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Die Regierungsparteien sind sich also jetzt einig geworden, ihr Entwurf zum neuen Tierversuchsgesetz hat den Ministerrat passiert. Was ist davon jetzt zu erwarten, handelt es sich um eine zeitgemäße Verbesserung des 23 Jahre alten Gesetzes und wird es modernen Tierschutzforderungen gerecht?
Das ÖVP-Wissenschaftsministerium hatte geschlagene zwei Jahre Zeit, eine öffentliche Diskussion über Tierversuche zu führen. Seit Oktober 2010 steht die EU-Richtlinie fest und war bekannt, dass sie bis November 2012 umgesetzt werden muss. Statt zu diskutieren, brachte Minister Töchterle im Sommerloch einen Gesetzesentwurf in Begutachtung und drängte zuletzt den Regierungspartner SPÖ durch Zeitdruck dazu, einen schwachen Kompromiss einzugehen.
Aber worüber hätte die Öffentlichkeit denn eigentlich diskutieren sollen? Tierversuche werden in Österreich wie ein Staatsgeheimnis behandelt, es gibt keinerlei Informationen darüber, welche Versuche in unserem Namen und mit unseren Steuergeldern durchgeführt werden. Nicht nur, dass die Genehmigungskompetenz für Tierversuchsanträge auf neun Landesregierungen und das Wissenschaftsministerium aufgeteilt ist. Die betreffenden Beamten beziehungsweise die fachliche Beratungskommission sind zur Geheimhaltung verpflichtet. Genauso wenig gibt es aktuelle Fotos oder Filme über Tierversuche in Österreich, hier wird mit Alarmanlagen, Stacheldraht und Infrarotkameras jeder unerwünschte Besuch ferngehalten. Hat man etwas zu verbergen?
Die EU-Richtlinie verpflichtet Österreich, bei Tierversuchen Transparenz zu schaffen und Zusammenfassungen der Tierversuchsprojekte zu veröffentlichen. Im Regierungsentwurf zum Tierversuchsgesetz liest sich das aber anders: veröffentlicht wird lediglich das Projektziel (zum Beispiel: Wirkung von Stoff XY wird untersucht), den möglichen Nutzen (zum Beispiel: Wirkstoff XY könnte giftig sein), den verursachten Schaden (zum Beispiel: 150 Versuchstiere leiden leicht) und die verwendeten Tierarten (zum Beispiel Kaninchen). Aus dieser Information lässt sich aber nichts Relevantes herauslesen, so gibt es keine öffentliche Kontrolle, wie sie Minister Töchterle versprochen hat!
In der Verfassung und den Menschenrechten ist verankert, dass Strafprozesse, bei denen über Leib und Leben von Menschen entschieden wird, immer öffentlich ablaufen müssen, weil selbst unabhängigen Richtern nicht zu trauen ist. Nur die öffentliche Kontrolle, wenn die Beweisaufnahme und die Urteilsbegründung öffentlich sind, kann einen fairen Prozess garantieren.
Wenn man gegenüber unabhängigen Richtern misstrauisch sein muss, dann umso mehr gegenüber einzelnen bürokratischen Beamten, die ebenfalls über Leib und Leben, in diesem Fall von Versuchstieren, entscheiden. Daher muss veröffentlicht werden, welche konkrete Versuchsmethode angewandt wird, wie der Versuchsablauf aussieht. Nur dann sind eine öffentliche Kontrolle und dadurch eine nachvollziehbare Entscheidung garantiert!
Doch in Österreich gehen die Uhren anders, in Sachen Tierversuchskontrollen leben wir in der Steinzeit. Auch das neue Gesetz sieht nicht vor, dass, wie in Deutschland und der Schweiz und in allen etwas fortschrittlicheren Ländern (England, Holland etc.), Fachgremien für die Genehmigungsanträge eingerichtet werden. In Bayern zum Beispiel gibt es drei solche Gremien, jeweils zu einem Drittel mit Tierschützern besetzt, die jeden Versuchsantrag begutachten und über die Genehmigung abstimmen. Nach dem neuen Tierversuchsgesetz - wie nach dem alten - werden einzelne, anonyme Bürokraten mit dieser schwerwiegenden Entscheidung betraut und können dabei, wenn sie wollen, Hilfe von Fachleuten beiziehen! Es gibt keine Fachgremien, keine Diskussion in einer Fachgruppe und keine Mehrheitsentscheidung. Soll das ernsthaft unnötige Tierversuche verhindern?
Die Tierversuchsindustrie spricht immer von sogenannten "Ethikkommissionen", die angeblich garantieren, dass alle tatsächlich durchgeführten Tierversuche notwendig sind. Doch das ist lediglich eine freiwillige Einrichtung der Tierversuchslabors selbst, nur mit Tierexperimentatoren besetzt. Diese Kommission hat ihre eigene Ethik, sie geht nämlich davon aus, dass Tiere Objekte für den beliebigen Gebrauch durch Menschen sind. Und sie hat keinerlei gesetzliches Mandat, sie kann machen, was sie will. So sehen "Kontrollen" in Diktaturen aus, nicht in einem Staat, der von sich behauptet, im Tierschutz fortschrittlich zu sein!
Dieses Tierversuchsgesetz bedarf einiger Nachbesserungen, bevor es beschlossen werden kann. Wer mithelfen will, kann das hier auf vielfältige Weise tun. (Anna Geisler, Leserkommentar, derStandard.at, 15.11.2012)
Anna Geisler ist Biologie- und Fennistikstudentin an der Universität Wien.
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ich gebe der autorin bezüglich der fehlenden transparenz und nachvollziehbarkeit recht, aber:
1) 3 komissionen die über dasselbe gebiet entscheiden, sind 2 zuviel, haben die tierschützer ein vetorecht? (ein dr balluch wird alles beeinspruchen, solange bis das institut übersiedelt).
2) die persönlichen daten der forscher gehören geschützt - es gibt bereits dutzende beispiele, wo die familien der forscher gezielt nach den diskusionen attackiert werden.
3) entscheidungen sind zu akzeptieren (von allen seiten), auch dafür gibts dutzende abschreckende beispiele in EU und USA.
welcher die Empfehlung der Kommission verwenden kann oder auch nicht. Laut Gesetzesentwurf damit öffentlich nachvollziehbar genausowenig wie transparent. In Ihrem Horrorszenario von einem Dr.Balluch in so einer Kommission: dieser hätte kein Einspruchs- oder Vetorecht sondern nur die Möglichkeit, die Entscheidungen und Versuchsbedingungen an die Öffentlichkeit zu bringen. Klar, das wollen Sie doch unter allen Umständen verhindern! Ein Veröffentlichen von persönlichen Daten steht genausowenig zur Debatte und Ihre Behauptung, dass in dutzenden Fällen die Familien von Forschern gezielt attackiert wurden, sollten Sie erst mal bitte belegen.
1) wie dr. balluch informationen "an die öffentlichkeit" bringt, ist an der unter seiner ägide erfolgten besetzung des labors des krebsforschungsinstituts eindrucksvoll belegt worden.
2) scienceblog.com mit weiteren links, zeit.de mit suche nach "tierversuchen" - auch unter google "tierversuche und PETA" findet sich einiges - wenn man´s wissen will ;-o
sie von Steuergeld für Tierversuche und am Ende von einer Tierversuchsindustrie. Also was jetzt staatlich oder privat? Ich kenne Versuchtierzüchter aber eine Tierversuchsindustrie ist mir unbekannt.
betrifft staatlich und privat. Die Anzahl der 'verbrauchten' Versuchstiere, die Geldbeträge hinter dieser 'Auftrags-' Forschung aber auch die vielen Labors für innerbetrieblichen Tierversuche bestätigt den Inhalt und die verwendeten Begriffe des Artikels
Jedes Jahr werden allein in deutschen Laboratorien 2,5 Millionen Tiere in fragwürdigen Versuchen gequält und getötet. Darunter Mäuse, Ratten, Meerschweinchen, Katzen, Hunde, Affen und viele andere Tiere. Weltweit sind es jedes Jahr mindestens 100 Millionen Tiere. Die Tierexperimentatoren rechtfertigen diese Versuche damit, dass Medikamente und andere Chemikalien auf ihre Wirksamkeit und Sicherheit hin geprüft werden müssten. Sie stellen die Tierversuchskritiker vor die Wahl: Solle etwa lieber an Menschen experimentiert werden als an Tieren? Doch immer mehr Wissenschaftler bestreiten, dass es nur diese beiden Wahlmöglichkeiten gibt.
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schröcksnadel und co. entscheiden über neue liftanlagen? obwohl, das hamme eh schon.
und nicht um eine private Lebensentscheidung. Auf einen Troll wie Sie mit diesen hanebücheren Argumenten sollte man eigentlich nicht reagieren, Rotstricheln müsste reichen
Eigentumsfreiheit wird durch Umweltverträglichkeitsprüfungen und andere Formen der Sozialbindung beschränkt.
Bei Tarifverhandlungen dürfen Gewerkschafter mitverhandeln.
Bei Menschenrechtsverletzungen gibts es eine Oberkontrolle durch Menschenrechtler.
ALs Ausnahmen fallen mir neben der TIerversuchsindustrie spontan nur die Jäger ein
Ich werde nun ein Staatsgeheimnis lüften. Die "streng geheimen" Tierversuche etwa zur Sicherheitsbewertung für Stoffe finden sich hier:
http://www.oecd-ilibrary.org/environme... s_20745788
Also ich hab mir unter Staatsgeheimnissen bisher was anderes vorgestellt.
Bei der OECD handelt es sich um eine internationale Organisation. Die internationalen Richtlinien der OECD beschränken sich nicht auf das österreichische Staatsgebiet. Ebensowenig werden hier individuell konkrete Versuchsabläufe beschrieben, sondern eben generell abstrakte Richtlinien. Da die internationalen Richtlinien also kein Bestimmungsmerkmal eines österreichischen Staatsgeheimnisses erfüllen, und die individuell konkreten Versuchsabläufe der jährlich 200.000 Tierversuche in Österreich noch immer ein Staatsgeheimnis geblieben sind, sollten Sie sich auch weiterhin unter Staatsgeheimnis etwas anderes vorstellen als die von Ihnen verlinkte Richtlinie der OECD.
und diese Entscheidung läuft undurchsichtig, nicht nachvollziehbar und ohne öffentliche Kontrolle ab, festgelegt in dubiosen Gesetzesentwürfen zur Schaffung mafioser Strukturen, finanziert durch uns Steuerzahler. Transparenz unerwünscht.
was sie hier schreiben ist augemachter Unsinn. Wieso plappern alle die krausen Behauptungen von Herrn Balluch nach ohne selbst das Hirn einzuschalten. Nur weil niemand (vertändlicherweise) Tierrechtsaktivisten in beurteilenden Fachkommissionen sitzen haben möchte, wird sofort behauptet, dass sich die Wissenschaft gegen Kontrollen wehrt.
Und das ist eben ausgemachter Unnsinn!
man muss nicht Balluch sein, um zu erkennen, dass hier ein Gesetzesentwurf gemacht wurde, um Vorgänge und Entscheidungen vor der Öffentlichkeit zu verbergen!
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