Wolfgang Bergmann: "Ich zahle also deutlich zu wenig Kirchenbeitrag. Vielleicht sogar um einen solchen Betrag, für den andere gepfändet werden. Und das ist nun wiederum gar nicht gerecht."

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"Ist es nicht überhaupt schon ein Versagen, dass ihr miteinander Prozesse führt?" Zu dieser kritischen Frage des Apostels Paulus (1 Kor 6,7) passt in unseren Tagen besonders das Thema Kirchenbeitrag. Bis zu 2.000 Schwestern und Brüder werden in meiner Erzdiözese Wien jährlich vor staatliche Gerichte gezerrt. Begründet wird diese harte Maßnahme der kirchlichen Obrigkeit mit dem Prinzip der Gerechtigkeit. Wenn von allen "Mitgliedern" Beiträge verlangt werden, könne es nicht toleriert werden, wenn sich einzelne verweigern.

Bei genauerem Hinsehen ist das in Österreich praktizierte Modell aber alles andere als gerecht.

Das System benimmt sich zunächst ziemlich behördenmäßig und heißt im Volksmund daher zu Recht "Kirchen-Steuer": Der Katholik hat "der Kirchenbeitragsstelle bis zum 31. Jänner eines jeden Jahres, ein Einkommensteuerpflichtiger bis spätestens vier Wochen nach Erhalt des Einkommensteuerbescheides, mündlich oder schriftlich die zur Veranlagung für das abgelaufene Beitragsjahr erforderliche Erklärung abzugeben und die hiezu notwendigen Unterlagen beizubringen", heißt es in der "Beitragsordnung" ganz im Finanzamtston.

Weil wir aber in Österreich gemütliche Menschen sind, machen das natürlich die wenigsten. Nur rund ein Drittel der Gläubigen kommt tatsächlich der bischöflichen Anordnung der Offenlegung nach. Um die Bestimmung der Offenlegung nicht mühsam durchsetzen zu müssen (Stichwort: österreichische Gemütlichkeit), hat man noch einen Willkürparagrafen eingebaut: "Wird die Mitteilung oder Erklärung nicht fristgerecht erstattet, ist sie nicht ausreichend oder nicht gehörig belegt, so erfolgt die Veranlagung durch Schätzung." Die meisten Gläubigen sind mit einer zu niedrigen Schätzung vorteilhaft bedient. Die Gerechtigkeit im Einzelfall ist so natürlich passé.

Weil dieses bürokratische Eintreibungssystem nicht wirklich mit dem zusammenpasst, was eine Kirche sein will, gibt es immerhin noch eine pastorale Klausel: "In berücksichtigungswürdigen Fällen kann über begründetes und entsprechend belegtes Ansuchen der Kirchenbeitrag durch die Finanzkammer oder die durch sie ermächtigten Kirchenbeitragsstellen bzw. diözesanen Verwaltungsstellen (§ 4) ermäßigt werden."

In der Diözese St. Pölten war es beispielsweise lange Zeit ein offenes Geheimnis, dass es eine Art "Kurtl-Rabatt" gab. Wer wegen der verbalen Ausritte des damaligen Diözesanbischofs Kurt Krenn mit Austritt drohte, wurde gleich einmal mit einem ordentlichen Nachlass bei der Stange gehalten.

Damit ist das System einer steuermäßig berechneten Pflichtzahlung längst zu einer Art "vereinbartem Beitrag" mutiert. Die Zwangsmaßnahme des Klagens passt nun aber gar nicht mehr dazu. Auch hat man es bisher unterlassen, die Gläubigen umfassend darüber zu informieren, wie es wirklich läuft. Hat man Angst, dass mehr Wissen über das System weniger Einnahmen bringt? Hier schwingt dann wieder einmal die gut bekannte Doppelmoral (= katholische Grundkrankheit) mit.

Nehmen wir meinen Fall: Jahrelang war ich ein braver Offenleger. Dann gab es eine Aktion, wo man bei Umstieg auf ein Bank-Einzugsverfahren den Kirchenbeitrag auf drei Jahre einfrieren konnte (= Bonus für die künftig effizientere Abwicklung). Als treuer Zahler, aber auch geübter Rechner machte ich da mit. Nach diesen drei Jahren wurde ich nicht mehr - wie früher - zu einer Offenlegung aufgefordert, vielmehr wurde mir regelmäßig - bescheidmäßig - mitgeteilt, welche Wertanpassung bei den Abbuchungen von meinem Konto automatisch vorgenommen wird. Erfreulicherweise hat sich das Haushaltseinkommen aber seither deutlich verbessert: Ich zahle also deutlich zu wenig. Vielleicht sogar um einen solchen Betrag, für den andere gepfändet werden. Und das ist nun wiederum gar nicht gerecht.

Würde ich jetzt offenlegen, wenn mich Finanzkammerdirektor Josef Weiss (der Mann, der, wenn er nicht gerade klagt, wirklich versucht, dem Kirchenbeitrag ein menschliches Antlitz zu geben) dazu auffordern würde? Natürlich! Vorher würde ich mir jedoch die Offenlegung der Finanzen des bischöflichen Mensalgutes und die Eingliederung dieser millionenschweren bischöflichen Privatschatulle in das Diözesanvermögen erwarten. Denn während der Erzbischof Anwälte auf seine Schäflein loslässt, hat er in seinem unmittelbaren Haushalt noch nicht jene Transparenz walten lassen, die mittlerweile auch die europäische Bischofskonferenz fordert. Einzelnen Bereichen wird ein Sparen oktroyiert, während andere auf Pfründen sitzen. Wie sagte doch einst Paulus: "Ihr selbst begeht Unrecht und Raub, und zwar an Brüdern." (Wolfgang Bergmann, derStandard.at, 12.11.2012)

PS: Im Übrigen bin ich der Meinung, dass die Verantwortung der Päpste und des Vatikans am internationalen Missbrauchsskandal geklärt werden muss. Der derzeitige Papst hat bisher lediglich zur Schuld einzelner Priester und Bischöfe Stellung genommen. Zu den Vorgängen innerhalb der vatikanischen Mauern fand er kein Wort. Benedikts beharrliches Schweigen dazu macht ihn als Papst unglaubwürdig.

PPS: Den nächsten Blog gibt es am 26. November.