Steyr - Der Geschworenenprozess gegen einen 52-jährigen Mann am Mittwoch im Landesgericht Steyr in Oberösterreich, dem ein Amoklauf mit einem Kalaschnikow-Gewehr vorgeworfen wird, ist wie vorgesehen vertagt worden. Er soll am Donnerstag fortgesetzt werden. Dann könnte es am Abend auch ein Urteil geben.

Dem Mann wird Mordversuch, versuchter Widerstand gegen die Staatsgewalt und gefährliche Drohung vorgeworfen. Der Staatsanwalt beantragte zudem die Unterbringung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Der 52-Jährige soll am 19. März von zwei Balkonen des Mehrfamilienhauses, in dem er wohnte, mit einem legal erworbenen, rückgebauten Kalaschnikow-Gewehr mehrfach herumgeschossen haben. Er nahm zwei zivile Personen ins Visier. Auch auf in Richtung der ersten zwei anrückenden Polizisten feuerte er. Die Sondereinheit Cobra nahm den Schützen fest, dabei gerieten auch diese Beamten unter Beschuss. Menschen kamen nicht zu Schaden, aber ein Diensthund wurde tödlich getroffen. Der Mann hat mindestens 18 Schüsse abgegeben, beschafft hatte er sich 300 Patronen.

Verdächtiger gab Alkoholproblem zu

Der Verteidiger bezweifelt die Mordabsicht als Einweisungsgrund in die Anstalt und stellte einen bedingten Verletzungsvorsatz in den Raum. Sein Mandant habe nicht über "Kimme und Korn" gezielt, sondern aus der Hüfte heraus geschossen. Voraussetzung für eine Einweisung in eine Anstalt sei eine Tat mit einer Strafe über einem Jahr, zudem müssten Zurechnungsunfähigkeit und eine Gefährlichkeit gegeben sein, erläuterte er.

Der 52-Jährige war ein angelernter Arbeiter. Vor Gericht bestätigte er psychische Probleme sowie Alkoholprobleme, deswegen war er auch immer wieder in Behandlung. Seit 2003 sei er in Pension. An den Vorfall könne er sich nicht mehr erinnern. Er wisse nun nachträglich, dass etwas Gefährliches passiert sei. Er gestand ein, dass die verwendete Munition "ziemlich schwere Verletzungen" verursachen könnte. Er könne sich den Vorfall und eine gezielte Abgabe von Schüssen nicht erklären, denn das entspreche nicht seiner Selbsteinschätzung. Zeugen schilderten ihn als "gutmütig, nicht aggressiv oder brutal" in allen Lebensbelangen.

Treffer wären tödlich gewesen

Das Gericht führte am Nachmittag einen Lokalaugenschein durch. Dabei wurde der Vorfall nachvollzogen, vor allem, wo sich damals der Schütze sowie gefährdete Personen befanden und in welche Richtung die einzelnen Schüsse abgegeben wurden. Zwei beim Zugriff eingesetzte Cobra-Beamte wurden unter Ausschluss der Öffentlichkeit befragt, um sie nicht zu enttarnen.

Ein Sachverständiger für Ballistik urteilte über das Gewehr und die verwendete Munition, Treffer wären mit hoher Wahrscheinlichkeit tödlich gewesen. Den Diensthund tötete er mit einem glatten Durchschuss, der den Körper 60 bis 80 Zentimeter tief durchdrungen hat. Der Prozess soll morgen, Donnerstag fortgesetzt werden. Es sollen weitere Zeugen sowie das Gutachten einer Gerichtspsychiaterin insbesondere zur Frage der Zurechnungsunfähigkeit des Beschuldigten und seine künftige Gefährlichkeit dargelegt werden. (APA, 7.11.2012)