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"Wäre doch idiotisch, wenn wir eine große Staatsbürgerschaftsnovelle beschließen, die wir kurz nach Inkrafttreten erneut wieder aufmachen müssen", heißt es bei der SPÖ.
Wien - Nach dem Beschluss des Verfassungsgerichtshofs, das Staatsbürgerschaftsgesetz zu prüfen, macht man sich im Parlamentsklub der SPÖ Gedanken über die kommenden Verhandlungen mit Regierungspartner ÖVP zur Novellierung der strengen Einbürgerungsregeln.
Denn das Höchstgericht hat, wie DER STANDARD berichtete, Bedenken gegen die ausnahmslose Anwendung hoher Einkommensgrenzen bei einbürgerungswilligen Ausländern: Damit verstoße das Gesetz vielleicht gegen das in der Verfassung verankerte Verbot der rassischen Diskriminierung.
In den Änderungsvorschlägen der ÖVP wird dieses Thema jedoch ausgespart. "Dabei wäre es doch idiotisch, wenn wir eine große Staatsbürgerschaftsnovelle beschließen, die wir kurz nach Inkrafttreten erneut wieder aufmachen müssen", hieß es dazu am Dienstag aus dem SPÖ-Klub.
Das Risiko, dass es so kommt, besteht durchaus: Laut Integrationsstaatssekretär Sebastian Kurz (ÖVP) soll die Staatsbürgerschaftsnovelle spätestens im kommenden Juni in Kraft treten. Während die neun Monate, binnen derer der Verfassungsgerichtshof ein Prüfergebnis vorlegen will, erst Ende Juli enden.
Doch was würde geschehen, wenn das Höchstgericht seine Bedenken dann bestätigt sieht? In diesem Fall, meinen SPÖ-Experten, müsste dem Staatsbürgerschaftsgesetz bei den Einkommensvoraussetzungen wieder ein Ermessenspassus beigefügt werden.
Eine solche Regelung hatte unverschuldet in Not geratene Staatsbürgerschaftswerber vor 2006 in manchen Fällen von den harten Kriterien ausgenommen. Nach ihrer Abschaffung sei aus dem Staatsbürgerschaftsrecht "ein in vielerlei Hinsicht totes Recht geworden", meint auch der Menschen- und Verfassungsrechtler Joachim Stern. Tatsächlich sind die Einbürgerungszahlen binnen elf Jahren um 85 Prozent zurückgegangen: von 45.000 im Jahr 2003 auf 6700 im Jahr 2011.
Im Büro von Staatssekretär Kurz schließt man eine Entschärfung an diesem Punkt aber offenbar aus: Man stehe zu den jetzigen Reformbemühungen "ebenso wie zu der Gesetzesreparatur 2006", hieß es dort am Montag in einer ersten Reaktion.
Verhandlungsbedarf sieht man in der SPÖ ebenso bei einer geplanten Erleichterung für uneheliche Kinder, die nach einen Spruch eines Europäischen Menschenrechtsgerichts nötig geworden ist. Zwar soll künftig auch unehelicher Nachwuchs österreichischer Männer automatisch eingebürgert werden; bisher geschieht dies nur, wenn die Mutter Österreicherin ist. Aber laut ÖVP-Entwurf soll dann ein DNA-Test Vorschrift sein. "Wir haben stärkste Zweifel, ob das verfassungsrechtlich haltbar ist", heißt es dazu von der SPÖ. (bri, DER STANDARD, 7.11.2012)
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Ich verdächtige dafür gewisse Bezirken im Grossraum Wiens. Wien ist ist jetzt schon überfordert, das Meldewesen noch einigermassen ordnungsgemäss zu vollziehen. Im Grunde ist eh schon das Chaos ausgebrochen, was das Meldewesen betrifft. Der Zuzug nach Wien von seiten gewisser Zuwanderergruppen liefert den Humus auf den soziale Explosion gedeihen kann!!! Der Häupl hofft eben, dass dies nach seiner Amtszeit sein wird!!!
Die ticken wohl nicht richtig im ÖVP
Warum nicht gleich diese Kinder Foltern damit sie endlich rausspucken wer der Vatter ist
(man weiß ja nie,es konte eine kuckkuck Kind dabei sein)
Hier werden Kinder von Österreicher
(nicht Gendern Bitte) genau so behandelt wie Kärntner Krokodile oder Kriminele die DNA Spuren am Tatort hinterassen haben
*Kopfschüteln*
"Eine solche Regelung hatte unverschuldet in Not geratene Staatsbürgerschaftswerber vor 2006 in manchen Fällen von den harten Kriterien ausgenommen. Nach ihrer Abschaffung sei aus dem Staatsbürgerschaftsrecht ein in vielerlei Hinsicht totes Recht geworden, meint auch der Menschen- und Verfassungsrechtler Joachim Stern."
Nach Abschaffung dieser Härtefall-Regelung gibt es in Österreich kaum mehr Einbürgerungen, die Zahl der Einbürgerungen ist von 40.000 pro Jahr auf 7.000 gesunken.
Auch an dieser Stelle möchte ich betonen, dass die Zuwanderung unser Sozialsystem sichert.
man sollte aber auch erwähnen, dass in der ersten hälfte der 1990er jahren viele flüchtlinge aus den jugoslawien kriegen in AT aufnahme gefunden haben, die dann in der ersten hälfte der 2000er jahre das anrecht auf die staatsbürgerschaft erhalten haben. dies hat auch nicht unbeträchtlich zum rückgang der einbürgerungen in der zweiten hälfte der 2000er jahre beigetragen.
und auch an dieser stelle möchte ich betonen, dass ich gerne fundierte und objektive (also weder von FPÖ noch von SOS-Mitmensch beauftragte) studien darüber hätte, inwieweit minderqualifizierte zuwanderer unser sozialsystem sichern (mittel- bis hochqualifizierte zuwanderer haben idR kein problem, die staatsbürgerschaft zu erhalten)
Logisches Denken genügt: Österreich hat eine Bevölkerungsdichte von 100Menschen/km² und eine durchaus hohe Zahl von Arbeitslosen. Wenn wir nicht das Land bis zur Großglocknerspitze zubetonieren und kein Lohndumping zulassen wollen, können wir bei der Lösung unserer Probleme nicht auf Einwanderung setzen. Es wird immer Menschen geben, die kommen und gehen (es wandern ja auch Österreicher aus), wirklich anlocken sollten wir aber Migranten nicht. Wir sind KEIN Einwanderungsland.
von angebliche qualifizierte Einwanderer nach ca 5-10 Jahren ist nicht mehr altuell. Auch die gebildete Zuwanderer haben Kinder welchen dann ebenfalls bilden müssen in Österreich, fall sie sich hier niederlassen! Also an Bildung kann man NICHT sparen!!!
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