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Beate Zschäpe wird wegen Mordes angeklagt.

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Karlsruhe/Hamburg - Die deutsche Bundesanwaltschaft hat die Kritik der Verteidigung an ihrem Vorgehen bei der Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Mord-Anklage gegen Beate Z. zurückgewiesen. Die Behörde teilte am Sonntag in Karlsruhe mit, sie habe sich nach Bekanntwerden der Anklageerhebung zur umgehenden Information der Medien veranlasst gesehen. Dieses Vorgehen stehe mit den entsprechenden Vorschriften in Einklang.

Die Bundesanwaltschaft reagierte damit auf Vorwürfe von Z.s Anwalt Wolfgang Stahl. Der Verteidiger sagte dem "Spiegel", Z. habe im Fernsehen von den konkreten Tatvorwürfen erfahren, "noch bevor wir Gelegenheit hatten, mit ihr darüber zu sprechen". Die Bundesanwaltschaft hätte "selbstverständlich" erst die Anwälte informieren müssen. "Das Vorgehen der Bundesanwaltschaft, wesentliche Inhalte der Anklageschrift dennoch der Öffentlichkeit zu präsentieren, hat uns verärgert und stößt auf völliges Unverständnis. Unserer Meinung nach ist das ein Verstoß gegen die Richtlinien für das Strafverfahren."

"Vorgehen ausnahmsweise angezeigt"

Die Karlsruher Anklagebehörde hatte am Donnerstag Anklage gegen Z. und vier mutmaßliche Helfer der Neonazi-Zelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) erhoben. Kurz zuvor war bereits über die Anklageerhebung berichtet worden.

Die Bundesanwaltschaft betonte am Sonntag, sie habe sich "vor dem Hintergrund des Bekanntwerdens der Anklageerhebung zur Wahrung der schutzwürdigen Interessen aller Verfahrensbeteiligten" verlasst gesehen, die Medien umgehend zu unterrichten. "Dieses Vorgehen war ausnahmsweise angezeigt, um Spekulationen über den Inhalt der Anklageschrift zu begegnen und einer Fehlinformation der Öffentlichkeit vorzubeugen." Die Verteidiger Z. seien telefonisch über diesen Schritt informiert worden, hieß es in der Stellungnahme der Behörde.

Weiter erklärte die Bundesanwaltschaft, sie habe zudem den Verteidigern und auch den Vertretern der Nebenkläger die am Donnerstag veröffentlichte Pressemitteilung zur Anklageerhebung vorab per Fax übermittelt "und damit vor der Öffentlichkeit über den Anklagevorwurf informiert". Dieses Vorgehen stehe in Einklang mit den Richtlinien für das Strafverfahren. Danach solle die Öffentlichkeit zwar "grundsätzlich" nach Zustellung der Anklageschrift informiert werden, die Unterrichtung könne jedoch ausnahmsweise auch vorher erfolgen. "Ein solcher Fall lag hier vor."

Die 37-jährige Z. soll Mitbegründerin des vor gut einem Jahr aufgeflogenen NSU gewesen sein, dem unter anderem insgesamt zehn Morde an Migranten und einer Polizistin zur Last gelegt werden. Z. soll sich demnächst vor dem Oberlandesgericht München als Mittäterin bei den NSU-Morden und wegen anderer Straftaten verantworten. (APA, 11.11.2012)