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Berlin - Die rechtsextreme NPD hat am Dienstag beim deutschen Bundesverfassungsgericht einen Prüfantrag gestellt, um ihre Verfassungstreue im Sinne des Artikels 21, Absatz 2 des Grundgesetzes feststellen zu lassen. Die Partei sieht ihre Rechte nach eigenen Angaben dadurch verletzt, dass fortwährend die Verfassungswidrigkeit behauptet werde, ohne aber einen Verbotsantrag zu stellen. Ein Sprecher des Gerichts bestätigte den Antrag, Kritiker sehen darin einen Schritt, einem drohenden Verbotsverfahren zuvorzukommen. Die Bundesregierung hält den Antrag für "Unsinn".
"Formell ist der Antrag unzulässig und informell könnte man auch sagen: Unsinn", sagte ein Sprecher des Innenministeriums am Mittwoch in Berlin. Der direkte Gang zum obersten deutschen Gericht sei normalerweise nicht zulässig und die NPD müsse sich erst an die Verwaltungsgerichte wenden. Zudem sei das Bundesverfassungsgericht nur für die im Grundgesetz benannten Fälle zuständig. Parteien könnten auch keine Verfassungsbeschwerde erheben.
Der Sprecher betonte, die Bundesregierung sehe keinen Anlass, von dem mit den Bundesländern abgestimmten Zeitplan für die Entscheidung über einen möglichen NPD-Verbotsantrag abzuweichen. Geplant sei, dass die Innenminister von Bund und Ländern am 5. Dezember einen Beschluss fällen sollten, ob ein solches Verfahren in Karlsruhe beantragt werden soll. Mit dem Thema sollten sich einen Tag später auch die Ministerpräsidenten der Länder bei ihrer Konferenz befassen, bei der auch die Bundesregierung beteiligt sei. Der Ministeriumssprecher räumte zugleich ein, es handele sich bei dem Antrag der NPD um "prozessuales Neuland". Es bleibe abzuwarten, wie die Richter nun damit umgingen. (Reuters/red, 15.11.2012)
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Verfassungstreue?
Der seinerzeitige SP-Linke (Außen- und Innenminister) Erwin Lanc hat etwa hinsichtlich der Verbotsgesetze gemeint, eine Demokratie zeichne sich dadurch aus, dass sie ihre eigene Abschaffung zulässt.#
Er meinte, sollte eine Partei antreten etwa mit dem erklärten Ziel, eine Diktatur anzustreben, dies aber mit demokratischen Mitteln erreichen zu wollen (also um die notwendige Zweidrittel (?)-Mehrheit zu kämpfen), dann müsste das der demokratische Rechtsstaat zulassen und dürfte diese Partei nicht verbieten.
Da hat der demokratische Rechtsstaat aber gerade kooperiert und bei der Abschaffung seiner selbst mitgewirkt. Eben keine 2/3-Mehrheit.
Könnte sich natürlich trotzdem wiederholen, aber wirklich fürchten muss man sich vor einer 1/2- 1 1/2%-Partei derzeit auch nicht (in einigen Regionen sieht es bekanntlich anders aus, aber in Summe). Nur ein Wunder könnte die wohl aus jetziger Sicht in den Bundestag bringen. D scheint zu den Staaten zu gehören, die ihre Lektion wirklich gelernt haben und von denen wohl am allerwenigsten Gefahr für die Welt ausgeht.
Also, dass wir uns richtig verstehen. Soweit ich das noch im Kopf habe ist die Machtübernahme vom Adolf damals verfassungskonform abgelaufen.
Deshalb hat D auch meines Wissen noch ein recht strenges Verbotsgesetz und ich habe mich eigentlich nur gewundert, dass sich ein Deutscher Politiker traut so eine Aussage zu machen.
Aber eben nicht über eine eigene Mehrheit, sondern über die Kooperation mit den anderen Parteien (von denen viele, ja wohl die Mehrheit ebenfalls tendenziell undemokratisch, wenn auch nicht totalitär gesinnt waren - Demokratie war damals ja noch kein gefestigter gesellschaftlicher Wert, sondern in vielen Gruppen noch wie im 19. Jh ein Schimpfwort) und das fragwürdige Agieren des Präsidenten sowie Konstruktionsmängel der Verfassung.
Ansonsten waren auch Parteienverbote (Schlag auf Schlag: KPD, SPD und dann der Rest) zentraler Teil des Machtergreifungsprozesses, wohl auch ein Grund, warum es in Deutschland diesbezüglich heute eben hohe Hürden gibt.
Unsinn, genau so ist Hitler eben nicht an die Macht gekommen. Ich weiß nciht, wer diese Märchen immer noch streut, aber sie scheinen die hartnäckigste Urban Legend zu sein, die ich kenne.
Lesen sie auf Wikipedia nach oder in einem Lexikon, wie die Wahlergebnisse damals ausgegangen waren.
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