Salzburg - Auch nach der Beschlussfassung hinsichtlich der elektronischen Gesundheitsakte Elga im Nationalrat am Dienstag geht der Konflikt zwischen Regierung und Ärztekammer um die Gesundheitspolitik munter weiter. Neben der Kritik an Elga warnen die Ärztevertreter - so etwa Kammerpräsident Artur Wechselberger in der ZiB 2 - vor Leistungskürzungen im Zuge der Gesundheitsreform.

Das Sparziel von 3,4 Milliarden Euro bis 2016 führe zu einer "Ausdünnung" der Versorgung. Die Gesundheitsreform sei ein "Machwerk machtbesessener zentralistischer Politiker", poltert der Chef der Salzburger Standesvertretung Karl Forstner. Gesundheitsminister Alois Stöger (SP) kontert: Elga sei Teil der Kostendämpfung. Die Gesundheitsakte verhindere Doppeluntersuchungen.

Schützenhilfe bekommt Stöger von seinem Parteifreund, dem Salzburger Nationalratsabgeordneten Johann Maier. Der Konsumentenschützer war einst vor allem aus datenschutzrechtlichen Gründen ein vehementer Gegner von Elga. Heute ist er mit der elektronischen Akte mehr als zufrieden: Elga sei in vielem deutlich schärfer als das Datenschutzgesetz.

Erhebliche Sicherheitslücken ortet der SPÖ-Datenschützer Maier hingegen bei den Spitälern. Im Unterschied zu Elga, wo der Patient wisse, wer auf seine Daten zugegriffen habe, wo für Patienten ein Ombudsstelle eingerichtet sei und wo Patienten die Möglichkeit hätten, aus dem System auszusteigen, würde bei den Spitalsdatenbanken niemand wissen, was über ihn gespeichert sei und wer auf die Daten Zugriff habe.

Da die Krankenhäuser in die Kompetenz der Länder fallen, wären auch die Bestimmungen über die Verwendung der Daten und den Zugriff darauf höchst unterschiedlich, kritisiert Maier. In manchen Ländern wären Massenabfragen möglich. Nur wenige Länder hätten die Möglichkeit ausgeschlossen, dass auf die besonders heiklen Psychiatriedaten zugegriffen werde. Fazit: "Der Föderalismus hebelt hier die strengen Bestimmungen von Elga aus." Maier fordert, dass die Länder für ihre Spitalsdaten die Sicherheitsstandards von Elga übernehmen müssen.

Zugriff Privater

Ein eigener Problemkreis ist der Zugriff von Gesundheitsdienstanbietern außerhalb des jeweiligen Krankenanstaltenverbundes auf die Spitalsdaten. Nach dem Versicherungsänderungsgesetz ist die Weitergabe - beispielsweise einer Krankengeschichte - an eine Privatversicherung unzulässig.

Allerdings werden Patientendaten "aufgrund landesgesetzlicher Bestimmungen zur Kostenabrechnung" übermittelt, sagt Maier. Auch hier müssten die Länder ihr Regelwerk rasch den Bundesgesetzen angleichen. (Thomas Neuhold, DER STANDARD, 15.11.2012)