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Wien - Der Ministerrat hat am Dienstag das Familienrechtspaket durchgewunken. Enthalten sind darin unter anderem eine Neuregelung der gemeinsamen Obsorge nach Scheidungen, ein Antragsrecht für ledige Väter auf Obsorge sowie Neuerungen bei Besuchsrecht und Namensrecht. Laut einem Sprecher von Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) hat es nach dem Begutachtungsverfahren lediglich kleinere technische Anpassungen gegeben.
Die Kernpunkte blieben demnach unverändert. Im Begutachtungsverfahren hatte es aus verschiedenen Richtungen Kritik gegeben. So waren nicht alle begeistert vom Plan, dass das Gericht künftig die Möglichkeit hat, auch bei strittigen Scheidungen eine gemeinsame Obsorge zu verfügen. Für Unmut sorgte beispielsweise auch, dass unverheiratete Eltern das gemeinsame Sorgerecht am Standesamt (und nicht mehr bei Gericht) vereinbaren können - dagegen sprachen sich auch die Standesbeamten selbst aus.
Die Ministerin zeigte sich jedenfalls über den Beschluss im Ministerrat naturgemäß erfreut. Am 20. November wird das Paket im Justizausschuss behandelt, Anfang Dezember ist das Plenum dran. Großteils treten die neuen Regelungen mit 1. Februar in Kraft.
Das Kindeswohl wird gesetzlich verankert und definiert. Es soll Vorrang haben vor allen anderen Erwägungen. Zu den Kriterien zählen etwa eine "angemessene Versorgung", "Fürsorge, Geborgenheit und der Schutz der körperlichen und seelischen Integrität des Kindes" und "verlässliche Kontakte des Kindes zu beiden Elternteilen".
Die Obsorge bei unehelichen Kindern steht derzeit zunächst der Mutter alleine zu. Eine gemeinsame Obsorge muss extra beantragt werden, auch wenn die Eltern zusammen leben. Künftig kann das gemeinsame Sorgerecht am Standesamt vereinbart werden, der Weg zu Gericht ist nicht mehr notwendig (aber theoretisch weiterhin möglich). Beide müssen persönlich erscheinen, eine Vollmacht reicht nicht. Außerdem gibt es eine Einspruchsfrist von acht Wochen. Ledige Väter sollen außerdem die gemeinsame oder die alleinige Obsorge (auch gegen den Willen der Mutter) beantragen können, die Entscheidung liegt beim Richter.
Familiengerichtshilfe und "Besuchsmittler" begleiten in familienrechtlichen Verfahren und sollen einvernehmliche Lösungen fördern. Die Familiengerichtshilfe läuft derzeit an vier Bezirksgerichten als Pilotprojekt und soll nun österreichweit kommen. Sozialpädagogen und Psychologen unterstützen die Familie während Gerichtsverfahren. Besuchsmittler sollen Pädagogen und Sozialarbeiter sein, die die Einhaltung der Kontakte zum Kind prüfen.
Bei Obsorge-Streitfällen soll künftig - egal ob es um eheliche oder uneheliche Kinder geht - eine "Phase der vorläufigen elterlichen Verantwortung" verhängt werden: Das Gericht entscheidet für sechs Monate (im Bedarfsfall auch länger) über eine vorläufige Lösung. Beide Elternteile haben in dieser Zeit Kontakt zum Kind, wobei einer die hauptsächliche Betreuung übernimmt. Die bisherige Obsorgeregelung (bei ehelichen Kindern also die gemeinsame) bleibt vorerst aufrecht. Nach dieser Zeit hat das Gericht auch aufgrund der Erfahrungen in dieser Testphase über die endgültige Sorgerechtsregelung zu entscheiden. Würde die Testphase dem Kindeswohl widersprechen, findet sie nicht statt.
Schon jetzt ist es so, dass die gemeinsame Obsorge bei ehelichen Kindern grundsätzlich auch nach der Trennung aufrecht bleibt. Beantragt ein Elternteil die alleinige Obsorge, kann das Gericht auch nur einem die alleinige Obsorge zusprechen. Künftig hat das Gericht eine dritte Option: Es kann auch bei strittigen Trennungen (und gegen den Willen der Eltern) eine gemeinsame Obsorge verfügen, wenn es dem Kindeswohl entspricht.
Das Besuchsrecht wird zum "Kontaktrecht". Eltern haben rechtlichen Anspruch auf Kontakt zu ihrem Kind. Damit das Besuchsrecht künftig besser eingehalten wird, gibt es einen Maßnahmenkatalog: So kann der Richter beispielsweise den Besuch einer Familienberatung anordnen. Die Eltern müssen bei einvernehmlichen Trennungen schon zum Zeitpunkt der Scheidung eine Regelung über die Ausübung des Kontaktrechts treffen. Das Gericht muss nötigenfalls, insbesondere bei Gewalt, die persönlichen Kontakte einschränken oder untersagen.
Das neue Namensrecht soll Doppelnamen für Kinder und ganze Familien ermöglichen - bisher konnte nur ein Elternteil einen solchen führen. Die Länge des Namens ist auf zwei Elemente beschränkt. Eine weitere Neuerung: Einigt man sich nicht auf einen Nachnamen, bekommt das Kind künftig den Namen der Mutter.
Neuerungen soll es auch für Patchworkfamilien geben: Personen, die im gleichen Haushalt leben und "in einem familiären Verhältnis" zum Elternteil stehen (etwa Großmutter oder Lebensgefährte), müssen den Elternteil in Notfällen in "Obsorgeangelegenheiten des täglichen Lebens" vertreten. Das gilt auch für Regenbogenfamilien. (APA, 13.11.2012)
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1) Ein außereheliches Kind ist ein Kind, welches außerhalb einer bestehenden Ehe gezeugt wird.
Sprich: Mann geht fremd und zeugt außerhalb seiner Ehe ein Kind.
2) Sie meinen wohl unehelich. Wieso sollte die Mutter, die ein Kind auf die Welt bringt, nicht die Obsorge über ihr Kind haben? Wer soll denn sonst die Obsorge bekommen?
Ihre Frage, wer denn sonst die Obsorge bekommen soll, sollten Sie insofern überdenken, da es nicht von Haus aus und zu 100% immer richtig ist, dass die Mutter die Obsorge erhält. Mir - im Gegensatz zu vielen anderen - ist es sehr wohl bewusst, dass Kinder eine Verantwortung bedeuten. Ich trage diese Verantwortung sehr gerne, wie viele aber nicht? Seien Sie mal ehrlich und gehen Sie mit offenen Augen durch die Welt - wie viele Mütter tragen diese Verantwortung nicht und wie viele Väter würden diese sehr gerne tragen und dürfen aber nicht? Es ist leider nicht immer richtig, dass die Kinder nur bei ihrer Mutter am besten aufgehoben sind - wenn Sie objektiv genug sind, werden auch Sie dies bestätigen.
dies zu verheimlichen, heißt es nicht, dass sie es nicht tun und ich stelle sogar die Behauptung auf, dass dies öfter der Fall ist, als sie es zugeben wollen. Ich finde es unmöglich, dass immer nur die Männer bzw. Väter die Bösen sein sollen! Wann findet hier endlich mal ein Umdenken statt!!! Wie war das noch mal mit Gleichberechtigung?! Gilt die nur für Frauen und dies nur zu ihren Gunsten? Ich verstehe darunter gleiches Recht und gleiche Pflichten für alle, egal ob Mann oder Frau! Diese "alle in einem Topf"-Theorie finde ich für die heutige Zeit unangebracht und ich kann nur hoffen, dass an Stelle diverser realitätsfremder US-TV-Seifenopern wieder mehr Verstand in die Köpfe der !Menschen! einzieht!!!
und dies ist nicht immer die Mutter, Kind auf die Welt gebracht oder nicht! Nicht immer sind die Mütter die Besten und Einzigen, die für die Obsorge optimal sind. Wie kommen Frauen eigentlich dazu, nur weil sie die Kinder auf die Welt gebracht haben, zu meinen, dass sie und nur sie die Besten für ihre Kinder sind. Ich bin selbst eine Frau und Mutter und schäme mich immer wieder, wie manche Frauen sich aufführen. Wie vielen von euch geht es nur ums Geld und nicht um die Kinder? Ehrliche Antwort erbeten! Wie viele Kinder wären besser bei ihren Vätern aufgehoben, weil ihre Mütter alles Mögliche im Sinn haben, nur nicht das Wohl ihrer Kinder-Hauptsache Papa zahlt oder?! Ihre Frage, wer die Obsorge bekommen soll, sollten sie nochmal überdenken!!
gestand in einer öffentlichern Diskussion, dass die "Reform" gelinge gesagt suboptimal sei, aber was Gescheites ist aufgrund der unterschiedlichen Parteienideologien nicht machbar
Parteiideologien (die nur der Stimmenmaximierung dienen) schlagen Kinderrechte
Im Österreich des 21. Jhdt
Es hätte sicher mehr in der verfügbaren Zeit besprochen/durchdacht/geändert werden können - aber diese Teilreform ist trotzdem ein wesentlicher Fortschritt. Und darüber dass hierbei nicht eine Person alleine (selbst die Frau Justizminister - oder gar die Frauenministerin???) alles festlegen kann brauchma wohl nicht diskutieren.
Starke Kritik von Insider Familienrecht über den fehlenden Punkt der Entfremdung Eltern Kind im Kindeswohl § 138, viele Opfer sagen das Gesetz ist komplett wertlos, da es keinerlei Sanktionen für die Durchsetzung beinhaltet, es ist quasi ein Gesetz welches nur auf Freiwilligkeit geschieht, hält man sich z.B. nicht an den Besuchskontakt passiert auch nichts !
Experten kritisieren das psychische Gewalt am Kind nicht mit dem Strafrecht verknüpft ist so wie in Frankreich, Brasilien etc...
Vätervereine sprechen davon das dieses neue Gesetz KindNamRÄG 2012 sogar eine deutliche Verschlechterung zum derzeitigen Stand darstellt.
Die Phase der Elterlichen Verantwortung stellt deutlich mehr Konfliktpotential dar.
Warum soll es da eine Automatik geben? Was wenn die Eltern nicht einmal einen gemeinsamen Haushalt haben? Es sollte sich bitte weiterhin ein Unterschied zw ehe und Beziehung gemacht werden. Wer gleiche rechte und Pflichten will soll seine Beziehung legitimieren lassen.
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