Bregenz - Als Erzieher in der früheren berüchtigten Landeserziehungsanstalt Jagdberg soll ein mittlerweile leitender Landesbeamter Buben missbraucht haben. Weil er damals nur Landesbediensteter, nicht Beamter war, muss nun die Disziplinarbehörde ihre Untersuchungen einstellen. Das Beamtendienstrechtsgesetz greife nicht, beruft man sich auf ein OGH-Urteil aus dem Jahr 1997. Die Disziplinarstrafkammer des Landes hat ein halbes Jahr umsonst untersucht.

Der 61-Jährige, seit einem Jahr suspendiert, muss nun wieder eingestellt werden. Er wird aber nicht auf seinen Leitungsposten zurückkehren können. Personalchef Markus Vögel: "Es ist leider keine endgültige Beurteilung der Sache möglich. Man kann nicht so tun, als wären die massiven Vorwürfe nicht da." Ein Strafverfahren gegen den Beamten wurde wegen Verjährung eingestellt.

Der Untersuchungsleiter des Landes hatte im Sommer in einem Interview von weiteren Vorwürfen gesprochen. Nun wird untersucht, ob er die Amtsverschwiegenheit gebrochen hat. (jub, DER STANDARD, 8.11.2012)