Nachrichten in aller Kürze
Alles zur Community
Nachrichten, die zu Ihnen kommen: Newsletter, Feeds und SMS
Alles zu unseren mobilen Angeboten: Apps, Mobilversion und SMS
Unsere Radio- und TV-Angebote
Die Zeitung im Internet: Abo, E-Paper, Anzeigen und mehr
Alles über die Redaktion von derStandard.at
Alles über Onlinewerbung, Stellenanzeigen und Immobilieninserate
Wien - Der Nationalrat beschließt heute Dienstag die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA). Damit schafft er die gesetzlichen Grundlagen für ein Informationssystem, das Patienten, Ärzten und vielen anderen Gesundheitsdienstleistern Zugang zu wichtigen Gesundheitsdaten wie Befunden und Medikamenten geben soll. Patienten sind automatisch dabei, wenn sie nicht widersprechen ("Opt-out"). Der Schlüssel zu der Akte ist beim Arztbesuch die E-Card.
Spätestens Ende 2013 oder Anfang 2014 sollen alle Patienten Zugang zu ELGA und der Widerspruchsstelle haben. Ab 2015 müssen Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen teilnehmen, ab 2016 alle Vertragsärzte und Apotheken im Rahmen der E-Medikation und ab 2017 die Privatkrankenanstalten. 2022 folgen die Zahnärzte. Die Daten bleiben dezentral gespeichert und werden über ELGA zusammengeführt.
Ärzte müssen zwar Labor- und Radiologiebefunde sowie verschriebene Medikamente eingeben, ELGA aber nicht verpflichtend anwenden. Allerdings können sie haftbar gemacht werden, wenn sie aufgrund einer Nicht-Verwendung einen Fehler machen.
Auf die Daten zugreifen darf neben den Patienten nur, wer einen Behandlungskontext nachweisen kann - und zwar für 28 Tage. Damit soll etwa das Schnüffeln in Promi-Akten unterbunden werden. Zugriffe werden protokolliert, der Datenverkehr soll über gesicherte Netze laufen. Patienten können durch eine Anmeldung mit ihrer Bürgerkarte sehen, wer auf ihre Daten zugegriffen hat. Bei Missbrauch drohen Strafen.
Für Arbeitgeber, Betriebsärzte, Behörden, Versicherungen und Kassen-Chefärzte sind die Daten tabu, der Zugriff soll auch technisch nicht möglich sei. Patienten können einzelne Befunde, Behandlungsfälle oder Medikamente ausblenden lassen.
Das Gesundheitsministerium verspricht den Patienten einen unkomplizierten und sicheren Zugriff auf ihre Befunde, mehr Sicherheit bei Medikamentenverschreibungen und eine höhere Behandlungsqualität durch die besser verfügbaren Daten. Den Ärzten - die bis zuletzt gegen ELGA Sturm gelaufen sind - wird die Versorgung mit standardisierten Daten und damit Hilfe bei der Fehlervermeidung versprochen. Auch Doppelbefunde und Doppelmedikationen sollen zurückgedrängt werden.
Die Patienten müssen für die Teilnahme nicht zusätzlich zahlen. In einer volkswirtschaftlichen Betrachtung listet das Gesundheitsministerium ab 2018 laufende Kosten von 18 Millionen Euro jährlich auf, dem stehen Kostendämpfungseffekte von rund 129,8 Mio. Euro, davon 95,8 Mio. Euro für das Gesundheitssystem, gegenüber. Bis 2017 müssen aber erst einmal rund 130 Mio. Euro investiert werden. Für Ärzte, Apotheken und Privatkrankenanstalten ist eine Anschubfinanzierung (insgesamt 15 Mio. Euro) vorgesehen. (APA, 13.11.2012)
Bei der Wahl der Volksanwälte kam es zu Auseinandersetzungen zwischen FPÖ und Grünen
Alle Fraktionen dafür, Beschluss voraussichtlich im Juni - Opposition erfreut
Sondersitzung zur Vergabepraxis im Innenressort: Die Opposition reagierte sich an Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) stellvertretend für ihre Vorgänger ab - und sogar die SPÖ übte etwas Kritik
Opposition hatte Streichung bzw. Kürzung der parlamentarischen Sommerpause gefordert - Rot-Schwarz lehnen ab
Mikl-Leitner beantwortet Vorwürfe gegen Fekter
Gemeinsame Planung und Steuerung von Arztpraxen und Spitälern im Mittelpunkt - Töchterle in Fragestunde
SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ für Reform - Uneinig bei Details
Katharina Cortolezis-Schlager und Ridi Steibl kandidieren nicht mehr
Parlamentsumbau: Im Mai werden zehn Architekturbüros mit Entwurf beauftragt
Auch Fachkräftestipendium kommt - Rot-Weiß-Rot-Karte wird verbessert
Neuregelung des Uni-Zugangs beschlossen - Team Stronach stellte Dringliche Anfrage zu Finanzen in Niederösterreich
Das Spekulationsverbot schaffte es zwar nicht auf die Tagesordnung, aber doch in die Parlamentsdebatte. Der neue Verteidigungsminister nahm zum ersten Mal auf der Regierungsbank Platz
Faymann und Spindelegger wollen umstrittenen FPÖ-Politiker weder als Nationalratspräsidenten noch als Volksanwalt
Gegen Opposition - Auch Stiftungen betroffen
Gerade noch selbst im Clinch um das neue EU-Budget, verteidigt die Regierung den Kompromiss von Brüssel im Nationalrat gegen die Opposition
Landeshauptmann Wallner gegen Nachverhandeln, man sei schon an den "Rand des Möglichen" gegangen
Verkommt das Parlament zur Marionette? Barbara Prammer, Präsidentin des Nationalrats, über ohnmächtige Mandatare und den Segen von Parteien
Gesamtpaket für Wehrdienst-Reform bis Ende Juni - Lage am Golan wird genau beobachtet
Umsetzung in nächster Legislaturperiode für Kanzler nicht ausgeschlossen
Offenlegungsregeln bringen weniger statt mehr Transparenz: Vorstände, Geschäftsführer und Bürgermeister "vergessen"
Spindelegger wenig erfreut: "Werden weiter auf eine Verkleinerung drängen"
Strutz ist Gemeinderat in Maria Wörth, wo Schloss verkauft wurde - Auch BZÖ-Huber ausgeliefert
In der Steiermark wird der Landtag ab 2015 von 56 auf 48 Sitze reduziert
Auch leichtere Entschädigungen bei Zugverspätung kommen - Misstrauensantrag gegen Darabos mit Hilfe der ÖVP abgelehnt
Auch Frauen und frühere Präsenzdiener sollen Zivildienst leisten können - Wehrpflicht-Befragung sorgt für Wahlkampf-Stimmung im Parlament
Ein Betriebsarzt hat vielfach auch eine Ordination wo die Betriebsangehörigen hingehen. Also kann der Arzt leicht Einsicht nehmen, muss sogar! Chefärzte wollen sowieso alles, sogar via Dickdarm die Mandeln sehen. Das schaue ich mir an, dass die keinen Zugriff erhalten!
Die ELGA-Faq sagt dazu:
"Dieser „Widerspruch“ wird voraussichtlich ab 31.12.2013 entweder elektronisch über das ELGA-Bürger-Portal, das auf der Website www.gesundheit.gv.at verankert werden soll, oder schriftlich bei einer Widerspruchsstelle abgegeben werden können. Das ELGA-Bürger-Portal sowie die Widerspruchsstellen werden vom Bundesminister für Gesundheit so eingerichtet, dass der Teilnahme vor Inbetriebnahme von ELGA widersprochen werden kann. Gegenwärtig ist es noch nicht möglich, einen Widerspruch einzulegen. "
Super! Die typisch österreichische Lösung: Das geht frühestens in 1 Jahr und wird dann ganz klammheimlich eingerichtet. Die rechnen quasi mit unserer Vergesslichkeit und Blödheit und werden damit auch noch recht bekommen...
All das wird nur mangelhaft kommuniziert...
Werden Bestandsdaten in die Datenbank übertragen? Wenn ja von wem...? Wer kontroliert die Richtigkeit?
Man fragt sich wozu ein Arzt noch einer Schweigepflicht unterliegt wenn alle Daten von Nichtärzten gespeichert werdenn nur der Patioent hat nichts schriftliches über seine eihgenen Befunde...
Eigentlich eine Frechheit!
Mit der E-Card muß es jedem Versicherungsnehmer möglich sein seine Befunde und Daten abzurufen und auszudrucken!
Wer garantiert das? Wie wird das bewerkstelligt, wo gibt es die Terminals dafür???
Also mit dem Geld für die grünen Beauftragten in Wien könnte man das eine oder das andere im Gesundheitssystem (im Kleinen natürlich nur) machen. Und die Dinge haben miteinander nichts zu tun. Wenn Sie sich vor den Datenspeicherungen fürchten ist das Ihr gutes Recht und Sie können sich im Rahmen der bescheidenen Möglichkeiten des Einzelnen dagegen wehren. Deshalb ist es aber noch nicht egal, was andernorts passiert.
Ich arbeite in der IT Branche. Wir entwickeln zum Beispiel die CDA Konvertierung für div. Laborsoftware. HL7 CDA ist nämlich das Format mit dem die Befunde transportiert werden. Und natürlich wird jeder Befund an ELGA geschickt. Da könnt ihr rotstricheln was ihr wollt...
Was machen Sie dann bei Ihrer Laborsoftware, wenn ein Befund als ungültig erklärt wird? Wie wird sichergestellt dass alle redundant abgelegten Laborbefunde ebenfalls als ungültig erklärt werden?
Was passiert wenn Laborbefunde korrigiert werden? Ist das bei Ihrer Software nicht möglich?
Es ist aber für das Missbrauchspotential sowas von egal, ob die Daten zentral oder über das Land verteilt liegen.
Zentraler Zugriff ist zentraler Zugriff und die Daten sind damit für einen eventuellen Missbrauch zugänglich.
Es fehlt schon die wesentliche Information, ob das zentrale Datenregister nach 28 Tagen gelöscht oder weiter gespeichert bleibt. In letzterem Fall fehlt dann schon jeder Nachweis, wie verhindert wird, dass es trotzdem zugänglich ist.
Zudem fehlt auch die Definition, wie das in der Arztpaxis abläuft. Was geht z.B. die Vorzimmerdame mein Befund eines ganz anderen Arztes an ?
Das gleiche Problem habe ich bei der Apotheke. Wenn ich irgendeine 'sozial bedenkliche' Krankheit habe, ->
sieht das die Apotheke(ngehilfin) am Land auch wenn ich nur Zahnwehtabletten hole und am Tag darauf steht es in der Dorfzeitung ?
(Ich weiss, dass sie den Befund nicht bekommt, aber einige Medikamte geben auch einen sehr deutlichen Aufschluss)
Wieviel ist einer Versicherungsorganisation dann das wert, oder einer Personalberatung, oder ...
an diese Daten zu kommen ?
Welche Vorteile bringt es für den Patienten oder für die Gesellschaft wenn möglichst viele Patienten bei ELGA teilnehmen?
Erstens: Die Sicht des Patienten
Ob man nun selber bei ELGA mitmacht, hängt wohl viel von den eigenen erhofften Vorteilen ab.
Der Wunsch nach möglichst vielen anderen Teilnehmern könnte darin zu suchen sein, dass man befürchtet wenn ELGA nicht genug Teilnehmer hat , es kein ELGA gibt. Eine unbegründete Befürchtung da ja dann bereits die Investition getätigt wurde.
Der Wunsch nach möglichst wenig Teilnehmern liegt in der Befürchtung, dass die Daten erst dann wirtschaftlich nutzbar sind, wenn genug Datensätze vorhanden sind. Dadurch wird Datenmissbrauch erst attraktiv!
Beispiel hierfür ist der Datenmissbrauch der Exekutionsdaten http://www2.argedaten.at/php/cms_m... s=87532pzi
Zweitens: Bedeutung für die Gesellschaft
Möglicherweise erhofft man sich durch eine große Beteiligung große Einsparungen? Die erhofften Einsparungen, sind jedoch so gering, dass diese Gesellschaftlich nicht relevant sind (0,5 % der gesamten öffentlichen Ausgaben im Gesundheitswesen sind nur ein Bruchteil der jährlichen Mehrausgaben).
Die gesellschaftlichen Auswirkungen im Falle eines systematischen Datenmissbrauchs der Krankenakten werden allerdings sehr wohl spürbar sein! (Keine Angst die Welt geht nicht unter, nur wird es halt ein wenig frostiger)
Warum also der ELGA-Zwang? Warum kein OPT-I
Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.