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Eine Selbstanzeige beim zuständigen Finanzamt erscheint vielen Steuerflüchtlingen attraktiver als die Abgeltungssteuer in der Schweiz. Letzte Frist für die Betroffenen ist der 31. Mai 2013.
Das Schwarzgeldabkommen mit der Schweiz zeigt schon im Vorfeld Wirkung: 210 Selbstanzeigen sind allein im aktuellen Jahr bei der Finanz eingegangen. Diese Zahlen gab Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP) im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage bekannt. Laut der Ministerin ist bei diesen Fällen mit Steuernachzahlungen im Ausmaß von fast 60 Millionen Euro zu rechnen.
Seit 2008, als in Deutschland erstmals Daten potenzieller Steuersünder angekauft wurden, kam es hierzulande bereits zu rund 550 Selbstanzeigen von Menschen, die in der Schweiz und in Liechtenstein Konten haben. Daten zu anderen Ländern wurden nicht bekanntgegeben.
Die Telefone der Steuerberater laufen schon seit dem Sommer heiß. Wegen des Schwarzgeldabkommens mit der Schweiz, das am 1. Jänner 2013 in Kraft tritt, kam es heuer bereits zu 210 Selbstanzeigen für 237 Personen, die in der Eidgenossenschaft ein Konto haben. Finanzministerin Maria Fekter (VP) erwartet allein dadurch Mehreinnahmen in Höhe von 59,3 Millionen Euro, wie sie in der Beantwortung einer Anfrage des SPÖ-Abgeordneten Johann Maier erklärte.
Seit 2008 haben sich bereits 528 Personen mit Schweizer Konten selbst angezeigt, aus Liechtenstein kamen noch einmal 124 Meldungen dazu - in Summe wurden 117 Millionen Euro nach Nachforderungen verrechnet.
Steuerberater hatten bereits im Vorfeld des Steuerabkommens mit einer Anzeigenlawine gerechnet. Der Grund: Entscheidet man sich dazu, die anonyme Abgeltungssteuer auf sein Schwarzgeld zu zahlen, liegt die Nachzahlung bei 15 bis 38 Prozent (je nach Dauer der Steuerflucht und Höhe des Vermögens). Bei der Selbstanzeige sind es in aller Regel nur acht bis zwölf Prozent des Vermögens - sie kommt also deutlich billiger. Die Regierung erhofft sich insgesamt eine Milliarde an zusätzlichen Einnahmen für das Budget.
Wie berichtet, kann das Abkommen aber auch umgangen werden, indem das Schweizer Vermögen vor dem 31. Dezember in ein anderes Land transferiert wird. Zahlreiche Steuerflüchtlinge überweisen ihr Geld nun einfach nach Österreich, heißt es in Beraterkreisen. Ihre Hoffnung: so lange nicht von der Finanz kontrolliert zu werden, bis das Delikt verjährt ist, was nach zehn Jahren der Fall ist.
Eine generelle Verpflichtung der Banken, bei Überweisungen aus der Schweiz eine Meldung wegen Geldwäscheverdachts vorzunehmen, besteht laut Fekter jedenfalls nicht. Laut Daten des Bundeskriminalamt gibt es sogar eher einen rückläufigen Trend. Im ersten Halbjahr 2012 wurden 770 Geldwäscherei-Verdachtsmeldungen registriert, im gesamten Vorjahr waren es 1847.
Interessant ist die starke Zusammenarbeit der heimischen mit der deutschen Finanz. 892-mal hat das Nachbarland seit 2008 Informationen über österreichische Steuerpflichtige gemeldet, bei denen der Verdacht der Abgabenhinterziehung bestand. Wie viele Fälle davon auf die von Deutschland zuletzt angekauften Steuer-CDs zurückgehen, gab Fekter nicht bekannt, was beim SP-Abgeordneten Maier auf Kritik stößt. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie tatsächlich keine Zahlen hat", sagte er zum Standard.
Vor allem das Bundesland Nordrhein-Westfalen trat wiederholt als Käufer von Datenträgern auf. Erst am Montag führte die Staatsanwaltschaft Bochum bundesweite Razzien bei Kunden der Schweizer Großbank UBS durch.
In anderen Regionen ist die Zusammenarbeit aber nicht rasend stark ausgeprägt. Zwar wurden in den vergangenen Jahren mit zahlreichen Staaten Abkommen abgeschlossen - auch mit vermeintlichen Steueroasen wie Singapur, Zypern, Gibraltar oder Saint Vincent & Grenadinen. Seit 2008 wurde aber in keinem einzigen Fall ein Ersuchen gestellt, im Rahmen des OECD-Musterabkommens Bank- und Kontodaten von in Österreich steuerpflichtigen Personen bekanntzugeben. (Günther Oswald, DER STANDARD, 13.11.2012)
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Selbstanzeige billiger - wie rechnen da die Steuerberater? Selbstanzeige erspart nur die Finanzstrafe, nicht aber die Steuern (bis zu 50 Prozent Einkommensteuer, Umsatzsteuer bei Schwarzgeschäften odr bis Mitte 2008 die Erschaftssteuer bei geerbtem Vermögen.
man sich über den Zehent empörte, den die Büttel der Obrigkeit eintrieben. Wenn heute der Büttel einer unersättlichen bürokratischen Nomenklatura die Bürger ausplündert, kann er sich auf die tatkräftige Unterstützung der von ihm bezahlten Claqueure verlassen. Die heutige Obrigkeit hat dazugelernt. Um das Volk gefahrlos auszuplündern, muß man einen Teil der Beute als Almosen verteilen. Daraufhin erhält man das Gütesiegel der humanitären Herrschaft und kann jedwede Empörung über die Ausplünderung mit großer Zustimmung als Verbrechen bezeichnen. Wenn der Fürst von heute die Almosen zurückfährt, schreit der Pleb: "Plündert mehr, wir wollen mehr!" Das läßt sich der Fürst nicht zweimal sagen.
besser wäre man würde sich z.b. auch bemühen die schwarzarbeit einzudämmen. schließlich gehts da um 3,4 milliarden ... http://kurier.at/wirtschaf... /1.148.349
Statt Steuerhinterzieher zu bestrafen werden sie im Vergleich mit steuerehrlichen Staatsbürgern auch noch belohnt.
Man darf wohl realistisch davon ausgehen, dass in CH/FL mehrere Milliarden an Schwarzgeldern schlummern (sonst wäre man nicht von einer Mrd. Nachzahlung ausgegangen) und nun hat man bereits 117 Mio. eingesammelt. Viel mehr wirds wohl auch nicht werden, Maria sei gedankt!
hält uns doch in gewisser weise einen Spiegel vor.
Unrecht?....Na geh, zahls halt zurück und alles ist gut.
Ich werde demnächst eine Bank überfallen. Und falls ich geschnappt werde geb ich das Geld einfach zurück und entschuldige mich ganz brav bei allen Geschädigten. Das sollte dann wohl reichen um nicht ins Gefängniss zu müssen. Ein wirklich feudales Rechtsverständnis herscht in diesem Land. Pfui!
so etwas wird dann möglich gemacht wenn es einem selbst oder viele Deiner Kollegen treffen würde ;-)
sich selbst ins Fleisch schneiden tut halt mehr weh als wenn es ein anderer tut.
Und das Motto einen Krähe hackt der anderen halt mal kein Auge aus gilt halt noch immer ;-O
Wenn ich ich meinen, sagen wir sehr guten Gehalt monatlich auf ein schweizer Konto lege umgehe ich hier zwar die ZEST, aber das Geld liegt ja in der Schweiz, unterliegt schweizer Steuerrecht, ist mein in Österr. versteuerter Gehalt, warum habe ich also nicht die Wahlfreiheit was ich mit dem Geld mache? Gebe ich es einfach in der Schweiz nur aus, zahle ich ja beim Einkauf auch keine ZEST an Österreich?
dadurch, dass Ihr geld auf einem konto in der schweiz liegt, unterliegen die entsprechenden zinseinkünfte nicht schweizer steuerrecht (es mag sein, dass es im ausland gewisse quellensteuern/abschlagssteuern gibt, die bekommen sie im regelfall aber zurück bzw angerechnet).
wenn Sie zB in österreich wohnen (lassen wir einmal sondefälle beiseite, dass Sie in mehreren ländern steuerpflichtig sind, weil Sie mehrere wohnorte o.ä. haben), sind Sie in österreich unbeschränkt steuerpflichtig, was bedeutet, dass ihr ganzes welteinkommen in österreich zu versteuern ist.
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