbot vorerst außer Kraft - Bis zu inhaltlicher Entscheidung - Gericht betont: "Keine Rückschlüsse auf
endgültige Entscheidung möglich"
Gesetzesprüfungsverfahren eingeleitet - Entscheidung bis Herbst erwartet - ORF über VfGH-Bedenken erfreut
Das Gesetz untersagt dem ORF neben Glücksspielen und Erotik an öffentlich-rechtlichen wie kommerziellen Web-Angeboten auch "soziale Netzwerke sowie Verlinkungen zu und sonstige Kooperationen mit diesen"
"Viel zu eng" legt die Medienbehörde das Gesetz aus, findet Wrabetz - Verleger und VP gegen Rot, Grün, Blau, Orange
Bescheid der Medienbehörde schließt aus Gesetz: "Eigene Auftritte des ORF im Rahmen sozialer Netzwerke kommen überhaupt nicht in Betracht"
Wer einmal Facebook gebraucht hat, weiss es schon, dass Facebook nicht gut fuer die jungen Leute ist. Denn dadurch verliert man leicht Personal-Dateien. Die jungen Leute haben wenige Kenntnisse, ihre eigenen Personal-Dateien zu schuetzen.
Grundrecht auf Facebook?
Was soll denn das für ein Unsinn sein?
Wenn FB meint, übermorgen die Server abdrehen zu müssen, dann machen die das auch. Egal, ob irgendein kleiner Fernsehsender in irgendeinem kleinen Land meint, ein "Grundrecht" darauf zu haben.
Man kann auch Fernsehen und Radio ohne Facebook machen!
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