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Auch in Urheberrechtsfragen soll laut VAP in Zukunft auf Vorratsdaten zugegriffen werden können.
vergrößern 800x1067Der Verein für Anti-Piraterie präsentierte die "beliebtesten Ausreden fürs Raubkopieren".
Der Verein für Anti-Piraterie (VAP) hat am Mittwoch anlässlich seines Jahresberichts zu einer Pressekonferenz geladen. Laut seinem Generalsekretär Werner Müller sind der Industrie im vergangenen Jahr nach Schätzungen zwischen 30 und 42 Millionen Euro durch illegal erworbene Inhalte entgangen.
Einer nicht näher genannten Studie zufolge, die wiederum 20 Studien zusammenfasst, entgingen der gesamten Industrie jedes Jahr etwa 20 Prozent aller legalen Einnahmen. Dass 30 Prozent der Videotheken in den vergangenen drei Jahren schließen mussten, hänge unter anderem mit der Content-Beschaffung aus dem Internet zusammen - nicht zuletzt über illegale Portale wie Kino.to.
Den Prozess gegen Kino.to bezeichnet der Verein als "Musterprozess". Der Prozess, bei dem mehrere Betreiber in Deutschland rechtskräftig verurteilt wurden, sei für die gesamte Branche relevant, sagte Rechtsanwalt Nikolaus Kraft.
Den Kernpunkt des Prozesses sieht er in der Verantwortung der Access-Provider. Schließlich würden diese die Verantwortung als Vermittler übernehmen müssen. "Access-Provider müssen sicherstellen, dass so ein Content nicht abgerufen werden kann", sagte Kraft. Diese Kernpunkte werden nun vor dem Europäischen Gerichtshof weiterverhandelt, ein Urteil wird erst für Anfang 2014 erwartet.
67 Prozent aller Portale wie Kino.to würden sich durch Werbung finanzieren, sagte Vereinspräsident Ferdinand Morawetz. Es handle sich dabei um organisierte Kriminalität und Urheberrechtsverletzungen im großen Stil. Das führe zu zu einem "parasitären" Wettbewerb.
Auch in der Bevölkerung fehlt laut Morawetz das Bewusstsein dafür, vor allem bei den Jungen. Der "Jugend-Trend-Monitor 2012" zeige nämlich, dass 80 Prozent aller Menschen zwischen 14 und 29 Jahren den illegalen Download von Inhalten als Kavaliersdelikt ansehen. Die gesellschaftliche Relevanz des Themas sei allerdings gegeben, was auch das Zufallbringen des Handelsabkommens ACTA zeige.
VAP-Generalsekretär Müller, auch Geschäftsführer des Fachverbands für die Film- und Musikbranche, hofft deshalb auf eine Urheberrechtsreform. Diese werde derzeit in Arbeitsgruppen im Justizministerium ausgearbeitet. Diese "Enquete" aus Telekom-, Film- und Videobranche, Internet-Providern und Arbeiterkammer soll vor allem die Rechtsdurchsetzung bei Urheberrechtsverletzungen stärken.
Die Arbeiterkammer spiegelt laut Müller hier die Konsumentenseite wider. Das im Urheberrecht definierte Auskunftsrecht bei Verstößen soll demnach in Zukunft auch für Daten gelten, die im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung gespeichert werden. Der "parlamentarische Plan" sei bereits klar, sagte Müller, die Novelle solle noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden. Bereits Anfang 2013 soll der Entwurf in die Begutachtung gehen.
Zur Festplattenabgabe, einer Content-Flatrate und der Abgabe auf Internetanschlüsse wollte sich der Verein nicht äußern. Die Bestrebungen der Initiative "Kunst hat Recht" um eine Festplattenabgabe lehnt der VAP allerdings nicht ab: "Es ist positiv, dass Künstler deutlich ihre Meinung sagen", so Müller. Die Bekämpfung solcher Portale werde für den Verein auch in Zukunft von Bedeutung sein.
Auf die Frage des WebStandard, ob man die Energie für die immer schwerer werdende Ausforschung der Betreiber solcher Portale nicht besser für die Etablierung neuer Geschäftsmodelle verwenden wolle, sagte Morawetz: "Ja, die Industrie muss Wege finden. Auch in Österreich."
Update: Die Piratenpartei hat inzwischen auf die Wünsche des "Vereins für Anti-Piraterie" reagiert und fordert eine Teilnahme an der Urheberrechts-Enquete. (Iwona Wisniewska, derStandard.at, 14.11.2012)
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http://torrentfreak.com/police-ra... op-121122/
jeder Mensch hat doch Familie, Freunde, Bekannte, Verwandte usw.Und jeder dieser hat Material daheim Audio und Video....wenn man sich das holt oder tauscht begeht man ja kein Delikt.
Obendrein gibt es Internetradiosender, die rund um die Uhr Musik streamen....völlig kostenlos.
Mit einem günstigen Programm Magix webradiorecorder (30Euro) lädt man sich das auf die Platte und fertig. Was in drei Teufels Namen ficht einem an sich diese Sachen von einem Portal runterzuladen?????
Sehen Sie es so: Wenn diese nicht vorhandenen 20% aller Einnahmen nicht "illegalisiert" würden, wären die Leute dort arbeitslos und wir müssten sie so durchfüttern.
Mir entgehen 99,999938% meiner Einnahmen, weil SIE ALLE (und alle anderen Menschen) meine Produkte (ich biete die Verwaltung und Organisation des Buchstaben e wahlweise groß oder klein) nicht kaufen. Leider hab ich keinen Bumann, den ich verklagen kann ;((
Ich habe bis jetzt von keinem einzigen (!) künstler gehört, der sich für eine festplattenabgabe oder ähnliches einsetzt. Die personen, die sich dafür einsetzten, sind personen aus der privatwirtschaft die sich damit ihren profit gesetzlich sichern wollen. denen geht es am a.. vorbei, ob es den künstlern besser geht oder nicht. die wollen nur selbst am kuchen mitnaschen.
ich will nicht behaupten, das sich urheberrechtsmäßig nichts weiterentwickeln muss. aber so nicht!
Ich lass mir doch nicht von profitgetriebenen managern sagen, dass ich soundso viel zahlen muss und dann geht es den künstlern gut! Wenn ich bei beatport für 1,80€, dann gehen davon keine 10 cent an den musiker!
verarscht damit wen anderen!
§ 91 (1) S2 UrhrG:
Der Eingriff ist jedoch dann NICHT strafbar, wenn es sich nur um eine unbefugte Vervielfältigung oder um ein unbefugtes Festhalten eines Vortrags oder einer Aufführung jeweils ZUM EIGENEN GEBRAUCH oder unentgeltlich auf Bestellung zum eigenen Gebrauch eines anderen handelt.
§91 UrhrG bezieht sich in diesem Kontext ("Download") dabei auf
§ 86. (2) UrhrG
Wer unbefugt
2.
den Vortrag oder die Aufführung eines Werkes der Literatur oder Tonkunst dem § 66 Abs. 1 und 5 zuwider auf einem Bild- oder Schallträger festhält oder diesen vervielfältigt oder dem § 66 Abs. 1 und 5 oder dem § 69 Abs. 2 zuwider verbreitet,
nur gibt es beim filesharen keinen raub, nicht einmal diebstahl. sich gesetzlich eine einkommensquelle schützen lassen zu wollen, wenn diese durch veränderte technologie ausgehebelt wurde, ist absurd. da hätten setzer, lithographen, scherenschleifer usw mehr berechtigung gehabt, sich ihren verdienst sichern zu lassen.
...wer da wohl die Verbrecher sind...
Gut dass unsere Politik so träge und entscheidungsschwach ist. Nach dem ACTA-Debakel ist den "Volksvertretern" eine verlogene Hintertürl-Aktion zu Gunsten der Content-Industrie anscheinend zu riskant, zumindest bis zur NR-Wahl.
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