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Wirtschafts- und Familienminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) kündigte am Montag an, die Familienbeihilfe ab dem Studienjahr 2013/2014 direkt an Studenten und weitere Volljährige in einer Berufsausbildung auszahlen zu wollen. "Damit können junge Österreicher auf Wunsch direkt unterstützt werden und wird ihre Eigenverantwortung und Selbstständigkeit gefördert", heißt es in einer Presseunterlage. Mitterlehner erfüllt damit eine langjährige Forderung der Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH).
Was würde die Direktzahlung für Veränderungen bringen? Derzeit wird die Familienbeihilfe im Regelfall von den Eltern für rund 1,8 Millionen Kinder bezogen. Eine Direktauszahlung wäre künftig für die rund 270.000 Volljährigen in Ausbildung möglich. Die Höhe der Leistung wäre gemäß dem neuen Familienbeihilfen-Modell von Mitterlehner bei 220 Euro pro Monat. Aktuell erhalten 18-Jährige noch 130,90 pro Monat, ab dem 19. Lebensjahr sind es 152,70 Euro. Anspruch darauf besteht bis zum 24. Lebensjahr, in Ausnahmefällen bis zum 25. Lebensjahr.
Eine Direktauszahlung beantragen können sollen insbesondere Studenten an Universitäten und Fachhochschulen sowie zum Beispiel Teilnehmer eines Kollegs oder bereits volljährige Lehrlinge, die noch eine Berufsreifeprüfung absolvieren (Lehre mit Matura). Geht es nach Mitterlehner, soll der Weg zur Direktauszahlung einfach und unbürokratisch gestaltet werden. Dafür soll nur ein neuer Überweisungsantrag beim Finanzamt abgegeben werden müssen, wonach die Familienbeihilfe auf das eigene Konto überwiesen werden soll.
Voraussetzung für die Direktauszahlung ist die Zustimmung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, um Probleme beim Unterhaltsrecht oder im Steuerrecht zu vermeiden. In der Praxis soll die Direktauszahlung ab dem 1. September 2013 möglich sein. Dafür braucht es eine Novelle des Familienlastenausgleichsgesetzes, der auch die SPÖ zustimmen muss und die nach Wunsch des Familienministeriums noch heuer in die Begutachtung geschickt werden soll.
Kritik am Mitterlehner-Modell gab es von der ÖH. Dass für die direkte Auszahlung die Unterschrift der Eltern erforderlich ist, stellt für die Studierendenvertreter keine Neuerung dar. Laut ÖH ist es nämlich auch jetzt schon möglich, die Familienbeihilfe direkt zu beziehen, wenn die Eltern zustimmen.
Aus dem Wirtschaftsministerium heißt es dazu: "Die Familienbeihilfe den Studierenden direkt auszuzahlen, ohne eine Unterschrift der Erziehungsberechtigten zu verlangen, ist verfassungsrechtlich nicht möglich." (red, derStandard.at, 14.11.2012)
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Er schlägt vor Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag zusammenzulegen, bzw. den kinderabsatzbetrag zu streichen und die Familienbeihilfe zu erhöhen. Das ergibt dann untern Strich wieder soviel wie jetzt.
Da kann ich mir ja gleich 'die ganze Woche' kaufen oder die Krone abonieren, da klären sie ihren Wahnsinn aus der headline wenigstens dann im Text auf.
Jaja, glaub nicht, dass du damit die Studierenden als Wählerschicht ködern kannst. Zuerst senken wir das maximale Alter FB zu beziehen nur um dann ein bisschen später die Monatsbeiträge wieder anzuheben.
Warum gibt es in unserer Politik keine echten Veränderungen? Vor der Wahl wird alles besser nach der Wahl wieder alles schlechter. (salopp gesagt)
genau jene regierung die vor ca. 3 jahren mehrere verschlechterungen bei der familienbeihilfe einmütig beschlossen hat will sich jetzt wieder profilieren. zudem hofft man mit der verpflichtenden unterschrift der erzierhungsberechtigten vor einer möglichen direktüberweisung einen schattenkampf eröffnen. wie man den postings entnehmen kann ist die strategie voll aufgegangen.
wieso wurden der anspruchszeitraum auf 24 u 25 jahre begrenzt und dadurch studenten die vorher eine 5 jährige mittelschule besucht haben die chance genommen ein 5 jähriges studium innerhalb des anspruchszeitraums zu absolvieren?
warum gibt es bei pensionisten eine automatische anpassung u bei der familienbeihilfe wird dies nahezu als göttlicher gnadenakt dargestellt?
Hängt halt damit zusammen, dass die Familienbeihilfe als Ausgleich für Unterhaltskosten der Eltern gedacht ist. Diese den Unterhaltspflichtigen ohne deren Einverständnis wezunehmen und einer anderen Person zu überweisen, wäre wohl zu Recht ein wenig problematisch.
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