Die Arbeiterkammer hat zwei Urteile beim Oberlandesgericht (OLG) Wien gegen Abofallen im Internet erwirkt.

Tatsächlich Downloads

Eine sofortige Download-Möglichkeit nimmt Konsumenten demnach nicht das Rücktrittsrecht. Erst wenn Verbraucher innerhalb der siebentägigen Rücktrittsfrist tatsächlich Downloads durchführen und es zusätzlich eine gültige Vereinbarung gibt, dass der Unternehmer bereits innerhalb der Rücktrittsfrist die Dienstleistungen zur Verfügung stellt, verliert der Konsument sein Rücktrittsrecht, teilte die Kammer am Montag in einer Aussendung mit.

"Entsiegelung von Software"

Das Oberlandesgericht Wien stellte auch klar: Die "Entsiegelung von Software" spricht nicht gegen ein Rücktrittsrecht, denn dieser Ausnahmetatbestand nimmt nur die konkrete Software vom Rücktrittsrecht aus.(APA, 12.11. 2012)