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Wollte die grüne Wiener Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou ihrem Regierungskollegen, dem SPÖ-Wohnbaustadtrat Michael Ludwig, eins auswischen? Seit Monaten trommelt dieser nämlich die Botschaft, dass Wien die große Ausnahme unter den europäischen Metropolen sei, wo die Mieten am freien Markt zwar auch schon sehr hoch seien, aber nur eine winzige Minderheit der Mieter überhaupt davon betroffen sei. Nur fünf Prozent, ein verschwindendes Grüppchen, hätten frei vereinbarte Mietzinse, der große Rest wohne in mietregulierten Wohnungen, alles also nicht der Rede wert.
Dass Vassilakou nun mit ihrem Vorstoß, die Mieten in Wien bei maximal sieben Euro pro Quadratmeter und Monat zu deckeln - und zwar auch im freien Markt -, ein derart großes Echo bekam, dürfte in erster Linie die Grünen darin bestärken, es doch öfter einmal mit ein bisschen Populismus zu versuchen.
Denn abgesehen davon, dass uns hier eine No-na-Volksbefragung für die Geschichtsbücher blüht, hat der Plan keine Chance auf Realisierung - zumindest nicht unter einer rot-schwarzen Bundesregierung. Diese ist nämlich bekanntermaßen für das Mietrecht zuständig; die Wiener Stadtregierung könnte im Alleingang lediglich die Wohnbeihilfe so weit erhöhen, dass kein Wiener und keine Wienerin mehr als die jetzt schon berühmten sieben Euro zahlen müsste.
Das ist in Wahrheit (wenn man von einer großangelegten Wohnbauoffensive absieht, die nicht in Sicht ist) ihre einzige Handhabe für alles, was außerhalb ihrer Gemeindebauten passiert. Selbstverständlich wird sie sich das nicht leisten, und zwar weder können noch wollen.
Der Hebel muss anderswo angesetzt werden: Das Ludwig'sche Dogma von der kleinen Minderheit stimmt nicht ganz, die Dunkelziffer liegt höher - das wissen nicht nur die Grünen, sondern auch alle anderen Beobachter des Wiener Wohnungsmarkts.
Zu einem guten Teil liegt das daran, dass Mieter von Wohnungen, die dem Richtwert unterliegen, einfach nicht genau genug über ihre Rechte Bescheid wissen: Der Vermieter darf nur bestimmte Zuschläge zum Richtwert verlangen, deren Rechtmäßigkeit man von der Schlichtungsstelle überprüfen lassen kann. (Eine erste Einschätzung gibt es online.)
Ist ein Mietvertrag befristet, muss ein 25-prozentiger Abschlag vom Mietzins gewährt werden, der bis zu ein halbes Jahr nach Beendigung des Mietvertrags eingeklagt werden kann.
Die große Schwäche des Richtwertsystems ist, dass der Vermieter erst vor der Schlichtungsstelle bekanntgeben muss, welche Zuschläge (und in welcher Höhe) Teil des Mietvertrags sind. Seit Jahren wird das von SPÖ, Grünen, Arbeiterkammer und Mietervereinigung kritisiert, seit Jahren fordern diese außerdem einen "Deckel" bei den Zuschlägen von 20 bis 25 Prozent.
Statt der Volksbefragung wäre deshalb zunächst eine großangelegte Aufklärungskampagne darüber angebracht, welche Rechte (und Möglichkeiten zu deren Durchsetzung) man als Mieter hat.
Andererseits trägt auch die absurde Zersplitterung des österreichischen Mietrechts nicht gerade zur besseren Aufklärung der Bevölkerung bei: Ob die eigene Mietwohnung in den Voll- oder nur in den Teilanwendungsbereich des Mietrechts fällt oder ob das Mietrecht gar nicht gilt, sondern nur das ABGB, ist für viele Privatmieter undurchschaubar.
Die Forderung nach dem "einen Mietrecht für alle Wohnungen" steht seit längerem im Raum, auch die Vermieter wollen es. Hier müssten sich auf Bundesebene SPÖ und ÖVP endlich auf ein neues Wohnrecht einigen.
Seit Jahren versagt die Politik hier leider völlig, das Recht geht von den Gerichten aus - ein untragbarer Zustand. Und er dürfte, wie auf den kürzlich abgehaltenen "Wiener Wohnrechtstagen" gemunkelt wurde, auch in der kommenden Legislaturperiode anhalten.
Es ist ein klägliches Weiterwursteln auf dem Rücken der Mieterinnen und Mieter. Wenn Vassilakous Vorstoß hier etwas bewegen sollte, dann war er berechtigt. (Martin Putschögl, derStandard.at, 12.11.2012)
Sparen bei den Steuerausgaben!!!
Qualität hängt nicht von der Höhe des Gehaltes ab!
Selbst ein Wissenschaftler verdient weniger als was die Vassilakou verdient, muss aber zusätzlich eine harte Ausbildung durchlaufen.
Für Politiker reicht der Hauptschulabschluss.
da werden auf tatsächliche Verhältnisse der Wohnung gar keine Rücksicht genommen!!!
Kein Wunder also, warum viele Häuser oder Wohnungen versandeln.
Und ist die Stadt Wien der Vermieter hat man auch schon Preise z.B. mit 9 Eur/ m².
Egal, was sie sagen, eine Mehrheit ist grundsätzlich dagegen und anderer Meinung.
Vielleicht sollten die Grünen mal ein strengeres Fremdengesetz verlangen - Österreich würde ein weltweit geachtetes Refugium der Geknechteten und Entrechteten, quasi der Hort des Humanismus schlechthin.
die stadt kann ja wohnungen bauen, damit die preise sinken. nur durch die korruption sind die baukosten von wohnungen der stadt leider immer teurer als die von privaten. also wird halt der böse hausbesitzer enteignet.
und private am freien markt mit Business partner verhandeln lassen...ja super idee!
am besten wir schaffen gleich noch den kollektivvertrag den konsumentenschutz und die arbeiterkammer ab...sollen sich doch alle betroffenen einfach selber einigen
Ja genau! Ebenso das Arbeitsrecht (soll sich jeder mit seinem Chef ausmachen, wie viel er zu welchen bedingungen arbeitet), die Krankenversicherung (soll jeder selber schauen, dass er gsund bleibt), und die Pensionsversicherung (muss halt jeder sparen)...
Nur das Eigentumsrecht (das Recht, andere vom Gebrauch einer Sache, wie zB einem dach überm Kopf auszuschließen), das ja nicht antasten!
Mir hat ein Hausbesitzer, pensionierter Gerichtsvorsteher übrigens, einen Vertrag mit allen vom OGH 2006 verbotenen Klauseln vorgelegt. Wie erklären Sie einem Richter, daß sein Vertrag ungesetzlich ist?
Die ÖRAG macht das übrigens genauso.
Und geändert wird am Vertragsentwurf garantiert nix, auch wenn es nur darum geht Gesetzeswidrigkeiten zu streichen. Da spürt man schon am Start die Kundenfreundlichkeit so stark, daß man schnell wegrennt.
Zum Glück gibt es genug Wohnungen am Markt, und die beste von allen mit dem normalsten Vertrag habe ich dann gefunden. :-)
Aber 8 Monate von Beginn der Suche bis zum Umzug hat das Manöver gedauert. Dafür hab ich ein Jus-Studium gratis mitgemacht. ;-))
Ja klar können Sie das tun. Und dann haben Sie Recht bekommen, aber den Dauerstreit vorprogrammiert? Die typische österreichische Bürokratenseele ist doch kleinlich, gemein und rachsüchtig. Und vor allem dann rechthaberisch, wenn sie im Unrecht ist.
Also ich will in Ruhe wohnen, und als Kunde vom Vermieter und der Hausverwaltung geschätzt werden. Ein professionell/freundschaftlicher Umgang ist Goldes wert, wenn man irgendwann mal was braucht.
Ich hatte einmal einen ähnlichen Mietvertrag eines Anwalts in der Hand. Als ich ihn drauf angesprochen hab, dass die Klauseln vor einem Gericht alle nicht halten würden, war seine Antwort: "Natürlich schreib ich die da trotzdem rein. 90% der Leute würden nie auf die Idee kommen das anzufechten. Probieren muss mans schon."
Genau. Als Kunde müßte ich also immer mit dem Anwalt anrücken, wenn ich mal mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung spreche. Komplizierter, kostet mehr - und alles nur für Klauseln, die ohnehin unwirksam sind.
Das ist keine vertrauensvolle Geschäftsbasis. Aber wenn man Ihr Zitat liest soll es wohl auch keine sein...
Das MRG gehört auf jeden fall vereinheitlicht, viele Regelungen sind einfach völlig überholt.
Warum ist es zB. immer noch möglich uralte Mietverträge wo teilweise 1 Euro pro qm und wengier gezahlt wird an andere Verwandte weiterzugeben die oft erst Jahrzehnte nach Abschluss des Mietvertrags geboren wurden?
Warum macht es heute noch einen Unterschied ob ein Haus vor oder nach dem Krieg gebaut wurde.
Ich habe das Gefühl bei der aktuellen Version profitieren diejenigen die sich intensiv mit dem Gesetz beschäftigen, Schlupflöcher finden, und das bereit sind auch auszujudizieren. Dieses System macht Mieter und Vermieter zu Gegnern.
sodass jedenfalls nicht mehr der alte Mietzins auch weitergegeben wird.
Das hat nämlich dann zur Folge, dass Bewegung und mehr Wettbewerb in den Immobilienmarkt kommt. Und im Durchschnitt würden die Mieten für Neuvermietung sinken, weil mehr Wohnungen am Markt sind mit dem gleichen Preisniveau.
Der Unterschied ist: Viele Gebäude wurden quasi gratis durch die Wiederaufbaufonds nach dem WK II wiedererichtet, als Gegenleistung wurden diese ins strengere Reglement des MRGs aufgenommen und somit einem Preisschutz unterzogen.
Der Gesetzgeber war aber auch schon damals der Ansicht, wer eigenes Geld verwendet um sein Gebäude zu-/wiederzuerrichten kann auch dafür die entsprechende Rendite erhalten.
http://derstandard.at/134374382... opoldstadt
http://derstandard.at/134516507... t-entpuppt
auch dieser artikel bringt eines der hauptprobleme auf den punkt. es fehlt oft an informationen, und hauseigentümer_in nutzen das schamlos aus. aber nicht jede_r traut sich zur schlichtungsstelle, denn will der_die eigentümer_in kündigen, müssen mieter_innen auf einmal beweisen, dass die kündigungsgründe unrichtig sind. viele können und wollen sich auf einen rechtsstreit nicht einlassen.
und überhaupt sind die mieten viel zu hoch und fressen viel zu viel vom einkommen.
https://pizza.noblogs.org/post/2012... -den-7-12/
Das Ausnützen von Informationsdefizit geschieht aber überall nicht nur im Mietrecht. Wie oft hat man schon gehört, wenn man mit einen defekten Gerät zum Verkäufer geht "Wenden sie sich bitte an den Hersteller" (Obwohl nach dem Gewährleistungsrecht sehr wohl der Verkäufer dafür zuständig ist)?
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