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Das Regierungsteam für die Verhandlungen zum neuen Lehrerdienstrecht im Mai (v.l.) : Finanzministerini Maria Fekter, Unterrichtsministerin Claudia Schmied, Beamtenministerin Gabriele Heinisch-Hosek.

Foto: dapd/Punz

Wien/Laxenburg - Neben der Einigung auf Studiengebühren und zusätzlichen Zugangsbeschränkungen an den Universitäten hat die Regierung am Freitag auch im Schulbereich einige Reformen finalisiert. Wichtigster Punkt ist die Reform der Lehrerausbildung. SPÖ und ÖVP haben sich zudem auf ein Paket gegen das Schuleschwänzen geeinigt. Auch das bereits angekündigte Aus für Bezirksschulräte und die Erleichterung des Nachholens von Berufsschul-Abschlüssen wurden fixiert. 

Induktionsphase bei Lehrerausbildung

Seit 2008 wird die Reform der Lehrerausbildung vorbereitet, nun soll es an die Umsetzung gehen (DER STANDARD berichtete): Mit dem Studienjahr 2014/15 sollen erste Studienangebote starten, wie die Regierung am Freitag bekanntgab. Künftig sollen angehende Pädagogen zunächst einen vierjährigen Bachelor absolvieren, in einer ein- bis zweijährigen Induktionsphase von erfahrenen Lehrern in den Beruf eingeführt werden und berufsbegleitend ein ein- bis zweijähriges Masterstudium absolvieren, das Voraussetzung für eine Fixanstellung ist.

Einheitliche Aufnahmeverfahren

Vor Studienbeginn müssen Interessenten außerdem ein Eignungs- und Aufnahmeverfahren nach österreichweit einheitlichen Standards bestehen. Derzeit gibt es solche Verfahren nur an den Pädagogischen Hochschulen (PH), wo Lehrer für Pflichtschulen (Volks-, Haupt-, Sonderschule) ausgebildet werden. An den Universitäten, verantwortlich für Lehrer an AHS und berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (BMHS) kann derzeit indes jeder eine Lehrerausbildung beginnen.

"Zertifizierungsrat"

Die neue Ausbildung kann sowohl an Universitäten als auch an PH bzw. in Kooperationsformen stattfinden. Ob internationale Qualitätsstandards eingehalten werden und das jeweilige Studienangebot die Kriterien für eine Anstellung an Schulen erfüllt, entscheidet ein Zertifizierungsrat aus jeweils drei von Unterrichts- und Wissenschaftsministerium Nominierten. Dieser prüft u.a. die Studienpläne auf Wissenschaftlichkeit, Professionsorientierung und Einhaltung der zentralen Vorgaben sowie die Qualifikation des Personals. Die Zertifizierung und damit auch die Anerkennung der Ausbildung im Schuldienst soll zeitlich befristet sein.

Frühestens 2014/15

Andreas Schnider, Leiter des derzeitigen Entwicklungsrats für die Lehrerausbildung, betont, dass die Umstellung auf die neue Studienarchitektur nicht auf einen Schlag passieren werde. Das Studienjahr 2014/15 sei als frühester Zeitpunkt zu verstehen, ab dem solche Angebote starten können. "Man wird schauen müssen, wo was angeboten werden kann. Man muss den Institutionen Zeit geben, vernünftige Curricula zu entwickeln." Außerdem müsse man bei der Reform beachten, dass es nicht durch die Umstellung zu Jahren ohne Lehramtsabgänger kommt. Derzeit dauert die Ausbildung für Pflichtschullehrer nur drei Jahre, künftig sollen es alleine für den Bachelor vier sein.

Schulschwänzen: Geldstrafen bis zu 440 Euro

Als Schulschwänzer gilt künftig, wer in einem Semester fünf unentschuldigte Fehltage oder 30 unentschuldigte Fehlstunden bzw. drei aufeinanderfolgende unentschuldigte Fehltage aufweist. Bei Vorliegen einer solchen Schulpflichtverletzung sind dann in vier Stufen zunächst Gespräche zwischen Schülern, Eltern, Lehrern, Schulpsychologen, Sozialarbeitern und der Schulaufsicht sowie die Einschaltung der Jugendwohlfahrt vorgesehen. Nützt alles nichts, können Geldstrafen bis zu 440 Euro verhängt werden.

Keine Bezirksschulräte mehr

Im Bereich Schulverwaltung kommt es zur Abschaffung der Behördenebene Bezirksschulrat inklusive dessen Kollegien. Außerdem können die Bundesländer die Verwaltung der Pflichtschullehrer an den Landesschulrat übertragen (wie schon in Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Burgenland und Steiermark der Fall). Außerdem sollen mehrere Schulstandorte von einem Direktor geleitet werden - bisher war dies nur über Hilfskonstruktionen wie Exposituren möglich.

Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg

Neu geschaffen wird die Möglichkeit eines Berufsschulbesuchs für jene Personen, die im zweiten Bildungsweg eine Lehrabschlussprüfung machen wollen. Laut Unterrichtsministerium hatten bisher rund 2.000 Erwachsene über 20 Jahre, die (etwa aufgrund einer Schwangerschaft) zuvor die Berufsschule abgebrochen haben oder die sich auf Basis von Vorqualifikationen (z.B. Ausbildung im Ausland) auf eine Lehrabschlussprüfung vorbereiten, keine Chance auf den Besuch einer Berufsschule als ordentliche Schüler. Die Betroffenen können künftig über Einstiegsprüfungen auch in höhere Klassen einsteigen und werden nach Möglichkeit in eigenen Klassen unterrichtet. 

Debatte um Ganztagesschulen verschoben

Der von der SPÖ propagierte beschleunigte Ausbau der Ganztagesschulplätze wurde verschoben. Konkret vereinbarten die Koalitionspartner, kommenden März bei einer weiteren Klausur zu beraten, was in diesem Bereich noch möglich ist. Gegenwärtig sieht der Modus so aus, dass 80 Millionen pro Jahr in die Ganztagesplatz-Förderung gepumpt werden. Die SPÖ wollte diesen Betrag verdoppeln, die ÖVP vermisste dafür ein Konzept. (APA, 9.11.2012)