Der Bundeskommunikationssenat hat nach STANDARD-Infos die Beschwerde des ORF-Redakteursrats ab- beziehungsweise zurückgewiesen, wonach Thomas Prantners Bestellung zum Vizedirektor der ORF-Technik und seine Aufgaben dem ORF-Gesetz widersprächen. Der Senat entschied wie zuvor die Medienbehörde zu diesem Thema. Die Redakteursräte sehen sich dadurch in ihrer Forderung bestätigt, das Gesetz zu ändern. Dienstag soll der Redakteursausschuss beraten, ob die ORF-Journalisten Verfassungs- und/oder Verwaltungsgerichtshof bemühen.

Der Redakteursrat beschwerte sich, dass ORF-Chef Alexander Wrabetz Prantner als Vizedirektor Technik Verantwortung für journalistische Aufgaben zuordnete, der Redakteursvertretung aber keine Mitspracherechte bei der Besetzung eingeräumt wurden. Der Redakteursrat verlangte weiters, dass die befassten Medienbehörden feststellen, der ORF beziehungsweise sein General hätten das ORF-Gesetz verletzt "durch Bekanntgabe eines zu bestellenden Hauptabteilungsleiters vor der Ausschreibung und [durch] vorangegangene Absprache mit dem Ve¡treter einer politischen Partei darüber".

Medienbehörde und nun Bundeskommunikationssenat in zweiter Instanz folgten dieser Argumentation nicht, sie sehen sich nicht zuständig dafür. Die erste Instanz habe die Beschwerde zurecht zurückgewiesen, entschied der Senat.

Die ORF-Redakteursräte Fritz Wendl und Dieter Bornemann betonen, BKS und Medienbehörde sähen sich "nicht für - noch so schwerwiegende - Verletzungen des Redakteursstatuts zuständig" und die Redakteursvertretung habe kein Beschwerderecht. "Das heißt, das derzeitige ORF-Gesetz ermöglicht die - zweifellos fragwürdige - Auslegung, dass vom Gesetz zwar unmissverständlich Mitwirkungsrechte der ORF-Journalistinnen und -Journalisten vorgeschrieben werden, aber die für die Einhaltung des ORF-Gesetzes zuständige Behörde, für die Einhaltung dieser Mitwirkungsrechte unzuständig ist." Das untermauere "eindrucksvoll" die Forderung nach rascher Änderung des Gesetzes, finden sie. (fid, derStandard.at, 9.11.2012))