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Andrew Sokolowski, enttäuschter Surface-Käufer, zieht gegen Microsoft vor Gericht.
Nicht lange nach der Auslieferung der ersten Surface RT-Tablets musste sich Microsoft Kritik wegen mangelndem Speicherplatz gefallen lassen. Ein Manko, dass sich ein Kunde aus Los Angeles nicht bieten lassen möchte, wie die Huffington Post berichtet.
Andrew Sokolowski hat sich die 32 GB-Fassung des Windows RT-Talbets zugelegt. Bei dieser ist rund die Hälfte des verfügbaren Speichers bereits von Betriebssystem, Office und anderen Apps belegt.
Der freie Platz war nach seinen Angaben nach dem Aufspielen von Musik und Word-Dokumenten schnell aufgebraucht, so der in Los Angeles lebende Anwalt. Er sieht darin einen Bruch des Werbeversprechens von Microsoft. Dieses suggeriert, dass dem User tatsächlich 32 GB für seine eigenen Daten zur Verfügung stehen. Käufer der 64 GB-Version können nur 45 GB verwenden.
Sokolowski zieht nun gegen den Redmonder Konzern zu Felde. Am Dienstag hat er in der kalifornischen Metropole eine entsprechende Klage eingereicht, für die er den Status einer "Class Action Lawsuit", sprich: einer Sammelklage, anstrebt.
Von Microsoft gibt es dazu laut Übergizmo nur einen knappen Kommentar: "Die Kunden wissen, dass sich das Betriebssystem und die vorinstallierten Programme auf dem internen Speicher befinden und daher den freien Platz verringern." Die weitere Entwicklung des vom empörten Käufer angestrebten Verfahrens bleibt nun abzuwarten. Sollte es zu einem Prozess kommen, könnte dessen Ausgang auch Implikationen für den Rest der Elektronikbranche haben. Denn auch auf vielen anderen Geräten ist ein Teil der angegebenen Speicherkapazität durch System und mitgelieferte Apps belegt. (red, derStandard.at, 15.11.2012)
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...die sind dann wichtig, wenn ich mir SW für meine bereits vorhandene HW kaufe; wenn ich ein Bundle kaufe, dann wird der verfügbare Speicherplatz vorab bekannt sein, also nicht für jeden Käufer individuell verschieden....
Selbst (oder gerade) wenn MS bei den 32GB ein Sternchen machen würde, mit dem Hinweis, das im Kleingedruckten Erwähnte abzuziehen, wäre es inakzeptabel, ein Produkt derart zu bewerben.
... Es ist ja gut und schön, dass das Betriebssystem und Apps ein wenig Platz brauchen, aber 19GB von 32GB vorbelegen, so dass nur mehr 13 GB verfügbar sind und dann mit dem Speicher von 32 GB werben ist eine Chuzpe! Ich hoffe Micro$oft wird hier in die SChranken gewiesen.
"The advertised local disk size is shown using the decimal system, while Windows displays the disk size using the binary system. As a result, 1 GB (in decimal) appears as about 0.93 GB (in binary). The storage capacity is the same, it's just shown differently depending on the how you measure a GB (decimal or binary)."
Danke fuer das Zitat!
Allerdings ist es Nonsense, was MS da schreibt. Frueher war ein Gigabyte anerkannt 2^30 Bytes.
Dann haben Festplattenhersteller aus Werbezwecken (groessere Zahlen) ihre Kapazitaeten in Einheiten von 10^9 Bytes angegeben, und das auch "Gigabyte" genannt (vom Wort her ist es ja auch korrekt, weil Giga=eine Milliarde=10^9).
Daraufhin hat man kurzerhand die 2^30 umbenannt auf "Gibibyte", Abk. GiB (http://en.wikipedia.org/wiki/Gibibyte). Und natuerlich auch Kibi-, Mebi-, etc.
Es gilt also 1 GB = 0.93 GiB, und GiB werden aus historischen Gruenden manchmal GB genannt.
MS vermischt die beiden Masseinheiten undifferenziert, vielleicht weil es so eine seltsame Geschichte seinen Usern nicht zumuten will?
ich versteh ja, dass ein desktop betriebssystem mehr platzbedarf hat als ein mobiles, aber war windows nicht immer schon ein platzfresser, auch im vergleich mit anderen desktop bs? das wär doch die herausforderung für win 8 gewesen, dass windows entlich mal entrümpelt wird
Naja, einerseits gibt MS die verfügbaren kapazitäten ja an, und wem's nicht reicht: weitere 32GB gibt's per microSSD ab knapp 10 EUR.
Andererseits wäre es schön, wenn man solche Angaben prominenter darstellen müsste und sich die Dezimal-GB-Trickserei endlich aufhört.
Wünsche dem mutigen Antwalt gutes Gelingen und viel Glück .. Zeit und Kraft!
Die Entscheidung in diesem Fall könnte in Zukunft bewirken, in wie weit die Hersteller die Kunden "verarschen" dürfen :-)
sondern um geld. in einer sammelklage wird ein fiktiver schaden pro geraet fuer den konsumenten angenommen (zb. 50 usd x 3 mio stk) und dann versucht eine aussergerichtliche einigung mit in diesem fall microsoft zu finden. - den groesstmoeglichen teil das geldes an die anwaltskanzlei. fuer die "geschaedigten" kunden einen hinweis oder gratissoftware auf der mircosoft homepage - und die werbung wird abgeaendert. klingt verrueckt ist aber das kranke u.s. rechtssystem.
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