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Kinect bedeutet nicht nur Spiel, Spaß und Unterhaltung, sondern in der Theorie auch Überwachung. Alles zum Schutz der "Digital Rights"

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Es mag nach einem Horrorszenario für Datenschützer klingen, ist in der Theorie allerdings längst umsetzbar: Wohnzimmer-Gadgets können sehr wohl die ein oder andere Information über die Nutzer erlangen, die eigentlich schützenswert und hochsensibel wäre. Wie am 1. November bekannt wurde, hält Microsoft ein Patent, mit dem durch das gestengesteuerte Xbox Kinect die Anzahl an Personen vor einem Gerät ausfindig gemacht werden kann. Doch damit nicht genug: Auch Kameras auf Mobiltelefonen könnten laut Patentschreiben mit der Technologie ausgestattet werden, um das Konsumverhalten von Usern zu überprüfen.

Monitoring für Contentwiedergabe

Das Patent wurde am 26. April 2011 beantragt und ist nun öffentlich einsehbar. Microsoft schreibt darin, dass es unterschiedliche Lizenzoptionen von Inhalten für den User geben könnte, die abhängig von dessen Konsumgewohnheiten wären. Der Content würde nur dann angezeigt werden, wenn eine für die entsprechende Lizenz bewilligte maximale Anzahl an Konsumenten gegenwärtig ist. Konkret schreibt Microsoft von einem "Monitoring", um die Anzahl der konsumierenden Nutzer während der Contentwiedergabe zu ermitteln.

Nicht nur Kinect

Stimmt die Anzahl der User nicht mit der Lizenz überein, hat der Kunde die Möglichkeit, eine andere Lizenz zu erwerben, die ihn zum Abspielen vor einem größeren "Publikum" berechtigt. Auch von "Gebühren" für jeden einzelnen zusätzlichen User ist in dem Dokument die Rede. Diese Überprüfung soll nicht nur vor dem Kauf einer Lizenz stattfinden, sondern während der gesamten Ausstrahlung. Kauft man sich über den Xbox Store einen Film, könnte Microsoft theoretisch überprüfen, wieviele Leute während der gesamten Abspieldauer vor dem Gerät sitzen. Die Technologie ist allerdings nicht nur auf die Xbox beschränkt. Im Patent schreibt Microsoft beispielsweise auch von Set-Top-Boxen und PCs. (iw, derStandard.at, 6.11.2012)