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Laxenburg - Die Regierung hat am Freitag bei ihrer Herbstklausur in Laxenburg ein umfangreiches Arbeitsmarkt- und Unternehmer-Paket vorgelegt. Es soll einerseits die Gründung neuer Betriebe erleichtern, andererseits dem Facharbeiter-Mangel entgegenwirken und attraktivere Weiterbildungs-Möglichkeiten schaffen. Highlights sind unter anderem die Möglichkeit einer Bildungsteilzeit sowie eine Jungunternehmer-Offensive. Im Folgenden die wichtigsten Punkte, auf die sich SPÖ und ÖVP verständigen konnten.
Insgesamt werden in den nächsten Jahren 110 Mio. Euro für österreichische Gründer mobilisiert. Der Gründerfonds stellt jungen Unternehmen, die nicht ausreichend über Bankkredite verfügen, Kapital von rund 10 Mio. Euro pro Jahr bereit. Er soll bis zu zehn Jahre im Unternehmen bleiben, ehe der Anteil ans Unternehmen verkauft oder im Zuge eines Gesamtverkaufs veräußert wird. Der Business Angel Fund bietet unter Beteiligung Privater 15 Mio. Euro pro Jahr und soll auch zusätzliches Know-how liefern.
Bei GmbH-Gründungen wird das Mindeststammkapital von 35.000 auf 10.000 Euro herabgesetzt. Die Mindest-KöSt sinkt von 1.750 auf 500 Euro pro Jahr.
Der Gesetzesentwurf soll laut einer Sprecherin von Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) "bald" in Begutachtung gehen. Zuständig ist das Justizministerium, ausgearbeitet wurde der Entwurf vom Wirtschaftsministerium. Ein Grund für die Reform war der seit Jahren sinkenden Anteil von GmbH-Gründungen im Verhältnis zu allen Unternehmensneugründungen.
Gab es 2006 noch einen Gmbh-Anteil an den Neugründungen von 12,9 Prozent, so waren es im Vorjahr nur mehr 9,1 Prozent. Im 1. Halbjahr 2012 gab es aber immerhin einen Anteil von 10,6 Prozent.
Die Mindest-KöSt soll von derzeit 1.750 auf 500 Euro gesenkt werden, die Pflichveröffentlichung über die Gründung in der "Wiener Zeitung" soll nach Gesetzeswerdung wegfallen.
Die eigentlich mit Jahresende auslaufende Schwellenwertverordnung wird verlängert. Damit können Aufträge im Bau-, Liefer- und Dienstleistungsbereich bis zu einem Wert von 100.000 Euro statt wie früher nur bis zu 50.000 Euro direkt an geeignete Unternehmen vergeben werden, was eine Beschleunigung des Vergabe-Vorgangs bringt.
Selbstständige können künftig Krankengeld beziehen. Voraussetzung ist, dass im Betrieb weniger als 25 Personen beschäftigt sind. Anspruch darauf besteht ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit mit einer Dauer von bis zu 20 Wochen. Die Unterstützung beträgt rund 27 Euro pro Tag, der Betrag wird jährlich valorisiert. Ferner gibt es bei einer freiwilligen Selbstversicherung schon ab dem dritten Tag der Krankheit (für einen Euro/Tag) garantiert 27 Euro ausbezaht - diese dann zusätzlich, sobald das Krankengeld fällig ist.
Das Wochengeld für Selbstständige wird von derzeit täglich 26,97 Euro auf täglich 50 Euro als Pauschalbetrag angehoben.
Die Liste der Berufskrankheiten wird erweitert: Künftig werden nicht nur durch Erschütterungen hervorgerufene Erkrankungen, sondern auch vibrationsbedingte Durchblutungsstörungen erfasst. Weiters werden nicht erst Drucklähmungen der Nerven, sondern auch Druckschädigungen als Berufskrankheit gelten. Zudem werden chronische Erkrankungen der Sehnenscheiden, des Sehnengleitgewebes und der Sehnen- und Muskelansätze und Rhinopathie, eine Vorstufe des Asthma bronchiale, in die Berufskrankheitenliste aufgenommen.
Berufsfeuerwehrleute, die Nachtarbeit zwischen 22 und 6 Uhr verrichten, werden in den Geltungsbereich des Nachtschwerarbeitsgesetzes aufgenommen, was unter anderem einen früheren Pensionsantritt ermöglichen kann.
Das bereits in Wien, Salzburg und der Steiermark erprobte Jugend-Coaching wird bundesweit ausgerollt. Im Wesentlichen nehmen sich hier Betreuer Jugendlicher ab der neunten Schulstufe an, die sich weder in Ausbildung befinden noch am Arbeitsmarkt tätig sind. Ebenfalls ein Ausbau geplant ist beim Lehrlingscoaching, das sich an Personen richtet, die in geförderten Maßnahmen wie zum Beispiel Implacementstiftungen auf die Lehrabschlussprüfung vorbereitet werden, oder die Lehre abgebrochen haben und diese nun beenden möchten. Für sie soll es die Möglichkeit geben, als ordentliche Schüler die Berufsschule zu besuchen und damit die gesamte duale Lehrausbildung erfolgreich abzuschließen.
Nieder- und mittel-qualifzierten Arbeitnehmern und Arbeitslosen soll die Möglichkeit gegeben werden, sich über ein Fachkräftestipendium in Mangel- und Pflegeberufen ausbilden zu lassen. Voraussetzung ist, dass das AMS eine hohe Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen Bildungsabschlusses sieht. Die Höhe des Stipendiums soll sich an der Ausgleichszulage orientieren, gewährt wird es für die gesamte Zeit der Ausbildung, maximal drei Jahre.
Erwachsenen soll die Möglichkeit einer Lehre erleichtert werden, indem sie sich nicht nur mit der Lehrlingsentschädigung bescheiden müssen. Funktionieren soll das im Wesentlichen über Motivation der Lehrherren. Betriebe, die zumindest Hilfsarbeiterlohn zahlen, sollen dafür eine erhöhte betriebliche Lehrstellenförderung erhalten - zwischen drei Monatsgehältern im ersten Lehrjahr und einem im dritten und vierten Lehrjahr.
Wer in der Bildungskarenz ein Studium absolviert, wird künftig nach einem Semester einen Leistungsnachweis vorweisen müssen.
Bildungsteilzeit soll es Arbeitnehmern ermöglichen, ihre Arbeitszeit zu reduzieren, um sich weiterzubilden. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis seit mindestens einem halben Jahr besteht und die Arbeit entweder um ein Viertel oder um die Hälfte der Normalarbeitszeit reduziert wird (mindestens zehn Stunden/Woche). Bei Reduktion auf 50 Prozent bekommt man Teilzeit-Weiterbildungsgeld in der Höhe des Kinderbetreuungsgeldes (442 Euro monatlich), bei Reduktion um ein Viertel die Hälfte davon. Mindestdauer sind vier Monate, Höchstdauer zwei Jahre. (APA, 9.11.2012)
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Jetzt kommt die Gmbh Light aber WIRKLICH fix!
Ich erinnere an eine Schlagzeile
http://derstandard.at/128519936... nde-stehen
oder an die hier:
http://diepresse.com/home/wirt... estkapital
Was haben die gemeinsam? Sie stammen von 2010!
So schnell arbeitet diese Regierung!
der justiz ist im übrigen völlig egal ob die gesmbh nur mit 10.000 eur haftet. dem geschäftsführer wird immer versucht eine haftung anzuhängen. wie jeder weiß bekommt man bei gericht ein urteil, nicht gerechtigkeit. daher wenn die rechtschutz keine teuren gutachter bezahlen will, dann haftet der geschäftsführer voll für aushaftende steuer und sozialversicherungs ausstände wenn die firma doch nicht funktionieren sollte etc. was bei vielen mitarbeitern plötzlich in die millionen gehen kann auch wenn nur ein projekt schief gegangen ist. daher werden in der verstaatlichten industrie immer teure haftpflicht versicherungen für GF abgeschlossen, was für einen jungunternehmer nicht leistbar ist...
Es gibt weiter unten viele interessante und berechtigte Kommentare und Einwände - z.B. wie schnell das Stammkapital von 10.000 futsch wäre im Falle einer Insolvenz.
Ich denke allerdings dass wir 2 Faktoren berücksichtigen müssen im - beispielsweise - New Media Bereich:
1) Für ein typisches Internet basiertes Unternehmen (denke an eBay oder Groupon) - bräuchte man ein Webserver + dicke Internet Leitung und nicht viel mehr.
2) Eben im New-Media Bereich die 1-pound-ltd (1 Euro GmbH) in vielen europäischen Ländern mglich ist. Ohne Flexibilisierung hier würde man potenzielle "Online Gründer" gerade zu aufmuntern im Ausland zu gründen - da ja - siehe Punkt 1 - für die Erbringung der Leistung lediglich eine Internet Verbindung notwendig ist.
50% des stammkapitals einer gmbh sind gebundenes bar geld (also keine anlagen wie immobilien, investitionen, etc.) das ist viel geld, dass sie nicht für ihr unternehmen verwenden können, und das von wo anders hergenommen werden muss (aus fremdkapital) - das ist ein wesentlicher unterschied zu deutschland, wo nach gründung das komplette stammkapital zum investieren verwendet werden kann (zugegeben, meine quelle hierzu ist nur wikipedia, aber besser als nichts :) )
Nein: Es muss nur mindestens die Hälfte des Stammkapitals EINMAL kurz hinterlegt werden.
Sobald der Gründungsakt vorbei ist, können's das Geld verwenden. Das bleibt nicht am Konto.
Und nicht mal das muss es in bar gegeben haben - Sie müssen eine GmbH nicht zwangsläufig mit Bargeld gründen, das ist nur die einfachste Form.
das problem mit den bisherigen rechtsformen ist dass sie ab 400.000.- euro umsatz zur gmbh gezwungen werden obwohl diese rechtsform sich in den meisten fällen erst ab ca. 1.000.000.- euro umsatz wirklich rechnet.......alle dazwischen haben halt pech gehabt....da wird die "light" variante nichts ändern!
und keine sorge zum betrügen meistens unbrauchbar....und entnimmt man gewinne zahlt man alles in allem ca. 47% steuern......das ist mehr als jeder spitzenverdiener der angestellt ist!
SIe werden nicht zur REchtsform gezwungen. Das ist Ihre Entscheidung.
Sie können ja auch als Einzelunternehmer bilanzieren. Ab einer Umsatzgrenze gibt es eine BIlanzierungspflicht, nicht eine Rechtsform-Pflicht).
Der Umsatz ist auch die falsche Grösse, um die Vorteile eine GmbH zu beurteilen - der Gewinn ist wesentlich relevanter.
es sind 43,75 % (25% KöSt + 25%KeSt) - Dafür gibt's das - wenn mans nicht ganz ungeschickt macht - ohne Sozialversicherungsabgaben. Aber es ist schon richtig, dass die GmbH sich nur auszahlt, wenn man auch die restlichen Eigenschaften der GmbH (Haftung, etc) als wertvoll erachtet. Ansonsten ist man als epu oft besser (=niedrigere Abgaben) dran. Auch solange wenn man als Kapitalquelle nur Kredite in Betracht zieht.
und entnimmt man gewinne zahlt man alles in allem ca. 47% steuern......das ist mehr als jeder spitzenverdiener der angestellt ist!
Ein Einzelunternehmer der im Vergleich dazu voll mit seinem Privatvermögen haftet, zahlt mehr.
Ausserdem muss eine GmbH zwar 47% zahlen für Gewinnausschüttungen, davon aber keine SVA Beiträge. Die müssen die "kleinen" Fische aufbringen wie z.B. eine Friseurin die nur 800 € Gewinn pro Monat hat und davon noch 300 € SVA wegzahlen und damit nicht mehr lebensfähig ist.
Wieso wird man ab 400.00 Euro zur Gmbh gezwungen? Ab 400.000 unterliegt man als e.U. der Rechnungspflicht und muss sich doch nur ins Firmenbuch eintragen lassen.
Außerdem kann doch auch eine KG, OG, usw mehr als 400.000 Umsatz haben.
Wie kommen Sie auf 47%? Was kommt bei Kapitalentnahme noch hinzu außer der 25% Kapitalertragssteuer?
Auf Gewinne zahlt man 25% Steuern und bei Entnahme / Gewinnaussschüttung nochmal 25% auf den nach Steuer übrigbleibenden Rest. Macht total 47%.
Man muss dafür aber interessanterweise keine SVA Abgaben leisten womit der SVA Milliarden an Gewinnen entgehen die dann vom kleinen Mann eingetrieben werden müssen denn ein Einzelunternehmer EPU z.B. ein Friseur mit 800 € Gewinn pro Monat (mit dem er leben könnte) muss davon noch 300 € SVA wegzahlen, ist dann nicht mehr überlebensfähig, wird am Schluss pleite gehen und liegt uns dann zu 100% auf der Tasche.
"Man muss dafür aber interessanterweise keine SVA Abgaben leisten"
Viel Spass bei Ihrer ersten Prüfung durch die Kasse, wenn's eine kleine GmbH ist und Sie selbst hauptsächlich mitarbeiten.
Wenn's sich kein Marktübliches Gehalt zahlen (und die Sozialabgaben dafür), dann kann das teuer werden. Der SPielraum liegt zwischen den SA auf ein MArktübliches Gehalt und der HBMGL.
GmbH-Anteil an den Neugründungen
Wird bei kleinen nicht höher da die Kosten für Buchhaltung bei einer GmbH deutlich höher sind.
Neugründer werden weiter ein Einzelunternehmen anmelden (wo man voll privat haftet und auch SVA zahlen muss) und erst zu GmbH wechseln, wenn entsprechende Umsätze vorhanden sind.
Und da ist die Gefahr: geht das Einzelunternehmen pleite, ist auch alles Privatvermögen futsch. Eine GmbH sollte das einschränken aber die ist für Neugründer aufgrund der hohen Buchhaltungskosten und Startkosten ungeeignet.
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