Bank spielen darf man in Österreich nur als Kind.

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Wien - Wer in Österreich bankähnliche Verträge anbietet, um Gelder bei Privaten einzusammeln, bekommt es mit der Finanzmarktaufsicht (FMA) zu tun. Das erfuhr der rebellische Waldviertler Schuhunternehmer Heini Staudinger (GEA), dem heuer noch Beugestrafen ins Haus stehen. Ebenso der Hilfsverein "Jugend Eine Welt", der auf Behördendruck sein privates Kreditvertragsmodell umbauen muss. Auch Gemeinden, die auf die Art bei ihren Bürgern Gelder für Solaranlagen aufstellen ließen, wurden unter die Lupe genommen. Einige davon mussten ihre Rechtskonstruktion umstellen, anderen steht das bevor.

"Wir haben uns mit Gemeinden und Landeshauptleuten in Kontakt gesetzt", sagte FMA-Vorstand Helmut Ettl am Dienstag. Ihnen wurde mitgeteilt welche Modelle schon geprüft und durchgewunken wurden. "Das sind die meisten", versicherte Ettl. "Es gibt welche, die umgestellt wurden und umstellen werden." Man wolle als Aufsicht ja keine Bürgerbeteiligungsmodelle unterbinden. Vor allem in der Anfangsphase habe es da einige Probleme mit Solarprojekten gegeben. Die Finanzierung der "Bürgerkraftwerke" in Wien hingegen sei geprüft und für okay befunden worden, weil es eine sale-and-lease-back-Konstruktion sei.

Emittlungen

188 Ermittlungsverfahren hat die Aufsicht heuer bis Ende des 3. Quartals wegen unerlaubten Geschäftsbetriebs eingeleitet. Knapp zwei Hände voll, also weniger als zehn, beschäftigen a la Staudinger mittlerweile auch die Öffentlichkeit. Bei den meisten habe man schon eine Lösung, so Ettl, darunter auch im Fall eines oberösterreichischen Biohofes im Lauf dieser Woche.

Was immer eine Bankkonzessionspflicht auslöse, sei Privaten untersagt. "Hier gibt es in Österreich, in Europa und auch weltweit null Spielraum", meinte Ettl heute vor Journalisten.

Wer als Privater auf Bank macht, dem drohen Verwaltungsstrafen bis zu 100.000 Euro. So auch dem GEA-Schuhunternehmer Staudinger. Seiner Firma drohen - wohl heuer noch - zudem Beugestrafen, beginnend mit 10.000 Euro. Die FMA will diese Strafe so oft verhängen, bis Staudinger einlenkt. Eine zunächst verfolgte Umstellung seines Finanzierungsmodells auf eine Genossenschaft oder eine Anleihe lehnte Staudinger zuletzt aus Kostengründen ab. "Wenn er sich zwei Beugestrafen leistet, hat der die Kosten einer Umstellung herinnen", meinte Ettl heute. Legale Modelle verlangten jedenfalls Transparenz (Vollbilanzen) und klare Haftungsregeln.

Dilemma

Dass Staudinger ganz genau wisse, dass er gegen das Gesetz handle und nicht daran denke daran etwas zu ändern, bringt die FMA "natürlich in ein gewisses Dilemma", sagte Ettl. Die Aufsicht verstehe, dass sich Gewerbefirmen für Finanzierungen ans Publikum wendeten. "Aber ein Mindestmaß an Anlegerschutz muss es geben. Wir müssen das durchsetzen."

Staudinger muss nun entweder sein Finanzierungsmodell ändern, was auch mit höheren privaten Haftungen des Unternehmers verbunden ist, oder er muss die Geldgeber mit den bisher eingesammelten rund 3 Mio. Euro auszahlen. Er könne jedenfalls so nicht weitermachen, sagte Ettl. Als Privater Spareinlagen entgegenzunehmen, sei in ganz Europa verboten, nicht nur in Österreich. Ettl: "Wir werden das nie tolerieren." Im Ernstfall würde im Fall Staudinger die Einlagensicherung nicht greifen, Anleger schauten durch die Finger und die FMA würde beschuldigt, zu spät eingegriffen zu haben.

Die Behörde sei zum lückenlosen Anlegerschutz verpflichtet, ohne Rücksichten auf Ansehen oder andere Differenzierungen, meinte Ettl zum Vorwurf, die FMA würde "kleine Fische" jagen und bei Großen versagen. "In einigen Fällen finden wir leichter Legalisierungsmöglichkeiten, bei anderen schwerer." Der Schutz der Sparer dürfe dabei nie aufgeweicht werden. Das öffne bloß Missbrauch und Betrug Tür und Tor, argumentiert die Aufsicht. Große Geldeinsammler der Geschichte waren immer charismatische Persönlichkeiten, denen man vertraut hat."

Vorwürfe von Staudinger, er sei von der FMA unhöflich und anmaßend behandelt und überdies in einem Stil verhört worden, den man nur aus Nazi-Filmen kenne, wies Ettl scharf zurück. Ettl wirft Staudinger einen "durchaus großzügigen Umgang mit Fakten" vor. "Flexibel" sah sich die FMA hingegen nach eigenen Angaben, als der Schuhunternehmer bei einer Vorsprache in der FMA im August mit 20 Personen erschien und die Behörde drei Begleitpersonen zuließ, "darunter ein Chefredakteur einer Wochenzeitung".

Letzten Freitag hat die FMA in der ganzen Causa Rückendeckung von der Arbeiterkammer (AK) erhalten. "Es darf nicht allzu freie Vereinbarungen geben, so dass Verbraucherrechte unter den Tisch fallen." Finanzierungsmodelle von Unternehmen müssten die Kleinanleger-Schutzvorschrifte einhalten, verlangte die AK. (APA, 13.11.2012)