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Wien - Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat das sogenannte Facebook-Verbot für den ORF bestätigt. Die Beschwerde des öffentlich-rechtlichen Senders gegen einen entsprechenden Bescheid des Bundeskommunikationssenats wurde "als unbegründet abgewiesen", hieß es am Mittwoch in einer Presseaussendung des VwGH.
Im Juni hatte der VwGH dem ORF im Streit um insgesamt 39 Facebook-Seiten aufschiebende Wirkung eingeräumt. Ob der ORF seine Facebook-Auftritte nun umgehend wieder einstellen muss, war zunächst nicht klar.
Der Verwaltungsgerichtshof kam, wie schon vor ihm der BKS und die Medienbehörde KommAustria, zu dem Schluss, dass es das Ziel des Gesetzgebers war, "derartige Online-Angebote aus Wettbewerbsgründen grundsätzlich anderen Medienunternehmen vorzubehalten". Facebook sei ein weltweit stark verbreitetes und populäres soziales Netzwerk, das Formen der digitalen Kommunikation ermögliche, "die der Gesetzgeber dem ORF nur beschränkt und im Hinblick auf soziale Netzwerke nur insofern zubilligen wollte, als ein Zusammenhang mit der eigenen tagesaktuellen Online-Überblicksberichterstattung besteht".
Die Vorgeschichte: Medienbehörde KommAustria und Bundeskommunikationssenat (BKS) hatten im Frühjahr 2012 festgestellt, dass die Facebook-Aktivitäten des ORF nicht mit dem ORF-Gesetz im Einklang sind. Die KommAustria hatte im November 39 entsprechende Facebook-Angebote des öffentlich-rechtlichen Senders beanstandet, der ORF beim BKS dagegen Beschwerde eingelegt. Dieser lehnte die ORF-Berufung Anfang Mai als unbegründet ab, woraufhin sich ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz an Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof wandte. Der VfGH lehnte eine aufschiebende Wirkung ab, der VwGH räumte diese ein. Das entsprechende Verfahren vor dem VfGH ist noch anhängig.
Darüber hinaus lobbyiert der ORF seit geraumer Zeit für eine Änderung des ORF-Gesetzes in dieser Sache und hat dafür auch bereits die Unterstützung der ORF-Gremien sowie einiger Parlamentsparteien. (APA, 14.11.2012)
ORF-Reaktion
Wrabetz will auf europäischer Ebene kämpfen - Bescheid wird aber umgesetzt - ORF-Mitarbeiter äußern Unmut auf Twitter - BZÖ für Änderung des ORF-Gesetze
Gesetzesprüfungsverfahren eingeleitet - Entscheidung bis Herbst erwartet - ORF über VfGH-Bedenken erfreut
Das Gesetz untersagt dem ORF neben Glücksspielen und Erotik an öffentlich-rechtlichen wie kommerziellen Web-Angeboten auch "soziale Netzwerke sowie Verlinkungen zu und sonstige Kooperationen mit diesen"
"Viel zu eng" legt die Medienbehörde das Gesetz aus, findet Wrabetz - Verleger und VP gegen Rot, Grün, Blau, Orange
Bescheid der Medienbehörde schließt aus Gesetz: "Eigene Auftritte des ORF im Rahmen sozialer Netzwerke kommen überhaupt nicht in Betracht"
Eigentlich lustig...da heißt es in der ganzen geschichte, der ORF darf keine Werbung machen und blabla...
durch den Aufruhr rund um die FB-Fanseiten bekommt das Unternehmen, dass sowieso durch die GIS den privatsendern bevorzugt wird, ganz schön viel gratis werbung und publicity auf allen kanälen (Fernsehen, Twitter, Facebook, Radio etc.) Gut gemacht!
das darf doch nicht wahr sein.
da glaubt ein "kommunikationsrat" doch wirklich, die kommunikation von wem auch immer einschränken zu dürfen!
was sind das für gesetze?
was sind das für mauscheleien?
wo bleibt die meinungs- und pressefreiheit???
unabhängig ob wir hörerInnen oder seherInnen der einen oder anderen sender sind, hier geht es um die unverzichtbare FREIHEIT!
So ein Gesetzgeber ist ganz schön d***, na sagen wir halt belämmert - unter dem Einfluss des VÖZ und des VÖP darf man/frau ganz schön viel Bledsinn machen und verzapfen in diesem Land. Kein Wunder, dass unsere Wettbewerbsfähigkeit nicht ausreicht!
Und ein Gerichtshof wie dieser, hat sicher keine Frauenquote erfüllt - sowas können nur Männer entscheiden, die keine und nie elektronische Medien konsumieren, sondern im CV, bei dessen Zusammenkünften, konferieren.
Keine Sozialen Netzwerke, keinen TV-Stream (Olympische Spiele mal ausgenommen), VODs in der TVthek in miesester Qualität und nur 7 Tage verfügbar...
Sowas kann man sich auch nur leisten wenn man die Zwangsabgaben bekommt-.-
Ich bin mir jetzt nicht sicher ob ihr Beitrag ironisch ist -.-
>> VODs in der TVthek in miesester Qualität und nur 7 Tage verfügbar...
Zumindest in dem Punkt wurde der ORF meines Wissens nach "reguliert" weil er sonst zu stark mit den Privaten konkurrieren würde.
Mir geht es nur darum, dass man Zwangsabgaben entrichten muss und damit ein völlig veraltetes System finanziert wird. Und noch dazu wird der Fortschritt auch noch von Gesetzen gebremst (und das kommt hier im Artikel vor)
"Der Großteil meiner Aussage hat auch nichts mit dem Artikel zu tun..."
aha ... na dann. ich esse jetzt einen apfel. dann freu ich mich echt schon auf zuhause. meine freundin ist zwar gerade noch auf der uni, kommt aber dann auch heim. werden wohl fernsehen, aber wohl nicht den orf. oder doch eine dvd - naja mal schaun.
aber man muss ehrlich sagen das der orf insgesammt kein so schlechtes Angebot hat wie von den meisten hier behauptet wird. Es gibt ja nicht nur den ORF1, ich denke da auch an die Radiosender oder Sport+, orf3 etc. .
Von Privatisieren halte ich eigentlich garnichts, natürlich sollte man einiges im ORF ändern, aber durch Privatisierung würde alles noch schlimmer werden und wir hätten mit sicherheit noch weniger Bildungsangebot im Fernsehen und Radio!
Außerdem halte ich, auch wenns indirekt am orf selbst liegt, ein Verbot von FB für den ORF einfach unnötig, wem soll den das bitte etwas bringen? Hier wird doch nicht nur dem orf geschadet, sondern auch uns Kunden die dafür zahlen!
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