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Die Einheitswertgrenze für die Vollpauschalierung sinkt von 100.000 auf 75.000 Euro
Wien - Der Weg für die neue Hauptfeststellung der Einheitswerte in der Landwirtschaft mit 1. Jänner 2014 ist frei - im Nationalrat ist von SPÖ und ÖVP gegen die Stimmen aller anderen Parteien der entsprechende Beschluss gefasst worden. Bodenklimazahl, Betriebsprämien, Zuschläge für Viehhaltung und die Absenkung der Pauschalierungsgrenzen werden neu gewichtet, die Abgabenleistung der heimischen Landwirte dürfte ansteigen.
Die Einheitswertgrenze für die Vollpauschalierung sinkt demnach von 100.000 auf 75.000 Euro. Bodengüte und Klimazahl tragen künftig mit 83 Prozent zum Einheitswert bei. Der Anteil der Zahlungen aus der Gemeinsamen Agrarpolitik GAP wird mit 13 Prozent bewertet werden, die "Vieheinheitenzuschläge" werden künftig mit vier Prozent miteinberechnet. Fällt man in die Vollpauschale unter 75.000 Euro, wird der Gewinn künftig mit 42 Prozent statt bisher 39 Prozent besteuert werden.
Die überwiegende Mehrzahl der Betriebe werde sich auch in Zukunft einen zusätzlichen Bürokratieaufwand ersparen, freute sich die Landwirtschaftskammer am Donnerstag in einer Aussendung. Betroffen von der neuen Aufzeichnungspflicht sind Betriebe ab einer Größe von 60 Hektar Land, 120 Vieheinheiten und zehn Hektar Obst.
Die Teilpauschalierung für Betriebe mit einem Einheitswert in einer Höhe zwischen 75.000 und 130.000 Euro bleibt aufrecht; Betriebe ab einem Einheitswert von mehr als 130.000 Euro (bisher 150.000 Euro) müssen eine doppelte Buchführung gewährleisten.
Damit die Einheitswerte künftig möglichst aktuell bleiben - die letzte Hauptfeststellung war 1988 durchgeführt worden - wurde eine laufende Fortschreibung vereinbart. "Umgesetzt wird das mithilfe der Daten aus der Finanzverwaltung der Agrarmarkt Austria und der Sozialversicherung", sagte LK-Präsident Gerhard Wlodkowski.
Bauernbund-Präsident Jakob Auer (ÖVP) sah die Einheitswerte "nachhaltig modernisiert" und "wieder herzeigbar". Ohne der Reform "wäre der Landwirtschaft in steuerlicher Hinsicht der Boden unter den Füßen weggezogen worden", so Auer, der das Gesprächsklima mit den SPÖ-Verhandlungspartnern Kurt Gaßner und Robert Zehetner lobte.
FPÖ-Agrarsprecher Harald Jannach hingegen, sprach in einer Aussendung von einer "gesetzlichen Basis zur massiven Belastung der österreichischen Bauern". Es werde keinen Bauern geben, der in Zukunft weniger Abgaben leisten müsse. Die Einheitswertsumme aller Betriebe werde Schätzungen zufolge um zehn Prozent steigen, kritisierte der Oppositionspolitiker. Der Hektarhöchstsatz werde von derzeit 2.289 Euro auf 2.400 Euro erhöht, die Vieh-Einheitenzuschläge angehoben, die Pauschalierungsgrenze gesenkt. Das sei "unverantwortlich", weil es trotz "fortschreitenden Bauernsterbens weitere Belastungen" gebe.
Die Reform der Einheitswerte in der Landwirtschaft musste Ende 2012 stehen - damit die im Regierungsprogramm vereinbarte Hauptfeststellung per 1. Jänner 2014 durchgeführt werden kann, was durch den Beschluss im Nationalrat gesichert wurde.
Ende 2010 hatte der damalige Finanzminister Josef Pröll (ÖVP) die Steuerpauschalierungsgrenze überraschend von 65.500 auf 100.000 Euro Einheitswert angehoben - erntete dafür den Vorwurf des Amtsmissbrauchs. (APA, 15.11.2012)
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jeder größere Bauer teilt einfach seinen Betrieb, dann hat eben die Frau auch einen Betrieb, und es werden wieder keine Steuern bezahlt, bzw. die Kinder kriegen Studienbeihilfe etc.
und die Senkung der Grenze auf 75000 ist ja nur eine Rückkehr zu den alten Werten von vor ein paar Jahren, da war die Vollpauschalierung schon verfassungswidrig.
wüsste jetzt nicht was diese vorgehensweise sonderlich das steuervolumen beeinflussen könnte.
und das mit dem überschreiben kann auch schief gehen - ordentlich sogar! vor allem auch in der familie, mit konsequenzen, die sie sich vielleicht gar nicht vorstellen können.
haben sie es verschenkt
und wenn es der vormalige besitzer weiterbewirtschaftet hat er es gepachtet in steuerssachen daher keine änderung
soweit sollte man schon denken können, aber es sind zuviele lemminge hier beim schreiben
auch pachtgrund wird dem einheitswert zugerechnet, der wiederum über die pauschalierung bestimmt.
familiär sogar mit 3/3-wert...
einem bekannten den grund überschreiben und pächten führt dann zu einem 2/3-Wert:
wär eine senkung, nur wer macht das? wieviele?
Hätte ich Acker und würde ich ihn wem überschreiben, hätte ich in erster Linie Angst, dass er sich den Grund irgendwann einfach behält.
Wären es meine Kinder, hätte ich diese Sorge nicht. Umso weniger, wenn sie auf diesem Grund arbeiten.
In letzterem Fall wäre es wohl auch möglich, weitere landwirtschaftliche Betriebe zu führen. Die wären dann selbst steuerpflichtig.
Ob die Situation dann tatsächlich so ist, müsste von der Finanz geprüft werden.
... etc ...
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