Eine Rampe für Rollstuhlbenutzerinnen kostet. Und Frauen- und Mädcheneinrichtungen können sich derartige Umbauarbeiten nicht leisten.

Foto: Robert Newald

Anfang 2016 könnten einige soziale Einrichtungen - darunter auch Frauen- und Mädcheneinrichtungen - geschlossen werden. Gelingt es bis dahin nicht, die Gebäude baulich barrierefrei zu gestalten, droht ihnen de jure das Aus. 2010 hielt die Bundesregierung in einer Budgeteinigung nämlich daran fest, dass öffentliche Gebäude bis Anfang 2016 barrierefrei zugänglich sein müssen. Das Netzwerk österreichischer Frauen- und Mädchenberatungsstellen fragt sich nun, wie sie das finanziell stemmen sollen, denn die dringend notwendige Unterstützung von Seite der Länder und Ministerien bleibe - mit Ausnahme des Frauenministeriums - bisher aus. 

Aus eigener Kraft können die Mädchen- und Fraueneinrichtungen derartige Baukosten in der Höhe von 30.000 bis 40.000 Euro nicht aufstellen, zumal diese Einrichtungen nicht gewinnorientiert arbeiten dürfen und deren Mittel ohnehin knapp budgetiert sind. "Für die baulichen Maßnahmen brauchen wir die Unterstützung der öffentlichen Hand. Schließlich kommen wir damit einer gesetzlichen Verpflichtung nach", so Marion Breiter, Vereinsvorsitzende des Netzwerks österreichischer Frauen- und Mädchenberatungsstellen in einer Aussendung. 

Topf von Bund und Ländern

Sinnvoll sei es, für notwendige Umbauarbeiten einen eigenen Topf von Bund und Ländern zu schaffen, ist Breiter überzeugt. "Wir wünschen uns, dass bei der Barrierefreiheit alle an einem Strang ziehen. Allein schultern können wir die Aufgabe aber nicht", so die Vorsitzende. Mit im Boot hätten sie Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ), die intensiv nach einer Lösung suche. Sollte sich jedoch keine Lösung finden, wird ein Teil der Frauen- und Mädchenberatungsstellen zusperren müssen.

Gruppen gegeneinander ausspielen

Empörend sei dieser Umstand, weil hier zwei Gruppen gegeneinander ausgespielt würden. Auf der einen Seite Frauen mit Behinderungen, die durch das Gesetz zu ihrem Recht kommen - auf der anderen Seite die Beratungsstellen, für die eine derartige budgetäre Belastung, die die gesetzliche Auflage mit sich bringt, schier unüberwindbar scheint.

Anfang November haben die Vertreterinnen der 57 Mitgliedseinrichtungen des Netzwerks österreichischer Frauen- und Mädchenberatungsstellen ihre Befürchtungen, Anliegen und Forderungen  erneut im Frauenministerium deponiert.

Absolute Deadline 2020

Die gesetzlich vorgeschriebene Barrierefreiheit hat zum Ziel, die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen, zu verhindern und damit die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben der Gesellschaft zu gewährleisten, um ihnen selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Nicht alle öffentlichen Gebäude müssen jedoch bis 2016 vollkommen barrierefrei sein: Profitieren können hier vor allem jene Ressorts, die besonders viele Häuser umzubauen haben wie das Unterrichtsministerium mit 900 Gebäuden. Absolute Deadline für die Umsetzung der Barrierefreiheit ist 2020. (eks, dieStandard.at, 16.11.2012)