Deutsche Eltern haften nicht für Musikdownloads des Kindes

15. November 2012, 21:12

Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe

 Eltern haften in Deutschland für den illegalen Online-Musiktausch ihres minderjährigen Kindes grundsätzlich dann nicht, wenn sie den Nachwuchs ausreichend über das Verbot einer Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt haben. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe. Erst wenn die Eltern Anhaltspunkte für illegale Aktivitäten ihres Kindes hätten, müssten sie den PC kontrollieren. Der BGH hob damit ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln auf, das Eltern wesentlich mehr Kontrollpflichten auferlegt hatte. (Az.: I ZR 74/12)

Der 13-jährige Sohn

Das Paar, ein Chefarzt und seine Frau, war unter anderem von Emi Music Germany wegen Urheberrechtsverletzung verklagt worden. Denn bei einer Durchsuchung hatte sich herausgestellt, dass der damals 13-jährige Sohn 2007 über Monate hinweg illegal Musik aus dem Internet heruntergeladen und auf Internettauschbörsen angeboten hatte.

3.000 Euro Schadenersatz

Das OLG gab den Klägern recht und verurteilte das Paar wegen Verletzung der Aufsichtspflicht zu 3.000 Euro Schadenersatz. Die Eltern hätten sehen müssen, dass auf dem PC Tauschbörsenprogramme, sogenannte Filesharing-Software, aufgespielt und zum Teil auch auf dem Desktop sichtbar gewesen seien, hatte es geheißen. Das OLG habe Anforderungen an ein ideales Elternpaar gestellt, das mit allen Wassern gewaschen sei, kritisierte der Vorsitzende Richter Joachim Bornkamm in der mündlichen Verhandlung am Donnerstag und fragte: "Müssen Eltern ihren Kindern denn grundsätzlich misstrauen?"

Überwachung der Kinder

Eltern müssten ihr Kind weder beim Surfen im Internet überwachen noch den PC regelmäßig überprüfen oder den Internetzugang sperren, hieß es in der BGH-Entscheidung dann auch. Denn bei einem normal entwickelten 13-jährigen Kind reiche es aus, dass man es über das Verbot einer solchen Aktion informiere. Deshalb wies der BGH die Klage der Unternehmen ab.(APA, 15.11.2012)

 

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 36
1 2
Sehr gut, dieses Urteil,

gehts gefälligst arbeiten, ihr Anwaltsparasiten. Ihr seid das Letzte. Wir zahlen Leermedienabgabe und deswegen sollen die Gerichte auch das Uploaden freigeben. Pech gehabt, wie gesagt, gehts arbeiten.

Die Reaktion der Contentmafia auf das Urteil:

Der Fall werfe „ein grelles Licht“, darauf, dass für viele Eltern der Begriff Erziehungsaufgabe zu einem Fremdwort geworden sei, beklagte der Rechtsvertreter der Musikindustrie nach Angaben der Nachrichtenagentur AFP in der mündlichen Verhandlung vor dem Karlsruher Bundesgericht. Während früher „auch mal eine Ohrfeige nicht geschadet“ habe, würden Kinder heute an freier Leine laufen gelassen.
( http://tinyurl.com/faz-ohrfeige )

Das sagt doch so einiges

über den typischen Rechtsvertreter der Musikindustrie aus:

Die goutierten sogar die Prügelstrafe um Kinder vom Filesharen abzuhalten.

"Gesunde Tetschn" für Kinder die Lieder Hoch- und Runterladen.

Das sind die Contentmafia-Methoden.

"dass auf dem PC Tauschbörsenprogramme"

Sorry, aber das heißt noch gar nichts:

1. Eltern MÜSSEN sich jetzt nicht mit allen Technologien auseinandersetzen. Wenn das Kind eine illegale Kopie von CATIA oder einen illegalen RDB-Anschluss erlangt, müssen der Arzt und seine Frau auch wissen, was das ist und wie das funktioniert?

2. Filesharing ist KEIN VERBRECHEN. Es gibt VIELE LEGALE Inhalte. Habe so schon mal Urlaubsphotos empfangen, weil sie für's Mailen zu groß waren. Beziehe gerne auf diese Weise VMs und Datenträger für Betriebssysteme.

3. Wenn das Kind einen eigenen Benutzer bekommt - dann heißt es, goodbye. Das Passwort des Kindes cracken oder sich sonst Zugriff auf "seinen Bereich" verschaffen greift zu tief in seine Privatsphäre ein. Man muss nicht die Familie spionieren ;)

Muss dann jetzt ein 8jähriger Sohn seinen Eltern per eidesstattlicher Versicherung erklären, das er nicht Mamas oder Papas Rapishare-Account mißbrauchen wird?

Natürlich..

und haften werden bei einem Verletzen dieser Erklärung durch den Minderjährigen natürlich die Erziehungsberechtigten :D
Das sogenannte EMI-Kinder-Paradox

Das hat er bei mir schon durch einen Speichelabstrich vor Jahren bestätigt! ;-)

Eltern haften nicht für ihre Kinder

(außer bei vorwerfbarer Vernachlässigung der Aufsichtspflicht)

Was jedeR angehende JuristIn nach dem ersten Semester intus haben sollte, hat nun EMI vom deutschen BGH erklärt bekommen.
(Sie sehen, ich impliziere, dass EMI keine JuristInnen beschäftigt)

"Denn bei einer Durchsuchung hatte sich herausgestellt ..."

wegen so einem bagatelldelikt und einer "schadenssumme" von 5380€ (3000 und 2380 anwaltsgebühren für die abmahnung) wird eine hausdurchsuchung durchgeführt ???

wo bitte ist da das verhältnis ? wer bitte genehmigt wegen sowas eine hausdurchsuchung ?

aber ist schon klar, auf die "kleinen" ists immer recht leicht draufzuhauen, noch dazu wenn mit sicherheit ein "bonus" von der musikmafia dafür gezahlt wird.

politiker und justiz als angestellte und zahlungsempfänger der industrie.

naja Recht ist immer dort wo das Geld zuhause ist...

16.11.2012, 00:30
Wie viele Richter in Deutschland waren schon willige Gehilfen der Unterhaltungsindustrie?

Da braucht es erst ein Urteil des Höchstgerichtes um sich gegen diesen Lobyismus zu behaupten.
Nun müssen Eltern in Deutschland nicht mehr fürchten von der Musikindustrie abgezockt und ausgenommen werden zu können.

Da muss ich echt die österreichische Justiz loben, die sich in dieser Sache nie derart vereinnahmen hat kassen.

Musikindustrie...abgezockt...und...ausgenommen:

Was hören Sie denn was Sie nicht "ausnimmt": Hans Söllner?

Hans Söllner hin od. her.
Ihn für dieses Beispiel herzunehmen sagt mir nicht nur das Sie einen anderen Musikgeschmack haben als ich, sondern anscheinend sind Sie nicht in der Verfassung seine Texte zu verstehen. Vl. weil Sie kein Teil ihrer selbst in Ihm und was er Produziert erkennen können.
Daraus schließe ich das Sie nicht zwischen den Zeilen lesen können. Das System befürworten das gerade aufgesetzt ist. Wo große Künstler und die Agenturen selbst (Gema z.B) voll abcashen und kleine Künstler (davon gibt es viele auf der Welt und auch genug richtig guter!) kriegen nix, im Gegenteil, dieser Anteil geht auch an den großen. So steht es geschrieben. ich hoffe Sie sind jetzt skeptisch und recherchieren und so! ODER SIE SIND EINER VON DENEN >:|

Vielleicht war es etwas plakativ Hans Söllner einfach so da hinzuschreiben.

Was ich kritisiere (und das gilt eben nicht nur für die Musikindustrie sondern auch zB. für die Filmwelt) ist dass man einerseits sich wohl diese "böse" kommerziellen Sachen anhört/ansieht aber gleichzeitig dann davon ausgeht "abgezockt" zu werden. Was ist es nun?

Die Welt ist eben nicht schwarz oder weiß - sie ist vielfältig. Und ja die Musik-/Filmindustrie ist natürlich stark und denkt "brutal" kommerziell. ABER deswegen sehe ich dennoch illegale Downloads nicht gerechtfertigt!

16.11.2012, 08:53
Wenn jemand mehr als 5000 Euro Schadenersatz von einem Kind will dann verdient er diese Aburteilung

Wenn ich die Schadenssummen pro Titel, wie von der Musikindustrie behauptet hochrechne, dann müsste das Taschengeld der Kinder, das sie für Musikdownloads ausgeben könnten grösser sein, wie das deutsche Bruttosozialprodukt.

es geht nicht um das was man selbst ausgibt

sondern um das was man anderen leuten erspart, indem man sie auch downloaden lässt von sich.

es geht hier aber um musik downloads und nicht uploads
die btw in deutschland auch illegal sind

wieder einer der nicht kapiert, daß die meisten leute nicht nur downloaden

die programme sind so konzipiert, daß sie denzentral laufen d.h.jeder user lädt von anderen usern herunter die ebenfalls dasselbe lied schon haben oder es gerade runterladen.

nur wer direkt auf einen downloadserver geht macht das nicht.
und viele leute nutzen software wie emule, ytorrent,kazaa und konsorten.

sind sie ein zeitreisender..?

torrent ja.. aber selbst das verwenden hauptsächlich leute die sich auskennen..
meiste piraterie läuft über rapidshare, streamingseiten und vieles sogar noch über usenet..

ich weiß, daß es viele arten gibt, sich illegale inhalte zu besorgen

und ja, ich bin "zeitreisender" wenn du so willst - aber ich bin nicht allein.

wenn ich ytorrent anwerfe und etwas runterladen möchte, sehe ich, daß es noch millionen gibt, die das auch tun.
solange das so ist sehe ich garkeinen grund etwas anderes zu verwenden.

wie gesagt.. torrent ja.. aber kazaa und emule verwendet kein mensch mehr

Interessant wie das dann rechtlich gelöst wird, was Deliktsfähigkeit etc. angeht - eine Schadenersatzklage wird wohl kaum gegen einen 13jährigen angestrebt werden (können).

In weiterer Folge müsste man sich sowieso an die Eltern wenden..

Ich denke mal die werden sich im Endefekt auf die Deutsche Störerhaftung stürzen.

Und die gilt ja nur wenn man es hätte mit angemessenen Mitteln verhindern können, das hat dieses Urteil ja in dem Fall, zu gunsten der Eltern entschieden.

Aber das is jetzt mal nur meine interpretation.

Im ZDF kam gestern einer der Musikindustrie-Geier zu Wort

und der bestätigte zwischen den Zeilen, dass ab nun halt direkt gegen die Kinder geklagt wird.

Eltern haften nur dann für ihre Kinder, wenn sie die Aufsichtspflicht verletzt haben.

Der Maßstab für die gebotene Sorgfalt ist allerdings nicht immer so klar.

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 36
1 2

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.