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Ohrfeigen gegen filesharende Kinder: So stellt sich ein Musikindustrie-Anwalt Erziehungsmaßnahmen vor
Im Prozess gegen einen 13-jährigen Filesharer, bei dem der deutsche Bundesgerichtshof zu dem Schluss gekommen ist, dass Eltern nicht für das Downloadverhalten der Kinder haften, wurden auch etwas fragwürdige Aussagen getätigt. Netztpolitik.org hat die Zitate des Rechtsvertreters der Musikindustrie ebenfalls hervorgehoben.
Laut der Frankfurter Allgemeinen Zeitung habe der zuständige Anwalt der Gegenpartei gegenüber der Nachrichtenagentur AFP beklagt, dass Eltern der Begriff der Erziehungsaufgabe zu einem Fremdwort geworden sei. "Während früher auch mal eine Ohrfeige nicht geschadet" habe, würden Kinder heute "an freier Leine laufen gelassen".
Im besagten Fall ging es um einen 13-Jährigen, der sich über eine Online-Tauschbörse 15 Musiktitel runtergeladen hat. Solange ein Kind über das Verbot dieser Tauschbörsen aufgeklärt werden würde, haben Eltern ihre Aufsichtspflicht laut Bundesgerichtshof erfüllt. Die Nutzung des Internets könne von Eltern nicht überwacht oder gesperrt werden. (red, derStandard.at, 16.11.2012)
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wie Anwäte, IG-AutorInnen, GIS, AKM, VAP, GEMA, GEZ und wie sie alle heißen. Liebe Künstler, lasst euch nicht um euren Lohn bringen, und tretet von diesen Vereinen aus. Wenn ihr euch selbst vermarktet, bräuchtet ihr diese Parasiten nicht mehr. Daher, Ohrfeigen für Parasiten und Rechtsverdreher.
Ich kann nur hoffen, dass die Leute aufwachen und erkennen wie gefährlich das ganze ist, was die Musikindustrie da treibt.
Extreme Rückendeckung und "fast" freie Hand von der Politik, Kriminalisierung von Kindern, Der PC als "Urherberechtsfalle", stückchenweise Rechte wegnehmen.
Wenn unsere Politiker nicht bald aufpassen, wird die Musikindustrie das Landregieren. Als eine art ContentMinister.
Das ganze war am Anfang noch zum Kopfschütteln, aber schön langsam geht das wirklich in Richtung Orwells' 1984.
Bzw. von der Gestapo sind wir auch nicht mehr weit entfernt...
Einfach nur schockierend.
dieser mafia gehoert ein noch groesserer reality-check als es MP3 damals war. ueberteuerte cds und preisabsprachen (eu gerichtshof hat gesprochen) wurde auf user-ebene der gar ausgemacht. wenn jetzt gewalt gegen kinder und hexenverbrennung und wer weiss was noch nicht angedacht werden, dann gute nacht.
Eine Ohrfeige ist strafrechtlich gesehen eine Körperverletzung.
Eine Aufforderung an an Eltern eine Körperverletzung an Unmündigen in einem Abhängigkeitsverhältnis zu begehen, sollte ein Thema für die Staatsanwaltschaft sein.
Ich halte die Aussage zwar auch für Schwachsinn pur...aber bzgl. Ohrfeige sind sie im Irrtum. Da keine Verletzungsabsicht besteht ist es keine Körperverletzung. Solange halt nicht wirklich eine Verletzung vorliegt. Eine Rötung der Backe ist da aber zuwenig.
Ich habe sogar mal einen Fall mitbekommen wo jemand wegen Beleidigung verurteilt wurde, wegen einer Watschn.
...daß, wenn ich in der Disco jemandem eine Ohrfeige verpasse, das vollkommen straffrei bleibt?! Träumen's weiter. Nur weil's in der Gesellschaft akzeptiert ist, einem Kind (!) eine gscheite Tetschn zu geben ist es rechtlich nicht OK!
Wer eine Ohrfeige verabreicht, nimmt eine schwere Körperverletzung zumindest billigend in Kauf. Es besteht keineswegs nur die Gefahr von leichten Rötungen, sondern die einer Schädigung des Trommelfelles - bis hin zu irreversiblen Dauerschäden.
Dementsprechend ist eine Ohrfeige im gelindesten Fall als versuchte schwere Körperverletzung anzusehen.
Bitte versuchen sie sich nicht in der Interpretation von Gesetzestexten. Mit ihrer Hausfrauenlogik kommens da nicht weit. Eine Ohrfeige ist niemals eine versuchte schwere (gefährliche) Körperverletzung. Bei einer Watschn vom Inkaufnehmen von irreversiblen Folgeschäden auszugehen spottet dann gleich mal sowieso jeder Beschreibung. Wie gesagt hab ich das selbst mitbekommen, dass man bei einer Watschn eher wegen "Beleidigung" denn wegen "Körperverletzung" verurteilt wird.
In so manchen anderen Ländern dieser Welt, wären die Kinder wahrscheinlich bis zu ihrem 18.Lebensjahr in Haft gekommen.
Anschließend wären Sie dann auf 5 Millionen ... verklagt worden!
Schließlich muss ja der reale Verdienstentgang für die Content Industrie, der durch die Hackerkids verursacht wurde, kompensiert werden.....
Ironie off....
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